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Bergsträßer Wegmann Rechtsanwälte

Friedrichstr. 181a, Velbert, Germany
Legal Company

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Bergsträßer Wegmann Rechtsanwälte
Friedrichstr. 181a, 42551 Velbert
Impressum: http://kanzlei-velbert.de/impressum.html Wir sind eine moderne Rechtsanwaltskanzlei im Herzen der Fußgängerzone von Velbert. Unsere Aufgabe ist es, die rechtlichen Probleme zu lösen, mit denen Sie im Alltag konfrontiert werden. Dies kann unter anderem ein Verkehrsunfall sein, ein Streit mit dem Mieter oder Vermieter wegen einer Kündigung oder Nebenkosten, eine Abmahnung wegen Filesharings oder auch eine Scheidung. Auch in Strafsachen übernehmen wir Ihre Verteidigung. Unabhängig davon, ob Ihr Problem das Familienrecht, das Erbrecht, das Mietrecht, das Internetrecht, allgemein das Zivilrecht oder das Strafrecht betrifft: In diesen und vielen anderen Konstellationen verhelfen wir Ihnen zu Ihrem Recht.

Möglicherweise möchten Sie aber auch Vorsorge treffen und benötigen Unterstützung bei der Gestaltung eines Testaments, einer Patientenverfügung, eines Ehevertrags oder Sie möchten die AGB Ihres Online-Shops prüfen lassen. Gerne sind wir Ihnen auch hierbei behilflich.

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#BGH entscheidet bei PayPal-Transaktionen zugunsten der Verkäufer In einer heute ergangenen Entscheidung hat der #Bundesgerichtshof sich zu der Frage geäußert, ob ein Verkäufer erneut die Zahlung des Kaufpreises von seinem Kunden verlangen kann, wenn der Kunde über den #Käuferschutz von #PayPal sein Geld erstattet bekommen hat. Der erkennende Senat hat zugunsten der Verkäuferseite entschieden. Wenn der Käufer nach einem erfolgreichen Käuferschutzantrag den Kaufpreis zurückerstattet bekommt, kann der Verkäufer den Kaufpreis trotzdem noch einmal vom Käufer einfordern. Zur Begründung hat der BGH auf die Interessenlagen der Vertragsparteien und die AGB von PayPal Bezug genommen. Die Parteien vereinbaren stillschweigend, dass bei einem erfolgreichen Antrag auf Käuferschutz die Kaufpreisforderung wieder auflebt. Als Folge kann der Verkäufer von dem Kunden den Kaufpreis trotz erfolgreichen Käuferschutzantrages verlangen und den Kunden auch auf Zahlung verklagen. Der Kunde kann sich dagegen natürlich erfolgreich zur Wehr setzen, wenn er die Kaufpreiszahlung zu Recht verweigert (z.B. infolge eines wirksam erklärten Rücktritts). Link zur Pressemitteilung:

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#BGH urteilt erneut in Filesharing-Verfahren Der Bundesgerichtshof hat sich heute erneut mit dem Phänomen des #Filesharing beschäftigt. Inhaltlich ging es um die Frage, ob der Anschlussinhaber den Namen des Familienmitgliedes offenlegen muss, dass die Rechtsverletzung begangen hat, wenn er eine eigene Verurteilung verhindern möchte. Der erkennende Senat hat diese Frage bejaht. Der Anschlussinhaber sei im Rahmen des Zumutbaren zu Nachforschungen verpflichtet, wer für die Rechtsverletzung verantwortlich ist. Die hierüber gewonnenen Erkenntnisse muss er entsprechend mitteilen. Soweit er im Rahmen seiner Nachforschung den Namen des Täters der Urheberrechtsverletzung erfährt, muss er diesen ebenfalls mitteilen. Der Anschlussinhaber kann die Namensnennung nicht unter Hinweis auf Art. 7 EU-Grundrechtecharta und Art. 6 Abs. 1 des Grundgesetzes verweigern. Damit befindet sich der Anschlussinhaber in der unschönen Situation, dass er seine eigenen Familienmitglieder im Zweifel "verpetzen" muss, um einer eigenen Inanspruchnahme zu entgehen. Link zur Pressemitteilung:

