Thomas Henfling Rechtsanwalt
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Schwerpunkte: Arbeitsrecht, Verkehrsrecht. Verkehrsstrafrecht, Allgemeines Zivilrecht, Strafrecht
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facebook.comKopftuchverbot am Arbeitsplatz Nach einer aktuellen Entscheidung des EuGH, dürfen Arbeitgeber das Tragen von Kopftüchern und anderen religiösen Zeichen verbieten. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass das Tragen weltanschaulicher Zeichen generell in der Firma verboten ist und es des Weiteren gute Gründe für das Verbot gibt. Ein Kopftuchverbot stelle zwar keine unmittelbare Diskriminierung dar, es werden jedoch Personen mit einer bestimmten Religion oder Weltanschauung durch die Regelung besonders benachteiligt ("mittelbare Diskriminierung"). Dies könne jedoch gerechtfertigt sein, etwa um politische, philosophische oder religiöse Neutralität gegenüber Kunden - gerade in Berufen mit vermehrtem Kundenkontakt, wie dem Beruf der Klägerin, die Rezeptionistin war - zu wahren. EuGH - Az.: C-157/15 und C-188/15
Fahndungsausschreibung eines Fahrzeugs begründet Rücktrittsrecht Beim Kauf eines Gebrauchtwagens, stellt ein Fahndungseintrag im Schengener Informationssystem (SIS) einen erheblichen Rechtsmangel im Sinne von § 435 Satz 1 BGB dar, der zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.01.2017 - VIII ZR 234/15
20% Abzug bei Reparatur des werkstatteigenen Fahrzeugs? Bei der Reparatur werkstatteigener Fahrzeuge kommt es immer wieder zum Abzug des Unternehmergewinns. Der Abzug erfolgt zumeist unter Hinweis auf die Entscheidung des OLG Saarbrücken, Urteil vom 16.05.2013 – 4 U 324/11 -. Hierbei ist darauf hinzuweisen, dass im zugrundeliegenden Fall der Werkstatt ausdrücklich angegeben hatte, dass die Reparatur in Zeiten fehlender Auslastung erfolgte. Der Abzug war damit gerechtfertigt. Dem Grunde nach gilt, auch bei der Reparatur des eigenen Fahrzeugs sind die vollen Reparaturkosten erstattungsfähig, denn während der Reparaturzeit hätte die Werkstatt auch gewinnbringende Fremdarbeiten erledigen können. Exemplarisch hierzu LG Hannover, Beschluss vom 02.03.2012 – 8 S 82/11 -
Fristlose Kündigung – Änderung beruflicher Status im XING-Profil Dem Mitarbeiter einer Steuerberaterkanzlei wurde die fristlose Kündigung ausgesprochen, da dieser kurz vor Ende des Arbeitsverhältnisses auf seinem privaten XING-Profil angegeben hatte, als „Freiberufler“ tätig zu sein. Der noch Arbeitgeber sah hierin eine unzulässige Konkurrententätigkeit und sprach die fristlose Kündigung aus. Das LAG Köln sah die Kündigung als rechtsunwirksam an. Zwar bestehe während des Arbeitsverhältnisses das Verbot der Konkurrententätigkeit. Allein die fehlerhafte Angabe des beruflichen Status, ohne hinzutreten weitere Umstände, begründe für sich genommen keinen Grund zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses. LAG Köln, Urteil vom 07.02.2017 – 12 Sa 745/16 – Die Entscheidung bzw. der zugrunde liegende Sachverhalt zeigen wieder einmal, dass bei der Preisgabe persönlicher Daten und Meinungen in öffentlichen Plattformen Vorsicht geboten ist.
