Bestattungsinstitut Lauer
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Eine Naturbestattung - auch Baum- oder Waldbestattung - ist eine Beerdigung, die meist außerhalb eines traditionellen Friedhofs stattfindet. Der häufigste Ort, an dem Naturbestattungen stattfinden, ist der sogenannte Ruheforst oder Waldfriedhof. Die Zahl der traditionellen Friedhöfe, die Naturbestattungen anbieten, wächst allerdings seit einigen Jahren. Bei einer Naturbestattung gibt es kein eigens angelegtes Grab Der Verstorbene, beziehungsweise dessen Asche, bekommt hier kein eigens für ihn angelegtes Grab, sondern wird meist im Wurzelgeflechts eines Baumes beigesetzt. Alternativ kann die Asche auch auf einer Wiese vergraben werden, in der BRD ist dies allerdings nur eingeschränkt möglich. Entscheidend ist, dass das Grab, ob Baum oder Wiese nicht besonders verändert wird. Naturbestattungen gibt es schon sehr lange, sie waren allerdings ursprünglich Forstleuten vorbehalten. Erst in den letzten Jahren erfreut sie sich immer größerer Beliebtheit. Rechtliche Voraussetzungen für eine Naturbestattung Für eine Naturbestattung muss der Verstorbene zunächst eingeäschert werden. Rein rechtlich muss der Tote einer Feuerbestattung zugestimmt haben. Immer öfter drücken die Behörden aber ein Auge zu - sie erkennen an, dass sich die Lebensgewohnheiten geändert haben und gehen meist auf den Wunsch der Angehörigen ein, dass Einäscherung und Naturbestattung dem Willen des Verstorbenen entsprechen. Trotzdem: Wenn Sie bereits wissen, dass Sie einmal in Form einer Naturbestattung beigesetzt werden wollen, gehen Sie auf Nummer sicher und halten Sie diesen Wunsch im Rahmen Ihres Testaments oder einer Bestattungsverfügung fest. So können Sie Ihre Hinterbliebenen erheblich entlasten. Verschiedene Möglichkeiten bei einer Naturbestattung Es gibt zwei Möglichkeiten: Entweder Sie wählen eine Urne, die besonders leicht ökologisch abbaubar ist, oder die Asche wird ganz ohne Urne auf einer Streuwiese auf einem Friedhof verstreut. Eine Beisetzung der Asche ohne Urne ist in Deutschland nicht erlaubt. Welche Variante für Sie die richtige ist, können Sie in der Regel selbst entscheiden. Nur wenn die jeweilige Friedhofsverwaltung hier ein Verfahren vorschreibt, sind Sie daran gebunden. Möglichkeiten der Naturbestattung in unserer Region Ruhehain Wadern oder Friedwald Losheim am See/Britten
Die Feuerbestattung Im Zuge der Bestattungsvorsorge können Sie unter anderem klären, welche Art der Bestattung Sie sich wünschen. Ziehen Sie eine Feuerbestattung in Betracht? Bei dieser Art der Bestattung wird der Leichnam in einem Krematorium verbrannt und die Asche danach in einer Aschekapsel oder Schmuckurne auf dem Friedhof oder in einem Friedwald beigesetzt. Ihre Hinterbliebenen haben somit wie bei einem Erdgrab einen Ort, an dem sie gedenken und trauern können. Niedrigere Kosten bei einer Feuerbestattung Bei der Entscheidung über die Bestattungsart spielen häufig auch die Kosten eine Rolle. Die Feuerbestattung gilt als günstige Variante, da die Kosten deutlich unter denen einer Erdbestattung liegen. Dies hat zwei Gründe: Bei einem kleinen Urnengrab fallen generell geringere Miet- und Pflegekosten an als für ein Erdgrab, und auch die Urne selbst kostet weniger als ein Sarg. In Deutschland gilt jedoch die sogenannte Sargpflicht für die Kremation, was bedeutet, dass auch bei der Feuerbestattung Kosten für einen Sarg entstehen, auch wenn es sich dabei um eine weniger aufwändige und preiswerte Ausführung handeln kann. Trauerfeier bei Feuerbestattung Die Trauerfeier bei einer Feuerbestattung findet meistens einige Tage vor der Urnenbeerdigung statt, damit Ihre Angehörigen während der Aufbahrung gebührend vom Verstorbenen im Sarg Abschied nehmen können. Es gibt natürlich auch die Möglichkeit, die Trauerfeier mit der Urne abzuhalten, dann können alle Trauergäste auch