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#Bundesgerichtshof bejaht Kündigungsrecht der Bausparkassen bei Bausparverträgen Der Bundesgerichtshof hat sich gestern in zwei Entscheidungen mit dem Kündigungsrecht einer #Bausparkasse befasst. Diese hatte den #Bausparvertrag zweier Kunden gekündigt, nachdem dieser nach Zuteilungsreife seit mehr als 10 Jahren nicht in Anspruch genommen wurde. Der erkennende Senat hat zugunsten des Kreditinstituts ein Kündigungsrecht bejaht. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass die Bausparkasse bis zur Inanspruchnahme des Bauspardarlehens Darlehensnehmerin sei und ihr deshalb auch das nunmehr in § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB geregelte Kündigungsrecht mit Ablauf von 10 Jahren zustehe. Es ist davon auszugehen, dass durch dieses Urteil nun eine weitere Kündigungswelle von Bausparverträgen zu erwarten ist. Link zur Pressemitteilung:

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Maklerverträge können widerrufen werden Der #Bundesgerichtshof hat in zwei Verfahren entschieden, dass auch bei einem #Maklervertrag ein #Widerruf möglich ist, wenn es sich um einen #Fernabsatzvertrag handelt (z.B. bei einem Vertragsschluss über das Internet). In diesen Fällen gibt es ein 14-tägiges Widerrufsrecht, außerdem muss der Makler den Kunden ordnungsgemäß belehren. Unterlässt er dies, dann läuft die Widerrufsfrist erst nach 12 Monaten und 14 Tagen ab. In den beiden entschiedenen Fällen gingen die Makler leer aus. Eine ordnungsgemäße Belehrung hatte es nicht gegeben, so dass auch nach Ablauf der eigentlichen Widerrufsfrist der Widerruf noch möglich war. Von dieser Möglichkeit hatten die jeweiligen Immobilienkäufer Gebrauch gemacht. In beiden Fällen mussten sie keine #Maklerprovision zahlen. Link zur Pressemitteilung:

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Keine #außerordentliche #Kündigung des Fitnessstudiovertrags bei Umzug Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass Kunden kein außerordentliches Kündigungsrecht für einen #Fitnessstudiovertrag zusteht, wenn sie den Wohnort wechseln. In der Entscheidung geht es um einen Soldaten auf Zeit, der in Hannover lebte und dort ein Fitnessstudio besuchte. Er wurde dann nach Köln und Rostock abkommandiert. Seine fristlose Kündigung hielt der BGH für unwirksam, da der Senat in dem beruflich bedingten Umzug keinen wichtigen Grund sah. Schwangerschaft und längere Krankheit können hingegen wichtige Gründe sein. Link zur Pressemitteilung:

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Aus einer Kabinettsorder von König Friedrich Wilhelm I. (Preußen) aus dem 18. Jh. zur Berufstracht der Rechtsanwälte - wir danken für die überaus große Wertschätzung: „Wir ordnen und befehlen hiermit allen Ernstes, dass die Advocati wollene schwarze Mäntel, welche bis unter das Knie gehen, unserer Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man diese Spitzbuben schon von weitem erkennen und sich vor ihnen hüten kann.“

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Morgen, am 21.04.2016, startet um 06:00 Uhr der 9. #Blitzmarathon. In NRW dauert die Aktion dieses Mal nur bis 22:00 Uhr. Punkte gibt es inner- und außerorts ab einer Überschreitung von 21 km/h, ein Fahrverbot droht innerorts ab einer Überschreitung von 31 km/h und außerorts ab 41 km/h. Für "Wiederholungstäter", gegen die innerhalb des letzten Jahres schon einmal wegen einer Überschreitung ab 26 km/h eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wurde, droht bereits bei einer erneuten Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit ab 26 km/h ein Fahrverbot. Die Kreispolizei Mettmann hat die Gefahrenstellen, die dieses Mal den Schwerpunkt der Messungen bilden, bereits unter folgendem Link bekannt gegeben:

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