Patient und Unfall Dortmund/Unna
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Mehr Kompetenz im Arzthaftungsrecht
Mehr Erfolg im Verkehrsrecht
Mehr Wissen im Versicherungsrecht
Bundesweite Vertretung nach schwerem Körperschaden Gerade Menschen, die Opfer eines Behandlungsfehlers geworden sind, haben oft eine Leidensgeschichte hinter sich, sorgen sich um die Zukunft. Der Kampf gegen Ärzte, Kliniken oder Versicherungen kostet Kraft und Zeit.
Eine juristische Auseinandersetzung kann eine große zusätzliche Belastung sein. Gerade für Menschen, die krank sind oder um die Gesundheit ihrer Angehörigen bangen müssen. Ich weiß das aus vielen Gesprächen mit meinen Mandanten. Für mich sind gerade diese Menschen mehr als ein Fall unter vielen.
Ich mache Ihr Anliegen zu meinem. Ich arbeite mit renommierten, unabhängigen Gutachtern und Sachverständigen zusammen. Ich bin immer aktuell informiert, auch und gerade, wenn es darum geht, angemessene Schmerzensgeldforderungen vor Gericht für Sie zu erkämpfen.
In allen Rechtsfragen zum Thema „Medizin“ bin ich der richtige Ansprechpartner. Fachanwalt für Medizinrecht und Verkehrsrecht – zwei Zusatzqualifizierungen, die Ihnen Sicherheit gebn, bei mir in den besten Händen zu sein. Nicht nur Titel allein zählen. Erfolge, Engagement und jahrelange Erfahrung in angrenzenden Rechtsbereichen sind oft ebenso wichtig, damit ich Ihre Interessen umfassend vertreten kann. Ich weiß, wie Sie zu Ihrem Recht kommen.
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9:30 Uhr, Landgericht Koblenz, 1. Zivilkammer, Arzthaftung. Christian Koch, Fachanwalt für Medizinrecht
Falsche CMD-Behandlung: 6.097,60 Euro Mit Vergleich vom 19.11.2015 hat sich eine Zahnärztin verpflichtet, an meine Mandantin 6.097,60 Euro zu zahlen. Bei der 1963 geborenen Angestellten wurden von September bis Dezember 2010 in den regiones 21, 37, 36, 35, 45, 46, 47, Kronen eingebracht, ohne zuvor die bei ihr bestehenden umfangreichen Kiefergelenksprobleme vorab zu behandeln. Sie litt bis November 2013 unter Gelenksblockaden im Kiefer, Bewegungseinschränkungen, Schwindel, Übelkeit. Nachdem sie bei einem Nachbehandler eine Schienenversorgung und Physiotherapie erhielt, war sie ab 2014 wieder voll arbeitsfähig. Nicht zu klären war, ob die Beschwerden, welche bereits seit 1995 bestanden, nicht in gleicher Form ohne die Behandlung der Zahnärztin fortbestanden hätten und auf ihre Grunderkrankung zurückzuführen waren. Wegen der umfangreichen beweisrechtlichen Probleme haben sich die Parteien auf ein Schmerzensgeld von 2.000 Euro und Rückzahlung der Behandlungskosten von 4.097,60 Euro geeinigt. Christian Koch, Fachanwalt für Medizinrecht
Metastasen übersehen: 35.000 Euro Mit Vergleich vom 02.10.2015 hat sich eine Radiologiepraxis verpflichtet, an meinen Mandanten 35.000 Euro zu zahlen. Der 1939 geborene Rentner litt seit 2010 unter einem Nierenzellkarzinom links. Bei der Tumornachsorge durchgeführte CT-Untersuchungen im Februar 2013 und Oktober 2013 beschrieben, dass kein Anhalt für ein Rezidiv bzw. eine Metastasierung bestehe. Anfang 2014 wurde eine fortgeschrittene ossäre Metastasierung in der Brust- und Lendenwirbelsäule sowie des Os sacrums und der Rippen diagnostiziert. Anschließend kam es zu einer Paraplegie mit sensibler Querschnittssymptomatik. Der Sachverständige hatte bestätigt: Bei den CT-Aufnahmen von Februar 2013 und Oktober 2013 käme eine dringend metastasensuspekte Raumforderung zwischen der Aorta und der V. cava zur Darstellung. Das Übersehen sei nicht verständlich. Unter Verzicht auf ein weiteres onkologisches Gutachten haben sich die Parteien auf einen Gesamtbetrag von 35.000 Euro wegen der offenen Fragen zur Kausalität zwischen dem groben Behandlungsfehler und der weiteren onkologischen Behandlung geeinigt. (LG Arnsberg, Vergleich vom 02.10.2015, AZ: I-5 O 21/14) Christian Koch, Fachanwalt für Medizinrecht