Rechtsanwälte Bloedt-Werner & Huber
Description
Wir sind eine Kanzlei mit zwei Rechtsanwälten an drei Standorten, Hauptsitz ist Sinzheim/ Baden-Baden. (Zum Impressum) Zum Impressum
Die Schwerpunkte unserer Tätigkeit liegen u.a. im Verkehrsrecht, Familienrecht und in der gesamten Thematik der Vorsorgevollmacht/ Patientenverfügung/ Testament.
Bei Verkehrsunfällen legen wir viel Wert auf schnelle und einfache Bearbeitung, meistens ohne aufwändige Besprechungen.
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Impressum / Informationspflichten
BW & H. Kanzlei
Inhaltlich Verantwortliche:
Rechtsanwalt Michael Huber
Rechtsanwalt Klaus Bloedt-Werner
Unsere Berufsbezeichnung ist Rechtsanwalt, verliehen in Deutschland. Beide Rechtsanwälte sind zugelassen beim Landgericht Baden-Baden und beim Oberlandesgericht Karlruhe sowie vertretungsberechtigt bei allen deutschen Gerichten außer dem BGH in Zivilsachen. Wir sind Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Freiburg. Diese ist auch zuständige Aufsichtsbehörde.
Berufsrechtliche Regelungen sind: BRAO, BORA, CCBE, FAO, RVG, BRAGO (Diese Vorschriften können bei uns eingesehen werden und sind unter www.brak.de bei der Bundesrechtsanwaltskammer verfügbar.)
"Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von
250.000 Euro zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO. Die Rechtsanwälte sind versichert bei der Allianz Versicherung AG, An den Treptowers 2, 12435 Berlin. Räumlicher Geltungsbereich: Deutschland."
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facebook.comEs wird immer schlimmer ! Als Fazit des ersten Halbjahres 2017 müssen wir feststellen, dass das Regulierungsverhalten vieler Versicherungen noch schwieriger geworden ist, als dies ohnehin bisher der Fall war. So wird auch bei klarer Haftung eine bunte Palette rechtlich unzulässiger Kürzungen vorgenommen. Dem Unfallgeschädigten werden nun immer mehr "Prüfberichte" zugeleitet, mit denen Abzüge bzgl Reparaturkosten, Wertminderung Mietwagenkosten begründet werden. Wir raten daher auch bei kleineren Schäden dringend ab, sich selbst mit dem Versicherer herumzuplagen, sondern sich professioneller Hilfe beim Sachverständigen und beim Fachanwalt für Verkehrsrecht zu bedienen.
Unverschuldeter Unfall ? Selbst bei Vorlage der Reparaturrechnung kürzen Versicherungen ! Die Kürzungswut von Kfz-Versicherungen hat inzwischen auch Unfallopfer erreicht, die nicht nach Gutachten abrechnen wollen, sondern nach Vorgabe eines Sachverständigengutachtens mit Rechnung ordnungsgemäß reparieren. In vielen Fällen wird dann behauptet, einzelne Rechnungspositionen, wie zB Fahrzeugreinigung, Probefahrt, etc. müßten nicht bezahlt werden. Der Geschädigte bleibt dann auf einem Teil des Schadens sitzen. Hier muss man immer dagegenhalten, da solche Kürzungen im Regelfall unzulässig sind, wie zB auch das Amtsgericht Rastatt in einem durch unsere Kanzlei erstrittenen Urteil vom 1.3.16 (16 C 279/15) entschieden hat. Am Besten sofort einen Fachanwalt für Verkehrsrecht bei der Regulierung mit ins Boot nehmen, dann ist man für alle Fälle vorbereitet.
http://rodl.zdf.de/none/zdf/ 16/04/160422_dde_1456k_p13v12.mp4 Interessant auch der Bericht ZDF Drehscheibe über Punktekäufer ! Unserer Ansicht nach nicht zu empfehlen. Beitrag mit Kommentar von Fachanwalt Michael Huber.