HERRLAN-PSM e.K.
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Feinchemie - Nahrungsergänzung - Lebensmittelzusatzstoffe - Aromen & Essencen - E-Liquide - Pharmazeutische Wirkstoffe - Rohstoffe/Kosmetikindustrie - Futterzusätze Die Qualität und Reinheit unserer Rohstoffe und Lösungen garantiert Ihre Zufriedenheit. Wir produzieren/liefern nur aus zuverlässigen und zertifizierten Quellen.
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facebook.comSehr geehrte Kundinnen und Kunden, ein erfolgreiches 2017 liegt hinter uns - und das verdanken wir nicht nur unserem Fleiß und Glück, sondern vor allem auch Ihnen als Partner und Kunden, wofür wir uns mit einem aktuellen 10% Gutschein in unserem Shop "www.eliquide.de" revanchieren möchten. *Gutscheincode: "NEUJAHR" Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie einen erfolgreichen und glücklichen Start ins neue Jahr 2018. Ihr HERRLAN-Team *Dieser Gutschein gilt nur für Endverbraucher vom 03.01.2018 bis einschließlich 17.01.2018 und nur solange der Vorrat reicht. Änderungen sind vorbehalten.
+++++ Weihnachtsgewinnspiel +++++ Liebe Dampferinnen und Dampfer, Für Ihre Treue im Jahre 2017 möchte sich HERRLAN-PSM e.K. bei Ihnen mit besonderen Präsenten bedanken! Um an diesem Gewinnspiel mitzumachen, markieren Sie diesen Beitrag mit „Gefällt mir“ und kommentieren ihn mit Ihrem Lieblings-E-Aroma, welches im Falle eines Gewinns im Paket enthalten sein wird. 1. Preis Ein vollständiges E-Zigaretten Set bestehend aus einem TPD 2 konformen Verdampferkopf „SMOK Helmet White 2.0ml“ inklusive „SMOK AL85 White and 7-Color“ Akkuträger, zusätzlich erhalten Sie 15 HERRLAN E-Überraschungsaromen und ein E-Aroma à 10 ml nach Ihrer Wahl. 2. Preis 10 HERRLAN E-Überraschungsaromen und einem E-Aroma à 10 ml nach Ihrer Wahl. 3. Preis 5 HERRLAN E-Überraschungsaromen und einem E-Aroma à 10 ml nach Ihrer Wahl. Sichern Sie sich Ihr persönliches Weihnachtsgeschenk und gewinnen Sie mit etwas Glück einen unserer 3 Top-Preise. Teilnahmeschluss ist der 20.12.2017 um 23:59 Uhr (MESZ). Die Bekanntmachung der Gewinner erfolgt am 21.12.2017. Der dritte Platz wird als erstes gezogen. Teilnahme erst ab 18 Jahren möglich. Teilnahmebedigungen finden Sie unter: https://goo.gl/zqyQPS Das HERRLAN-Team wünscht Ihnen viel Glück und Spaß bei unserem Weihnachtsgewinnspiel!
HERRLAN Pressemitteilung vom 02.11.2017 Suchtbericht der Bundesregierung zur E-Zigarette: „Deutlich weniger schädlich als die Tabak-Zigarette“ " Das ist ein echtes Novum. Nachdem vor einigen Wochen schon Frau Mons vom Deutschen Krebsforschungszentrum starken Rauchern den Wechsel zur E-Zigarette nahegelegt hat (Q), rüstet jetzt auch die beim Bundesgesundheitsministerium angesiedelte Drogenbeauftragte Marlene Mortler (CSU) verbal ab. So schneidet die E-Zigarette diesmal im aktuellen Drogen- und Suchtbericht der Bundesregierung – vor allem im Vergleich zur Tabak-Zigarette – positiver ab, als bisher. " [...] " Denn: es wurde auch nie behauptet, dass Dampfen so „gesund“ sei, wie frische Bergluft zu tanken. Fest steht aber: Dampfer-Luft weist rund 5000 Schadstoffe weniger auf, als Tabak-Qualm. " Quelle: https://goo.gl/SRhg7S
+++ !! GEWINNSPIEL !! +++ Liebe Dampferinnen und Dampfer! Nutzen Sie JETZT Ihre Chance auf 1 von 3 erstklassigen Aromapaketen, bestehend aus 5 HERRLAN E-Überraschungsaromen und einem E-Aroma à 10 ml nach Ihrer Wahl! Um an diesem Gewinnspiel teilnehmen zu können, müssen Sie lediglich diesen Beitrag Liken und uns per Kommentar Ihr Wunscharoma mitteilen. Teilnahmeschluss ist der 25.10.2017 um 23:59 Uhr (MESZ). Die Gewinner werden am 26.10.2017 gegen 14:00 Uhr (MESZ) bekannt gegeben. Teilnahmebedingungen finden Sie unter: https://goo.gl/zqyQPS Teilnahme erst ab 18 Jahren möglich. Wichtig: Es handelt sich bei den E-Aromen um spezielle und einzig zur Herstellung von Nachfüllflüssigkeiten für Verdampfer konzipierte Flüssigkeiten. Nicht zum Verzehr geeignet! HERRLAN wünscht allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern viel Glück!