an der Beisetzung teilnehmen und müssen kein zweites Mal anreisen. Was ist bei der Feuerbestattung zu beachten? Was müssen Sie noch wissen, bevor Sie sich entscheiden? Bei einer Feuerbestattung wird vor der Kremation eine zweite Leichenschau durch den Amtsarzt oder Rechtsmediziner vorgenommen, um nochmals genau die Identität des Verstorbenen sowie die Todesursache zu überprüfen. Der Grund dafür ist, dass nach der Einäscherung keine Untersuchung mehr möglich ist. Fragen Sie ruhig beim Bestatter nach diesen zusätzlichen Kosten für die weitere Untersuchung nach. Außerdem müssen Sie im Vorfeld eine sogenannte Kremationsverfügung unterschreiben, die den ausdrücklichen Wunsch enthält, nach Ihrem Tod eingeäschert zu werden. Liegt diese nicht vor, müssen die Hinterbliebenen glaubhaft bezeugen, dass eine Verbrennung der Wunsch des Toten war. Auch die Urne muss bestattet werden Da die Bestattung in Deutschland - im Gegensatz zu anderen Ländern - dem sogenannten Friedhofszwang unterliegt, ist es Ihren Hinterbliebenen nicht erlaubt, Ihre Asche nach der Kremation privat zu verstreuen oder die Urne mit nach Hause zu nehmen. Auf einigen Friedhöfen ist es jedoch erlaubt, die Asche im Rahmen einer anonymen Beisetzung zu verstreuen. Wer andere Formen der Urnenbestattung oder des Umgangs mit der Asche wünscht, muss auf das nahe Ausland ausweichen – dort ist es möglich, die Asche vom Ballon aus zu verstreuen, in einen Fluss oder See zu geben oder sie an einem wunderschönen Ort in der Natur zu beerdigen. Deutsche Bestatter sind bei der Erkundung der Möglichkeiten meist gerne behilflich.
Wir stellen unsere Bestattungsarten vor... 1. Die Beerdigung Die Beerdigung oder Erdbestattung ist im westlichen Kulturkreis der Klassiker unter den Bestattungsarten. Noch immer werden die meisten Menschen in einer klassischen Beerdigung – also der Beisetzung des Leichnams im Sarg in einem Erdgrab – bestattet. Da viele Menschen sich mit dem Zersetzungs- und Verwesungsprozess, der nach der Beisetzung in Gang kommt, nicht so recht anfreunden können, werden Feuerbestattungen zunehmend beliebter – zumal sie oft auch preiswerter sind. Aber die Erdbestattung ist nach wie vor die Bestattungsart an der Spitze, ausgenommen in Großstädten, wo mittlerweile mehr als die Hälfte aller Bestattungen Feuerbestattungen sind. Wann muss die Beerdigung stattfinden? Das Bestattungsgesetz schreibt vor, dass Beerdigungen in Deutschland innerhalb einer bestimmten Frist stattfinden müssen. So können Verstorbene frühestens nach 48 Stunden und müssen mindestens innerhalb von acht Tagen beerdigt werden. Sollten wichtige Gründe dafür vorliegen, dass die Beerdigung früher oder später stattfinden soll, können Sie einen entsprechenden Antrag beim Ordnungsamt stellen. Hier gilt: Je kürzer Sie die Beerdigung aufschieben wollen, desto wahrscheinlicher ist es, dass Ihnen die Erlaubnis erteilt wird. Die Beerdigung als religiöse Vorschrift Nicht nur in Deutschland, sondern auf vielen Kontinenten ist die Beerdigung – schon aus religiösen Motiven - die häufigste Form der Beisetzung. Denn in Christen-, Judentum und Islam ist dies traditionell die vorgeschriebene Art und Weise, nach der Verstorbene beigesetzt werden. In diesen Religionen sollte der Körper unversehrt bleiben, damit er der Auferstehung teilhaftig werden kann. Erst in jüngerer Zeit haben die großen christlichen Kirchen auch die Feuerbestattung als zulässig erklärt, aber die Tradition der Erdbestattung ist bei gläubigen Menschen ungebrochen. Urnenbestattung als Sonderform der Beerdigung Theoretisch zählen auch Urnenbestattungen zu den Beerdigungen, da auch die meisten Urnen in einem Erdgrab beigesetzt werden. In der Praxis trennt man die Beerdigung in einem Sarg allerdings begrifflich von der Bestattung in einer Urne ab, so dass mit dem Begriff „Beerdigung“ praktisch immer die Beisetzung im Sarg gemeint ist.
