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Bau + Grund NAGEL GmbH & Co. KG

Friedrich-Menzefricke-Str. 4, Versmold, Germany
Real Estate Agent

Description

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Die Firma BAU + GRUND NAGEL deckt die Bereiche Immobilien, Neubau, Hausverwaltung und Bauplanung ab. Wir sind seit 1993 in Versmold ansässig. Wir glauben daran, dass richtig guter Service nur in Person stattfinden kann, darum ist bei uns der persönliche Kontakt die oberste Maxime. Wir bieten eine bessere individuelle Beratung zur Erstellung einzigartiger Konzepte!

Die Firma BAU + GRUND NAGEL wurde im Februar 1993 in Versmold Ost-Westfalen gegründet. Der geschäftsführende Gesellschafter Herr Peter Nagel hat gemeinsam mit seinem Expertenteam bestehend aus Immobilienkaufleuten und -fachwirten, Architekten und Bauingenieuren ein Unternehmen in den letzten Jahrzehnten aufgebaut, das in der Region von großer Bedeutung ist und sich in Niedersachsen, Ost-Westfalen, Münsterland und Ruhrgebiet fest etabliert hat.

Heutzutage zählt das Expertenteam 17 Mitarbeiter und einen Auszubildenden zum Immobilienkaufmann. Als mittelständisches Immobilienunternehmen ist BAU + GRUND NAGEL in der Lage sich genau und äußerst schnell an die Entwicklungen des Marktes und die Bedürfnisse seiner Kunden anzupassen. Die Dynamik, die Anpassungsfähigkeit und das ständige streben für seine Kunden perfekt zugeschnittene Konzepte zu erstellen ermöglichen die Mitarbeiter von BAU + GRUND NAGEL.

Wir realisieren mit Begeisterung individuelle Lösungen für unsere Kunden.

Als verantwortungsvoller Arbeitgeber bilden wir seit 2000 als einziger Ausbildungsbetrieb im Altkreis Halle Westf. Immobilienkaufleute aus.


Unser Gütesiegel für seriöse und kompetente Arbeit in der Immobilienbranche ist unsere zertifizierte und verbandsgeprüfte Mitgliedschaft im Immobilienverband Deutschland (IVD).

Die Tätigkeitsfelder unserer Firma umfassen die Vermittlung (Verkauf/Vermietung) von Immobilien aller Art, die Bewertung von Immobilien sowie den An- und Verkauf von Baugrundstücken.

Hinzu kommen unsere Tätigkeiten als Bauträger mit eigener Bauplanungsabteilung. Die Erschließung neuer Baugebiete, den Neubau von Einfamilien-, Zweifamilien, Doppel- und Mehrfamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen.

Zu unseren weiteren Tätigkeitsfeldern gehört die Hausverwaltung (Mietverwaltung/Wohnungseigentumsverwaltung), in der wir mittlerweile über eintausend Einheiten betreuen.

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Was Mietern bei Zahlungsverzug droht? Wenn einer Mieter nicht pünktlich zahlt, ist der Vermieter zu einer berechtigt, fristlos zu kündigen. Dabei nutzt es wenig, wenn ein Teil der Mietschuld nachgezahlt wird. Ein Zahlungsverzug berechtigt den Vermieter zu einer außerordentlichen fristlosen Kündigung. Fristlos kündigen können beide Vertragsparteien "aus wichtigem Grund". Dazu reicht es, dass der Mieter zwei aufeinanderfolgende Termine mit einem erheblichen Teil der Miete in Verzug ist. Der Mietrückstand muss noch nicht mal zwei volle Monatsmieten betragen, sondern nur mehr als eine. Folgen die Fehlbeträge allerdings nicht direkt aufeinander, muss insgesamt ein Rückstand von zwei Monatsmieten vorliegen. Dann nützt es dem Mieter auch nur wenig, wenn er einen Teil der Mietschuld nachzahlt. Der Vermieter behält sein Kündigungsrecht, bis der ganze Rückstand einschließlich der laufenden Mieten ausgeglichen ist.

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Geben Sie uns doch Ihren Immobilien-Tipp, denn Weitersagen lohnt sich. Tippgeber erhalten von uns nach einem erfolgreichen Verkauf bares Geld!* Und so einfach geht es: - Sie melden sich als Tippgeber bei uns und wir besprechen mit Ihnen die Details. - Wir werden uns im Anschluss dann kurzfristig mit dem Eigentümer in Verbindung setzen, der seine Immobilie verkaufen möchte. - Bei Abschluss eines Maklervertrages zwischen dem Eigentümer und uns, erhalten Sie im Anschluss von uns eine Bestätigung. - Nach einem erfolgreichen Verkaufsabschluss erhalten Sie von uns Ihre Tippgeberprovision! 1. Tippgeberprovision bei erfolgreichem Verkauf: Nach erfolgreicher Vermittlung der Immobilie erhalten Sie von uns eine Tippgeberprovision in Höhe von 5 % unserer Vermittlungsprovision Beispielrechnung: Eine Wohnimmobilie kostet 200.000,- €. Unsere durchschnittliche Vermittlungsprovision = 8.000 €, davon 5 % = 400 € Sie haben noch Fragen? Sie erreichen uns unter 05423-47426-0 oder info@bg-nagel.de.

