Michael Roßmann Provideo Maklerbüro
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Ihr unabhängiger und kompetenter Partner in Versicherungsfragen.
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Ein Jahr neigt sich dem Ende
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Anfang August ein Urteil zum Thema Patientenverfügung veröffentlicht. So wurde entschieden, dass Patientenverfügungen ausreichend konkret sein müssen, um wirklich wirksam zu sein. Demnach reicht zum Beispiel eine Formulierung wie „keine lebensverlängernden Maßnahmen“ alleine nicht aus. Für den Verfasser einer Patientenverfügung bedeutet das: Situationen bzw. Krankheitsbilder sowie gewünschte oder abgelehnte Maßnahmen müssen genauer benannt werden. Wenn Sie bereits eine Patientenverfügung verfasst haben, empfehlen wir Ihnen, diese daraufhin noch mal zu überprüfen. Bitte überprüfen Sie ihre Vorsorgedokumente oder informieren sie sich hier: https://partner.deutschevorsorgedatenbank.com/michael-rossmann/
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Herzlich willkommen auf meiner neuen Facebook- Seite für mein Maklerbüro. Hier werden zukünftig immer mal Neuerungen zum Thema Versicherungen- Finanzdienstleistungen - Bausparen und zum Thema Patientenverfügung - Vorsorgevollmacht zu finden sein.