Probieren Sie unser neuestes Shisha-Aroma „FreshAdam“. Es wurde speziell für den E-Liquid Markt nach höchstem Standard entwickelt. Lassen Sie sich einladen, auf eine Reise von dem Garten Eden bis zu den eisigsten Weiten der Arktis. http://eliquide.de/E-Dampfer-Portal/E-Spezifikation/E-Spezifikationen/E-Aromen-899/Neue/FreshAdam-E-Aroma.html Wir arbeiten ständig daran individuelle Kundenwünsche zu erfüllen und betreiben für Sie eine kontinuierliche Suche nach den neuesten und besten E-Aromen in unserer Entwicklung.
Sie interessieren sich für neue Angebote? Sie möchten keine aktuellen Informationen und Neuigkeiten der Firma Herrlan-PSM e.K. mehr verpassen? Sie finden uns jetzt auch auf unserer neuen Twitter Präsenz. Lassen sie sich keine Mitteilungen mehr entgehen! Wir freuen uns auf ihre Tweets unter https://twitter.com/HERRLAN_PSM
Mein Lieblingsshishaaroma habe ich jetzt immer dabei. Den Geschmack der Shisha genießen und das ab sofort auch unterwegs! Die besten Shisha-Aromen, wie unser neues E-Aroma Valhalla ein mystisches Geschmackserlebnis mit höchstem Suchtfaktor, ab sofort hier erhältlich: http://eliquide.de/E-Dampfer-Portal/E-Spezifikation/E-Spezifikationen/E-Aromen-899/Neue/Valhalla-E-Aroma.html
Für unsere Produktion suchen wir schnellstmöglich in Voll-/ Teilzeit Produktionshelfer/ innen
Konformitätserklärung täglich erreichen uns zahlreiche Anfragen verunsicherter E-Händler, welche die Konformität unserer Produkte gemäß Richtlinie 2014/40/EU (allgemein bekannt als TPD2) hinterfragen. Mit dieser Erklärung möchten wir Ihnen versichern, dass unser Unternehmen HERRLAN, als Hersteller für E-Liquide, E-Basen und E-Aromen, fristgerecht (zum 20. November 2016) bei der „European Commission Authentication Service“ (ECAS) registriert wurde und die Registrierung unserer E-Produkte gemäß aktuell gültiger TPD2 abgeschlossen ist. In enger Zusammenarbeit mit Mitarbeitern der ECAS aktualisieren wir unsere Datensätze regelmäßig und das Erfüllen sämtlicher Anforderungen ist unsere Priorität um Ihre Rechtssicherheit zu gewähren. Wie Ihnen bereits bekannt, ist der Einsatz herkömmlicher Lebensmittel-Aromen für E-Produkte untersagt. Selbstverständlich sind daher E-Aromen aus unserem Hause frei von verbotenen Inhaltsstoffen nach Referentenentwürfen zur Richtlinie 2014/40/EU (I, II und III) und speziell für den Einsatz in E-Produkten formuliert. Sämtliche durch uns angebotene und vertriebene E-Produkte sind anstandslos durch Behördenprüfungen bestätigt und nach derzeit geltenden Richtlinien der TPD (2001/37/EG), TPD2 (2014/40/EU) als auch der CLP (Classification, Labelling and Packaging) konform.
Der 20. Mai 2017 rückt näher Sehr geehrte Kundinnen und Kunden, derzeit erreichen uns gehäuft Nachfragen bezogen auf den Verkauf von nikotinhaltigen Flüssigkeiten in Gebinden mit größeren Volumina als die vorgeschriebenen 10 ml. Die Nachfragen gründen sich auf gegensätzliche Aussagen im Internet und Werbebotschaften, welche eine Vermarktung von größeren Gebinden unter Gesichtspunkten der Begriffsdefinition gestatten sollen. Aus diesem Anlass und um die Rechtssicherheit unserer Kunden zu gewähren: Gemäß Richtlinie 2014/40/EU (auch bekannt als TPD2) wird in Artikel 2 unter Begriffsbestimmungen der so genannte „Nachfüllbehälter“, als „ein Behältnis, das nikotinhaltige Flüssigkeit enthält, die zum Nachfüllen einer elektronischen Zigarette verwendet werden kann“ beschrieben. Das vorgeschriebene Maximalvolumina dieser Behälter beträgt 10 ml und darf einen Nikotingehalt von 20 mg/ml nicht überschreiten. Eine Abgabe von größeren Behältern, gefüllt mit nikotinhaltigen Flüssigkeiten, an Endverbraucher ist somit nicht gestattet. Die Firma HERRLAN rät Ihren Kundinnen und Kunden daher, sich nicht auf Werbeaussagen fundiert auf spekulative Begriffsdefinition zu verlassen. Aus unserer Sicht sind die zugetragenen Aussagen nicht gesetzeskonform. Unser Haus wird auch in Zukunft im Interesse der Rechtssicherheit unserer angeschlossenen E-Händler und deren Endverbraucher, nikotinhaltige E-Basen und E-Liquide ausschließlich in 10 ml Gebinden anbieten. • die Produkte dürfen nur noch maximal 20 mg/ml Nikotin enthalten. • E-Basen und E-Liquide dürfen nur noch in Einheiten von zehn Millilitern verkauft werden. • viele der bisher erlaubten Zusatzstoffe werden verboten, darunter auch Duft- und Aromastoffe die als bedenklich eingestuft wurden. • der Einsatz von Lebensmittelaromen, die nicht TPD2 konform sind, ist nicht erlaubt. • auf den Verpackungen müssen umfangreiche Informationen zu den Risiken von E-Zigaretten aufgeführt werden.