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Sie wollen eine Immobilie kaufen oder bauen? Aber Sie wissen noch nicht, welcher finanzielle Rahmen realisierbar ist! Gerne stehen wir Ihnen für Ihre Fragen sowie der Ermittlung Ihres Finanzierungsbudgets zur Verfügung. Auch die Beratung rund um die Möglichkeit Fördermittel zu erhalten, ist ein Bestandteil, um ggf. das Budgets erhöhen zu können. Zögern Sie nicht und informieren Sie sich bei uns: http://www.bg-nagel.de/finanzierung/kontakt.html

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Erste Energieausweise für ältere Wohngebäude werden ungülti Wie die Deutsche Energie-Agentur (dena) aktuell mitteilt, verlieren Mitte 2018 die ersten Energieausweise ihre Gültigkeit. Denn diese haben eine Laufzeit von zehn Jahren und wurden 2008 für Häuser mit Baujahr vor 1966 ausgestellt. Eigentümer älterer Immobilien sollten daher ihr Ausweisdokument überprüfen und gegebenenfalls umsteigen, so die Empfehlungen der dena. Besonders mit Blick auf einen zukünftigen Verkauf, eine Vermietung oder Verpachtung sollte ein aktueller Energieausweis vorliegen. Hierzu raten die Energieexperten, sich an einen qualifizierten Berater zu wenden. Bei der Wahl des Energieausweises rät die dena zu einem Bedarfsausweis. Dieser sei im Vergleich zum Verbrauchsausweis aussagekräftiger und dokumentiere den energetischen Zustand eines Gebäudes im Detail. Wer seit Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung (EnEV) im Jahr 2002 umfassend saniert hat, besitzt in der Regel einen neuen Ausweis für seine Immobilie. Ausweise für Wohnhäuser mit Baujahr ab 1966 verlieren ab dem kommenden Jahr ihre Gültigkeit und müssen neu ausgestellt werden. Quelle: dena

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Urteil: Keine Aufwandsentschädigung für Besichtigungstermine Wird eine Wohnung verkauft, ist der Mieter verpflichtet, Kaufinteressenten in die Wohnung zu lassen und Besichtigungstermine einzuhalten. Eine Aufwandsentschädigung steht ihm laut aktuellem Urteil des Amtsgerichts Landsberg (AZ 3 C 701/16) nicht zu. Im vorliegenden Fall hatte eine Vermieterin nach zweijähriger Mietdauer 2014 angekündigt, ihre Wohnung zu verkaufen. Zunächst hielt der Mieter die Termine ein, doch als der dritte Makler einen Termin anfragte, verlangte der Mieter eine Aufwandsentschädigung von 75 Euro pro angefangener Stunde, da die Termine für ihn mit erheblichem zeitlichen Aufwand und Unannehmlichkeiten verbunden gewesen seien. Daraufhin kündigte die Vermieterin das Mietverhältnis und verlangte die Räumung ihrer Wohnung. Zunächst erklärte das Gericht die Kündigung der Vermieterin für unwirksam. Eine Weigerung des Mieters, Besichtigungstermine durchzuführen, rechtfertigt keine Kündigung. Allerdings hat der Mieter auch keinen Anspruch auf Aufwandsentschädigung, da das Einhalten von Besichtigungen nach vorheriger Ankündigung zu seinen Pflichten gehört. Quelle: immonewsfeed.de

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Studie: Bei der Wohnungssuche werden Nebenkosten unwichtiger Einer aktuellen Online-Umfrage der Landesbausparkassen (LBS) zufolge sind Verbraucher bei ihrer Wohnungswahl kompromissbereiter geworden. Spielte der Energieverbrauch einer Immobilie im Jahr 2012 noch für 99 Prozent der Interessenten eine wichtige Rolle, legen aktuell nur noch 85 Prozent Wert auf eine hohe Energieeffizienz. Den Grund für diese Entwicklung sehen die Marktexperten in der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt. Interessenten seien aufgrund der Wohnungsknappheit eher bereit, Zugeständnisse zu machen. Im Bereich der schadstoffarmen Baustoffe sank das Interesse sogar auf 69 Prozent. 2012 gaben noch 87 Prozent der Wohnungssuchenden an, auf eine schadstoffarme Wohnumgebung Wert zu legen. Mit 48 Prozent ist das Interesse an einer altersgerechten Wohnung gleichgeblieben. Durch die älter werdende Gesellschaft steigt der Bedarf nach Barrierefreiheit zwar jährlich an, doch bleiben ältere Menschen heute länger fit und benötigen erst später ein barrierefreies Wohnumfeld. Quelle: LBS