Der Todesfall - was ist zu tun? Im Trauerfall werden wichtige Dokumente benötigt, die bereits im Vorfeld in einem Vorsorge-Ordner zusammengestellt werden sollten, um eine zeitaufwendige Suche vor einer Beerdigung zu vermeiden. Nach der Zusammenstellung müssen Bestattung und Trauerfeier geplant werden. Für alle anfallenden Schritte finden Sie hier Informationen. Zunächst muss entschieden werden, welche Formalitäten selbst übernommen und welche an ein Bestattungsinstitut delegiert werden sollen. 1. Arzt benachrichtigen Bei einem Sterbefall zu Hause, im Alten- oder Pflegeheim ist zunächst ein Arzt zu benachrichtigen, damit dieser die Todesbescheinigung ausstellen kann. Bei einem Sterbefall im Krankenhaus wird diese durch die Krankenhausverwaltung ausgestellt. Wenn der Arzt nicht bescheinigen kann, dass eine natürlich Todesursache vorliegt, muss die Polizei benachrichtigt werden. Das hat jedoch nichts mit einer möglichen Straftat oder einer unterstellenden Vermutung zu tun. 2. Bestatter benachrichtigen Es ist sinnvoll, einen Bestatter zu einem möglichst frühen Zeitpunkt zu benachrichtigen, damit er den Angehörigen behilflich sein und sie beraten kann. Es ist dagegen nicht erforderlich, dass der Verstorbene sofort ins Bestattungsinstitut überführt wird. Er kann bis zu 36 Stunden zu Hause aufgebahrt werden, damit die Angehörigen von ihm Abschied nehmen können. Bestatter klären Angehörige gern darüber auf, was dabei zu beachten ist. Bevor ein Bestatter benachrichtigt wird, ist zu prüfen, ob der Verstorbene mit einem bestimmten Bestatter bereits einen Bestattungsvorsorgevertrag abgeschlossen hat. Im Beratungsgespräch mit dem jeweiligen Bestatter sollte anschließend geklärt werden, welche Festlegungen getroffen wurden. 3. Engste Angehörige benachrichtigen 4. Wichtige Dokumente im Trauerfall Nachweis über den letzten Wohnsitz Todesbescheinigung vom Arzt Personenstandsurkunden bei Ledigen: Geburtsurkunde bei Verheirateten: Heiratsurkunde bei Geschiedenen: Heiratsurkunde und Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk bei Verwitweten: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners bei gleichgeschlechtlichen Partnerschaften ist anstelle der Heiratsurkunde die entsprechende Urkunde vorzulegen. Bestattungsvorsorgevertrag (falls vorhanden) Versicherungsunterlagen (Sterbegeld-, Lebens-, Unfallversicherungen; einige Institutionen, z. B. Gewerkschaften, zahlen unter bestimmten Voraussetzungen) Private Sterbegeldversicherungen, Nachbarschaftshilfevereine (falls vorhanden) Rentennummer: Diese befindet sich auf dem Rentenbescheid bzw. auf dem Rentenausweis. Die Rentennummer findet sich auch auf dem Kontoauszug des Girokontos, da die Renten stets unter Angabe der Rentennummer überwiesen werden. Angaben zu betrieblichen Renten Der Bestatter hält üblicherweise die Formulare für die Beantragung der sogenannten Drei-Monats-Rente (Sterbevierteljahr) für die Witwe oder den Witwer vor. Grabdokumente, sofern bereits eine Grabstelle vorhanden oder reserviert ist. Testament, Erbvertrag, Hinterlegungsschein für das Amtsgericht oder den Notar. Letztwillige Verfügung, falls eine Kremation und gegebenenfalls darüber hinaus eine Seebestattung gewünscht wird. 5. Erledigung der Formalitäten Besorgung der Sterbeurkunden beim Standesamt des Sterbeortes, die sogenannte Abmeldung. Es muss nicht überall ein Original vorgelegt werden - bei der Abmeldung von bestimmten Versicherungen, wie beispielsweise bei Autoversicherungen - reicht eine Fotokopie. Bei Sterbegeld-, Lebens- oder Rentenversicherungen muss ein Original vorliegen. Erwerb oder Wiedererwerb der Grabstätte Terminfestlegung bei der Gemeinde und/oder Kirche für die Trauerfeier und Beerdigung Terminfestlegung mit dem Pfarrer/dem Trauerredner Musikalischer Rahmen für die Trauerfeier (Organist, Musiker, CD) Dekoration/Kerzenbeleuchtung für die Trauerfeier in der Kapelle Auslegung einer Kondolenzliste Bestellung von Blumenschmuck, Kränzen, Handsträußen und ggf. Blumen für die letzte Verabschiedung anstelle einer Handvoll Erde, wenn gewünscht Druck von Traueranzeigen und Danksagungen Druck von Sterbebildchen, wo regional üblich Aufgabe von Traueranzeigen in der Tagespresse Vereinbarung eines Beerdigungskaffees in einer Gaststätte Abrechnung mit den Lebensversicherungen bzw. Sterbekassen