Fahrlehrer-Fachschule Unna
Description
Für Fahrlehrer/innen und die die es werde möchten.
Wir bieten alle Aus- und Weiterbildungen rund um den Fahrlehrerberuf an! Geschäftsführer:
Thomas Quante, Markus Hainer
Registergericht: Amtsgericht Hamm
Registernummer: HRB 5949
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
316/5783/0455
Inhaltlich Verantwortliche gemäß § 10 Absatz 3 MDStV:
Thomas Quante, Markus Hainer (Anschrift wie oben)
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WIR WÜNSCHEN EUCH EIN GESUNDES NEUES JAHR!!! Zum Jahresbeginn gleich einmal ein paar Änderungen im Straßenverkehr 2017! Seit dem Inkrafttreten der Änderung der Straßenverkehrsordnung zum 14. Dezember 2016 gilt Folgendes: Radfahrer mit bestimmten Elektrorädern können auch Radwege nutzen – außerorts generell, innerorts, wenn dies mit einem neuen Hinweisschild freigegeben wird. Aufsichtspersonen dürfen Kinder mit Fahrrädern auf Gehwegen begleiten. Daneben können Kinder unter acht Jahren wählen, ob sie alternativ zum Gehweg einen baulich getrennten Fahrradweg benutzen. Vor Schulen, Kitas und Seniorenheimen kann nun auch auf Vorfahrts- und Durchgangsstraßen leichter Tempo 30 verhängt werden. Die Behörden müssen nicht mehr nachweisen, dass solche sensiblen Stellen Unfallschwerpunkte darstellen. Ab sofort ist ebenso geregelt, wo auf Autobahnen und großen Bundesstraßen eine Rettungsgasse für Polizei und Rettungskräfte gebildet werden muss. Schon bei stockendem Verkehr ist die Gasse bei mindestens zwei Streifen pro Richtung "zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen" frei zu halten – also auch bei mehr als drei Spuren zwischen der ganz linken und den Spuren daneben daneben. Änderungen in Deutschland ab 1. Januar 2017: Radfahrer müssen die Verkehrsampeln für den Fahrverkehr beachten, sofern keine besonderen Radfahrerampeln vorhanden sind. Bisher waren in solchen Situationen Fußgängerampeln verbindlich. Die Kfz-Hauptuntersuchung verteuert sich. Je nach Bundesland variiert die Höhe der Gebühren zwischen 35 Euro und 54,86 Euro. Neue Motorräder und Kleinkrafträder müssen ab Januar 2017 der Schadstoffnorm Euro 4 entsprechen. Bislang galt die Euro-3-Norm. Mit Euro 4 verringert sich der Schadstoffausstoß um mehr 50 Prozent. Ab 2017 gilt auch eine Maximal-Lautstärke für Motorräder mit mehr als 175 Kubikzentimetern Hubraum: Sie beträgt 80 dB(A). Beide Neureglungen sind nur für Erstzulassungen gültig. Ältere Motorräder genießen Bestandschutz. Auch im Ausland ändern sich einige Details im jeweiligen Verkehrsrecht zum 1. Januar: In Italien und in den Niederlanden werden die Bußgelder für Verstöße im Straßenverkehr angehoben. Wer in Italien ohne Freisprecheinrichtung telefoniert, dem droht künftig ein Führerscheinentzug von bis zu zwei Monaten. In Frankreich besteht für Motorradfahrer bereits seit dem 20. November 2016 eine Handschuhpflicht. Folgende Änderungen werden derzeit in Deutschland diskutiert. Sie werden wahrscheinlich im Laufe des Jahres 2017 in Kraft treten. Wann genau, ist noch unklar: Für 2017 ist weiter eine Gesetzesänderung beim Handyverbot am Steuer geplant, das künftig weitere Geräte wie beispielsweise Tablets umfassen soll. Zudem ist eine Erhöhung der Bußgelder für diese