Maklersozietät Jobusch Freie unabhängige Finanz- und Versicherungsmakler
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Laut der Fachzeitschrift "Finanztest" sind 95 % (!) der Bundesbürger falsch versichert und/oder zahlen zu viel für Ihre Versicherungen! Wann möchten Sie zu den 5 % gehören? Seit über 20 Jahren Ihr kompetenter und freier Berater! Als Versicherungsmakler stehen wir per Gesetz auf Ihrer Seite und vertreten nur Ihre Interessen und nicht die der Bank oder Versicherung. Somit ist, im Vergleich zum VersicherungsVERTRETER, unsere Beratung absolut bedarfsgerecht und fair. Zumal wir für unsere Beratung persönlich haftbar sind. Ein VersicherungsVERTRETER sucht für seine Gesellschaft die Kunden. Ein VersicherungsMAKLER sucht für seine Kunden die richtige Gesellschaft.Der Makler macht für seine Kunden das, was unser Bundestrainer auch macht. Er sucht für jede einzelne Position (Versicherungssparte) aus einer Vielzahl von (nationalen und internationen) Vereinen (Versicherungen) jeweils den Spieler (Gesellschaft) heraus, den er zur Erreichung der Ziele des Kunden für am besten geeignet hält. Der Versicherungsvertreter dagegen ist praktisch der Trainer eines Vereins und er muß schauen, dass er mit den Spielern zurecht kommt, die nur sein Verein ihm zur Verfügung stellt.
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Diese Risikofaktoren begünstigen Altersarmut - www.jobusch-makler.de
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Arbeitskraftabsicherung: Fünf Irrtümer zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Die private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist ein absolutes MUSS und unverzichtbar. Jedoch zweifeln viele an der Notwendigkeit dieser Absicherung. In diesem Artikel wird mit den meisten Vorurteilen aufgeräumt.
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Sind Leib und Leben weniger wichtig als der Hausrat? Eine aktuelle Studie des Marktforschungsinstituts Toluna analysiert die Versicherungs-Schwerpunkte der Deutschen. Überraschender Befund: Materielle Güter wie Hausrat scheinen eine Absicherung eher zu verdienen als die eigene Familie. So verfügen lediglich 26 Prozent der deutschen Haushalte mit Kindern über eine Risikolebensversicherung. Und das, obwohl in derselben Umfrage nur 41 Prozent der Männer und 51 Prozent der Frauen angaben, noch nie in einer lebensgefährlichen Situation gewesen zu sein. Jeder Fünfte wird immerhin das Renteneintrittsalter von 67 Jahren nicht erreichen. Auch Berufsunfähigkeitspolicen (BU) sind ähnlich dünn gesät; von den Single-Haushalten hat sogar nur jeder zehnte eine abgeschlossen. Damit liegt der BU-Verbreitungsgrad ähnlich hoch wie der von Brillenversicherungen. Anders dagegen das Bild bei den Sachversicherungen: Eine Hausratpolice haben 67 Prozent der Befragten im Versicherungsordner. Auf einen höheren Wert (69 Prozent) kommt nur die Kfz-Police.
Richtiges Verhalten im Schadensfall
Extrem wichtig, wie verhalte ich mich richtig im Schadensfall!
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Kommt die Kreditbremse für Häuslebauer? Wer eine Immobilie errichten will, steht möglicherweise in Zukunft bei der Kreditbeschaffung vor größeren Herausforderungen: Um den deutschen Immobilienmarkt vor einer Überhitzung und Blasenbildung zu schützen, liebäugelt die Bundesregierung mit der Idee einer Darlehensbremse für Hausbauer. Die Überlegungen sehen die Einrichtung eines zentralen Melderegisters vor, an das die Banken verschiedene Kennzahlen zu den vergebenen Baudarlehen übermitteln müssen. Sobald die Behörden eine Blasenbildung erkennen, können die Kreditbedingungen verschärft und damit die Banken an die kurze Leine genommen werden – etwa indem die maximale Darlehenshöhe im Verhältnis zur Immobilie, die maximale Laufzeit oder die zulässige Gesamtverschuldung des Kreditnehmers im Verhältnis zu seinem Einkommen festgelegt werden. Mit einem konkreten Gesetzentwurf wird noch im September gerechnet.
Ein Freund leiht sich Ihr Auto und verursacht einen Schaden – was nun? Trau, schau, wem: Wer sein Kfz gern mal privat verleiht, sollte sich über die möglichen Konsequenzen im Klaren sein. Das betrifft Bußgelder und Knöllchen ebenso wie die Haftung bei Unfällen. Auch mit Vollkaskoschutz können Kosten anfallen – daher schadet es nicht, im Vorhinein konkrete Abmachungen zu treffen. Bei Bußgeldverfahren ist die Sache noch relativ klar: Der Fahrer steht in der Pflicht. Gegebenenfalls muss dem Halter nachgewiesen werden, dass er auch gefahren ist, was in der Regel mit dem Messbild geschieht. Da dieses aber gemeinhin eher unscharf ist, muss man nötigenfalls Einspruch einlegen und vor Gericht einen Abgleich von Foto und Person vornehmen lassen. Anders sieht es bei Knöllchen aus: Fürs Falschparken haftet der Halter, der sich dann mit dem tatsächlichen Schuldigen sozusagen inoffiziell einigen muss. Um größere Summen geht es meist bei Unfällen. Hier sollte unbedingt geklärt werden, ob der Ausleihende zum Kreis der berechtigten Fahrer gehört (etwa wegen eines Mindestalters), andernfalls kann der Kfz-Versicherer die Leistung verweigern. Bei selbst verschuldeten Schäden am eigenen Fahrzeug braucht man eine Vollkaskoversicherung, um nicht auf der Reparaturrechnung sitzen zu bleiben. Doch auch mit Vollkasko können Kosten entstehen, etwa durch eine folgende Beitragserhöhung, eine Selbstbeteiligung, geminderten Fahrzeugwert oder Mietwagengebühren. Es lohnt sich also, vor dem Verleihen alle Eventualitäten zu besprechen.