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Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir eine/n Kaufmännische/n Mitarbeiter/in (w/ m) für unsere Hausverwaltung in Vollzeit! Wir sind ein Dienstleistungsunternehmen im Bereich Hausverwaltung. Wir betreuen regional ca. 1.200 Wohn- und Gewerbeeinheiten für Kapitalanleger, Privatkunden und Wohnungseigentümer im Gebiet Ostwestfalen-Lippe, Münsterland und Süd-Niedersachsen. Ihr Aufgabenbereich: -Verbuchung sämtlicher Geschäftsvorfälle im Bereich der Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung (Mieten-, Kautions- und Kostenbuchhaltung, Mahnwesen) -Erstellung von Jahres- und Betriebskostenabrechnungen (Miet- u. WEG-Verwaltung) -Erstellung von Wirtschaftsplänen -Vergabe u. Überwachung von Handwerkeraufträgen, Lieferantenverträge, etc. Das Besondere an dieser Stelle: -Ein ungewöhnlich positives, kollegiales und auf Langfristigkeit ausgerichtetes Umfeld -Intensive Einarbeitung -Langfristige berufliche Perspektive -Flexible Arbeitszeiteinteilung -Motivierendes und teamorientiertes Betriebsklima Mehr Informationen unter: https://www.bg-nagel.de/nachrichten/kaufmaennische-n-mitarbeiter-in-w-m-fuer-unsere-hausverwaltung-gesucht.html Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. BAU +Grund NAGEL GmbH [&] Co. KG Friedrich-Menzefricke-Str. 4 33775 Versmold Tel: 05423-474260 E-Mail: info@bg-nagel.de

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Wir freuens uns auf Ihren Besuch auf der Messe im A2 Forum in Rheda-Wiedenbrück. Bei uns können Sie auch Freikarten für die Messe erhalten. Tel: 05423-47426-0 E-Mail: info@bg-nagel.de

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Liebe Bauwilligen! Besuchen Sie am Sonntag, 28.01.2018 von 11-17 Uhr unser Musterhaus in Versmold, Friedrich-Menzefricke-Str. 4. Unsere Fachberater freuen sich auf Ihren Besuch. Weiter Informationen erhalten Sie auch unter: https://www.bg-nagel.de/unser-musterhaus.html Ihr Bau + Grund Nagel Team

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Für Selbstnutzer und Kapitalanleger! ETW in OS-Schinkel. Renovierte Eigentumswohnung, ca. 63 m² Wohnfläche, 3 Zimmer, Küche, Bad mit Balkon. Gute Anbindung in die Innenstadt. Weitere Informationen: https://www.bg-nagel.de/immobilien-267/kaufen/suche.html#/expose49759206

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Unser Musterhaus öffnet am Sonntag von 11 bis 17 Uhr für Sie seine Türen! Schauen Sie vorbei und erhalten Sie unsere Architektenmappe mit interessanten Bebauungsvorschlägen, unserer Bau- u. Leistungsbeschreibung und Preisliste zum Störbern für Zuhause. Unsere Fachberater freuen sich auf Ihren Besuch. Ihr Bau + Grund Nagel Team

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Betriebskosten: Mieter zahlen im Schnitt 2,17 Euro pro Quadratmeter Durchschnittlich zahlen Mieter einen Quadratmeterpreis von 2,17 Euro für Betriebskosten. Das hat der neue Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbundes (DMB) ergeben. Kalkuliert man alle denkbaren Betriebskostenarten mit ein, ergibt sich eine sogenannte „zweite Miete“ von bis zu 2,76 Euro im Monat. Für den Betriebskostenspiegel wurden die Abrechnungsdaten des Jahres 2015 zugrunde gelegt. Mieter einer 80 Quadratmeter großen Wohnung mussten demnach im Jahr 2015 2.649,60 Euro zusätzlich zur Miete zahlen. Der Kostenspiegel hat auch gezeigt, dass die Betriebskosten zwischen den östlichen und den westlichen Bundesländern nur minimal variieren. Regional fallen die Preisunterschiede dagegen deutlicher aus. Insgesamt haben sich die Kosten für Heizung und Warmwasser 2015 auf durchschnittlich 1,07 Euro pro Quadratmeter verringert, was auf die gesunkenen Energiepreise zurückgeführt wird. Heizung und Warmwasser machen dennoch nach wie vor laut Mieterbund rund 50 Prozent der Betriebskosten aus. Quelle: dmb

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