Architektur- und Ingenieurbüro Umme
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Planungsbüro für Privathäuser, Industriehallen, Bürogebäude, öffentliche Einrichtungen, Umbauten, energetische Sanierungen und vieles mehr seit 1951 Herzlich Willkommen auf meiner Facebookseite!
Ob Privathäuser, Industriehallen, Bürogebäude, öffentliche Einrichtungen, Umbauten, energetische Sanierungen und vieles mehr - mit mittlerweile mehr als 60 Jahren Erfahrung ist das Architektur-und Ingenieurbüro Umme ein zuverlässiger Partner. Lassen Sie sich von unseren Projekten inspirieren und nehmen Sie Kontakt mit uns auf für ein persönliches Gespräch.
Wir beraten Sie gern.
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facebook.comWohnhaus 5 WE in Innenstadt Vreden
Der Supergau ist eingetreten! Dämmaterial aus Styropor, Styrodor usw ist durch die EU Vorordnung 2016/460 als Sondermüll deklariert worden. Die Abfallverzeichnis-Verordnung ist bereits zum 1. Oktober entsprechend geändert und angepasst worden. Betroffen sind alle Dämmstoffe, die HBCD enthalten. Besonders trifft dies Dachdeckerbetriebe, Altbausanierer und Bauherren. Es fallen erhebliche zusätzliche Entsorgungskosten an. Es weiß auch noch niemand, wie das Material entsorgt werden kann.
Verwaltungsgebäude GI
Umbau und energetische Sanierung einer alten Betriebshalle
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Mein Mitarbeiter, Herr Wewers, ist am heutigen Tag seit nunmehr bereits 26 Jahren in meinem Unternehmen als technischer Mitarbeiter und Projektleiter tätig. Dank für die gute und harmonische Zusammenarbeit in all den Jahren und weiterhin viel Spaß an der Arbeit.
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Max Müller, Kamen
Kita St. Lucia - Gelsenkirchen
Norbert Umme Architekt
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Einsatz von Flugdrohnen durch Planungsbüros: Haftpflicht versichert? Anders als für Flugmodelle ohne Motor gilt für Flugdrohnen nach dem Luftverkehrsgesetz eine Versicherungspflicht. Da in der Privathaftpflicht i. d. R. nur Flugmodelle versichert sind, sind die meisten Hobby-Drohnen illegal unterwegs. "Unbemannte Luftfahrtsysteme" mit gewerblicher Nutzung benötigen eine Aufstiegserlaubnis gemäß LuftVO. Planungsbüros, die Flugdrohnen einsetzen wollen, müssen dazu der Luftfahrtbehörde eine „ausreichende Haftpflichtversicherung“ nachweisen. Qualifizierte Berufshaftpflichtversicherungen bieten inzwischen allenfalls eng definierten Versicherungsschutz für Drohnen ohne Verbrennungsmotor mit einem Gesamtgewicht bis zu 5 kg. Für größere Drohnen muss eine spezifische Luftfahrtversicherung abgeschlossen werden! Aus den Bedingungen der Berufshaftpflichtversicherung ergeben sich weitere Begrenzungen. Versichert sind i. d. R. nur Personen- und Sachschäden sowie Ansprüche gegen den Halter gemäß § 33 Luftfahrtgesetz, und zwar ausschließlich bei Einsatz im Rahmen der versicherten Tätigkeit und nur im Inland. Vermögensschäden sind nicht vom Versicherungsschutz umfasst. Wenn also gegen Regeln der Luftsicherung verstoßen oder in Kontrollzonen von Flughäfen geflogen wird und dadurch ein Verkehrsflugzeug umgeleitet werden muss, wird der Schaden nicht ersetzt. Zudem sind Ansprüche aus Persönlichkeits- oder Namensrechtsverletzungen ausgeschlossen, die aus dem Fotografieren privater Motive resultieren können. Neben der Haftpflicht- ist eine Kasko-Versicherung wichtig, die den Wert der Drohne selbst ersetzt.