Betreuungsbüro Uetersen
Description
Infos über's/vom Betreuungsbüro Uetersen sowie über Inhalte & Themen rund um Gesetzliche Betreuung, Verfahrenspflegschaft und Verfahrensbeistandschaft. Eine GESETZLICHE oder auch RECHTLICHE Betreuung wird vom Betreuungsgericht angeordnet, wenn der Betroffene infolge einer körperlichen, seelischen oder geistigen Erkrankung nicht in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu regeln.
Die gesetzliche Betreuung ist nicht zu verwechseln mit Betreuung im Sinne von Begleitung und Fürsorge. Sie hat die rein administrative Aufgabe, im Rahmen der gerichtlich bestimmten Aufgabenkreise die Angelegenheiten des Betreuten zu besorgen und diesen gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten.
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Ein VERFAHRENSPFLEGER hat die Aufgabe, im Verfahren vor dem Betreuungsgericht die Interessen des Betroffenen zu vertreten.
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Der VERFAHRENSBEISTAND ersetzt seit dem 1. September 2009 (Inkrafttreten des FamFG) in Deutschland im familiengerichtlichen Verfahren den bisherigen Verfahrenspfleger. Er hat die Aufgabe, in kindschaftsrechtlichen Verfahren die Interessen Minderjähriger zu vertreten. Der Verfahrensbeistand wird regelmäßig auch als "Anwalt des Kindes" bezeichnet.
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