Förderverein der Kindertagesstätte Mäuseburg / Speyer
Description
Wir sind der Förderverein der Kita Mäuseburg in Speyer und freuen uns nun auch über Facebook erreichbar zu sein !
Satzung des Fördervereins Kindertagesstätte Mäuseburg eV..
§ 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr
(1) Der Verein trägt den Förderverein Kindertagesstätte Mäuseburg e.V.
(2) Er hat den Sitz in Speyer am Rhein
(3) Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden.
(4) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Vereinszweck
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 51-68 der Abgabenordnung und zwar durch ideelle und materielle Förderung der Mäuseburg in Speyer. Aufgaben der Einrichtungsleitung und des Elternvertretung werden von den Aufgaben des Vereins nicht berührt.
Aufgaben des Vereins sind insbesondere:
1. Bereitstellung von Zuschüssen
a. zu Veranstaltungen
b. zur Ausstattung oder Ausgestaltung von Räumen- und Außengelände
c. für den pädagogische Maßnahmen sofern die Bezuschussung nicht dem Träger obliegt.
Dabei übernimmt der Förderverein
ausdrücklich keine Pflichtaufgaben des Trägers.
2. Durchführung oder Bezuschussung von Veranstaltungen, die dem Interesse der Mäuseburg dienen oder den engeren Kontakt zwischen Eltern, Kindern, Erzieherinnen und der der Mäuseburg zum Ziel haben.
3. Unterstützung von Kindern in sozialen Härtefällen.
4. Zusätzliche Beschaffung von Spiel-, Lehr- und Anschauungsmaterial, das im Eigentum des Vereins verbleibt.
5. Förderung der Öffentlichkeitsarbeit.
§ 3 Selbstlosigkeit
Die Körperschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel der Körperschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind begünstigt werden.
§ 4 Mitgliedschaft
(1) Mitglied des Vereins kann jede natürliche (und juristische) Person werden, die seine Ziele unterstützt.
(2) Über den Antrag auf Aufnahme in den Verein entscheidet der Vorstand.
(3) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
(4) Der Austritt eines Mitgliedes ist nur zum Ende des Geschäftjahres möglich. Er erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorsitzenden unter Einhaltung einer Frist von einem Monat.
(5) Wenn ein Mitglied gegen die Ziele und Interessen des Vereins schwer verstoßen hat oder trotz Mahnung mit dem Beitrag für 3 Monate im Rückstand bleibt, so kann es durch den Vorstand mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden.
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Liebe Apotheke am Bahnhof , Vielen herzlichen Dank für die liebe Spende an unsere Kita Mäuseburg !
Wäre nett , wenn die Mäuseburg gewinnen würde 😊
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... Und auch vor Ostern nicht vergessen über den Bildungsspender einzukaufen 🤓 Wir wollen das Aussengelände für die Kinder noch schöner gestalten. Dafür benötigen wir jeden Cent. VIELEN DANK für einen " Klick" mehr 🤑