Schadensgutachter 24.
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Unfall- Schadengutachten
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Ihr Fahrzeug kann nicht mehr als fahrtüchtig betrachtet werden , wenn z. B. - das fahrzeug nicht mehr verkehrssicher ist - der Anstoß an einem Vorderrad erfolgt ist und nicht ausgeschlossen werden kann, ob hierbei die Lenkung beschädigt wurde, - der Anstoß an einem Hinterrad erfolgte und nicht ausgeschlossen werden kann, ob hierbei die Hinterachsgeometrie beschädigt wurde, - das Kühlsystem beschädigt wurde und nicht mehr dicht ist, - eine Tür oder der Kofferdeckel so deformiert wurden, daß sie sich nicht mehr richtig öffnen oder schließen lassen (in diesem Fall können Auspuffgase ins Wageninnere eindringen), - die Scheinwerfer oder Rückleuchten beschädigt sind und funktionlos sind, - die Auspuffanlage beschädigt ist. Wenn Sie unsicher sind, nehmen Sie das unverbindliche Gespräch eines unserer KFZ-Gutachter auf.
Was wir als KFZ-Gutachter noch für Sie tun Durch unsere Einschätzung des Schadens wissen Sie bald, ob und wie Ihr Fahrzeug repariert wird – oder ob es sich um einen Totalschaden handelt. Sollte dies der traurige Fall sein, berechnen wir den so genannten Restwert Ihres KFZ und ermitteln den Wert eines vergleichbaren Autos. Falls Sie sich fragen, wie Sie da so bald herankommen, beraten wir Sie gerne. Auch wenn Sie einen vermeintlich kleinen Parkschaden an Ihrem Auto haben, kann das bei genauer Betrachtung eine größere Reparatur bedeuten. Außerdem bedeutet jeder Schaden eine Wertminderung – die wiederum Bestandteil Ihres KFZ-Gutachtens ist. Die gegnerische Versicherung könnte versuchen, Sie einzuschüchtern. Zum Glück haben Sie Rechte – und Ihr gutes Recht als Unfallopfer ist wirklich gut. Glauben Sie deshalb nicht, wenn Ihnen der Autoversicherer Ihres Unfallgegners erzählt, Sie würden gegebenenfalls auf Kosten sitzen bleiben, wenn Sie nicht den von ihm empfohlenen Gutachter nehmen. Ein KFZ-Sachverständiger Ihrer (freien) Wahl ist Ihr gutes Recht. Auch einen Anwalt dürfen Sie sich nehmen – und auch die Kosten für dessen Arbeit muss die Versicherung tragen. Je neuer Ihr Auto ist und je höher der Schaden desto eher sollten Sie auch einen Anwalt nehmen. Es kann nämlich passieren, dass die Versicherung des Unfallgegners ein Prüfgutachten (also ein Gegengutachten) erstellen lässt und die Höhe der Schadensumme herabmindern (also kleinrechnen) möchte. Auch hier hilft ein Anwalt – und wir sind ebenfalls an Ihrer Seite. #kfzspree #waswirallestun
Tarih tekerrürden(tekrardan )ibarettir derler,tarihten ibret alınmış olsaydı ,hiç tarih tekrardan ibaret olurmuydu?(M.Akif Ersoy) İGMG Freiburg Donau bölgesi olarak düzenlediğimiz ,Ecdadımız Osmanlı'nın balkanlardaki izlerini görmeye ve ibret almaya gidiyoruz,Hepinizi bekliyoruz ,kaydınızı yaptırmakta acele ediniz. #igmg freiburgdonau #bosnagezisi
Was wir als KFZ-Gutachter noch für Sie tun Durch unsere Einschätzung des Schadens wissen Sie bald, ob und wie Ihr Fahrzeug repariert wird – oder ob es sich um einen Totalschaden handelt. Sollte dies der traurige Fall sein, berechnen wir den so genannten Restwert Ihres KFZ und ermitteln den Wert eines vergleichbaren Autos. Falls Sie sich fragen, wie Sie da so bald herankommen, beraten wir Sie gerne. Auch wenn Sie einen vermeintlich kleinen Parkschaden an Ihrem Auto haben, kann das bei genauer Betrachtung eine größere Reparatur bedeuten. Außerdem bedeutet jeder Schaden eine Wertminderung – die wiederum Bestandteil Ihres KFZ-Gutachtens ist. Die gegnerische Versicherung könnte versuchen, Sie einzuschüchtern. Zum Glück haben Sie Rechte – und Ihr gutes Recht als Unfallopfer ist wirklich gut. Glauben Sie deshalb nicht, wenn Ihnen der Autoversicherer Ihres Unfallgegners erzählt, Sie würden gegebenenfalls auf Kosten sitzen bleiben, wenn Sie nicht den von ihm empfohlenen Gutachter nehmen. Ein KFZ-Sachverständiger Ihrer (freien) Wahl ist Ihr gutes Recht. Auch einen Anwalt dürfen Sie sich nehmen – und auch die Kosten für dessen Arbeit muss die Versicherung tragen. Je neuer Ihr Auto ist und je höher der Schaden desto eher sollten Sie auch einen Anwalt nehmen. Es kann nämlich passieren, dass die Versicherung des Unfallgegners ein Prüfgutachten (also ein Gegengutachten) erstellen lässt und die Höhe der Schadensumme herabmindern (also kleinrechnen) möchte. Auch hier hilft ein Anwalt – und wir sind ebenfalls an Ihrer Seite.
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