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Abrechnung auf Totalschadenbasis – der Restwert des regionalen Marktes zählt! Bei der Weiternutzung eines total beschädigten Fahrzeugs ist zur Berechnung des Wiederbeschaffungsaufwandes allein der Restwert des regionalen Marktes und nicht der vom Kfz-Haftpflichtversicherer des Schädigers vorgelegte konkrete Restwert in Abzug zu bringen. OLG München, Urteil vom 09.09.2016 – 10 U 1073/16 - http://www.th-anwalt.de/blog
Kündigung wegen eigenmächtigen Fernbleibens von der Arbeit Bei Erkrankung eines Kindes besteht gem. § 45 Abs. 1 S 3 SGB V ein Anspruch auf Freistellung von der Arbeit. Wird diese Freistellung vom Arbeitgeber rechtswidrig verweigert, besteht das Recht der Arbeit eigenmächtig fernzubleiben. Eine hieraus resultierende Kündigung stellt eine unzulässige Maßregelung i.S.d § 612a BGB dar mit der Folge, dass die Kündigung nach § 134 BGB nichtig ist. (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08.11.2016 – 8 Sa 152/16 - Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmer sind gut beraten vor bzw. nach Ausspruch einer solchen Kündigung Rat bei einem auf Arbeitsrecht versierten Rechtsanwalt einzuholen.
Zimmer aufräumen steht im Gesetz! „Räumt Dein Zimmer auf!“ oder „Hilf´ doch mal im Haushalt mit!“ tönt es häufig unter deutschen Dächern. Was viele nicht wissen, Aufräumen und die Hilfe im Haushalt stehen im Gesetz. § 1619 BGB sieht vor, dass Kinder zur Mitarbeit im Haushalt der Eltern ohne Rücksicht auf ihr Alter oder ihren Familienstand zur Mitarbeit verpflichtet sind, so lange sie darin leben. Obschon körperliche und geistige Fähigkeiten dabei nicht überschritten werden sollten, hat der Bundesgerichtshof bereits bestätigt, dass 7 Stunden wöchentlich ab der Vollendung des 14. Lebensjahres in Ordnung sind. Ein Manko hat die gesetzliche Regelung jedoch. Kommt Ihr Kind seiner Pflicht nicht nach, besteht grundsätzlich kein Recht den Unterhaltsanspruch, sei es in Form von Barunterhalt oder in Naturalien, zu kürzen.
Zur Unwirksamkeit einer Betriebsvereinbarung über Kurzarbeit Eine Betriebsvereinbarung über Kurzarbeit ist unzulässig, wenn die Auswahl der betroffenen Arbeitnehmer allein in das Ermessen des Arbeitgebers gestellt ist und nicht in der Betriebsvereinbarung enthalten ist. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.11.2015 – 5 AZR 491/14 –
Zur Betriebsratstätigkeit und Arbeitszeit Sofern ein Betriebsratsmitglied zwischen zwei Nachtschichten tagsüber an einer Betriebsratssitzung teilzunehmen hat, ist er berechtigt, seine Arbeit in der vorherigen Nachtschicht vor Ende der Schicht einzustellen, wenn nur dadurch die ununterbrochene Erholungszeit von elf Stunden am Tag eingehalten werden kann. BAG, Urteil vom 18.01.2017 – 7 AZR 224/14 -
Rauchverbot am Strand als Reisemangel Ein staatliches Rauchverbot am Strand nach Buchung der Reise gehört zum allgemeinen Lebensrisiko und stelle keinen Reisemangel dar. Insbesondere treffe den Reiseveranstalter auch nicht die Pflicht auf das Inkrafttreten des Verbots hinzuweisen. AG Hannover, Urteil vom 01.09.2016 – 567 C 9814/15 – Ihnen einen guten Start in die neue Woche!
Arbeitsverweigerung kann fristlose Kündigung rechtfertigen Die beharrliche und unberechtigte Verweigerung der Erbringung der Arbeitsleistung nach vorheriger Abmahnung kann eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses begründen. Ein Leistungsverweigerungsrecht steht dem Arbeitnehmer nur im Falle der einer Unzumutbarkeit wegen Arbeitsunfähigkeit oder einer Persönlichkeitsverletzung durch den Arbeitgeber zu. BAG – Urteil vom 22.10.2015 – 2 AZR 569/14 -
Zum Vorrang beim Einparken Wer als Erster eine Parklücke erreicht, hat den Vorrang beim Einparken. Dies gilt insbesondere auch, wenn ein Autofahrer zunächst an der Parklücke vorbeifährt, um sodann rückwärts einzuparken. LG Saarbrücken, Urteil vom 15.07.2016 – 13 S 20/16 -