Verstöße in der Diskussion. Für kommendes Jahr soll außerdem das Carsharing-Gesetz in Kraft treten. Es definiert, was unter dem Begriff Carsharing-Fahrzeug zu verstehen ist und wie diese Fahrzeuge zu kennzeichnen sind. Auch sollen sie von Parkgebühren befreit werden können. Ein neues Verkehrsschild soll im Laufe des kommenden Jahres Carsharing-Parkflächen kennzeichnen. Das Gesetz schafft die Grundlage, um im Wege einer Verordnung den kommunalen Straßenverkehrsbehörden die Möglichkeit zu geben, separate Parkflächen für Carsharing-Fahrzeuge ausweisen zu können. Das war es dann auch schon 😊. Ansonsten einen erfolgreichen Start ins Jahr 2017 und bleibt Gesund 😉. Euer MOVE Team
Wir wünschen euch an dieser Stelle einen guten rutsch ins neue Jahr. Genießt die ruhigen Momente bis es wieder heißt : Volldampf voraus in ein sensationelles Jahr 2017. Wir freuen uns auf euch
Verkehrsrecht: Die wichtigsten Urteile 2016
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Du möchtest CE Fahrlehrer werden und die Welt erobern, Dich spezialisieren und so bei dem nächsten Ansturm von Aus- und Weiterbildungen im Bereich der Berufskraftfahrer dabei zu sein... dann starte Deinen Weg in die Zukunft vom 09.01.2017 - 10.03.2017 Lehrgangsinhalte 1 Monat Basiskurs Vollzeit mit mindestens 140 Unterrichtsstunden nach den Vorgaben der Fahrlehrer-Ausbildungsordnung 1 Monat CE-Fachkurs Vollzeit mit mindestens 140 Unterrichtsstunden inkl. 10 Fahrstunden für Inhaber der Fahrlehrerlaubnis Klasse DE entfällt der Basiskurs. Unterricht in den Stoffgebieten Verkehrsverhalten (StVO, FeV, StVZO, Gefahren), Verkehrspädagogik, Technik, Recht eine Fachkundeprüfung schriftlich und mündlich, eine fahrpraktische Prüfung auf einem Gliederzug CE Das planen wir für Sie zusätzlich während der Ausbildung bei uns: Technik-Exkursionen Hospitation bei Lkw-Kontrollen Störungssuche am Lkw Werkstatttage und auch sonst viel Praxis am Fahrzeug Berufsgenossenschaftliche Regelwerke zusätzliche Leistungen: intensive Prüfungsvorbereitung in allen Bereichen (schriftlich, mündlich, Praxis) Betreuung auch bei der Prüfung Voraussetzungen Der Bewerber ist im Besitz der Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE und muss innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 2 Jahre Fahrpraxis auf Kraftfahrzeugen der Klasse CE nachweisen (§ 2 Abs. 2 FahrlG). Dies gilt nicht, wenn der Bewerber mindestens 6 Monate lang hauptberuflich Kraftfahrzeuge der Klasse CE geführt hat oder sich nach Erwerb der Fahrerlaubnis einer umfassenden Zusatzausbildung (60 Fahrstunden à 45 Minuten) auf solchen Fahrzeugen in einer Fahrschule unterzogen hat. Diese Ausbildung kann auch während des Kurses zusätzlich erfolgen. Wir machen Ihnen gerne ein Angebot
fahrlehrer-zukunft.de
Fahrlehrer-Zukunft auf dem 6. Deutschen Fahrlehrerkongress in Berlin
fahrlehrer-zukunft.de
Die Terminplanung 2016/2017 mit allen #Fahrsicherheitstrainings ist ab sofort unter Veranstaltungen und auf auf www.move-bildung.de zu finden. Mehr Informationen und Anmeldung unter Telefon 02303 2300729 Die ideale Geschenkidee – jetzt auch als Geschenkgutschein erhältlich
Organisierter Führerschein-Betrug - Nachrichten - WDR
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