Architekturbüro Güner
Description
Der Architekt gehört zu den freien Berufen und ist bei der Ausübung seiner Tätigkeit zur Einhaltung der Berufsgrundsätze verpflichtet. Diese sind geregelt durch die Berufsordnung, das Architektengesetz und die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure).
...warum mit einem Architekten planen und bauen?
Für den Bauherrn ist der Architekt Ideengeber, Planer und kompetenter Berater in einer Person. Im Dialog mit seinem Auftraggeber erarbeitet der Architekt individuelle Lösungen für die Bauaufgabe. Er integriert und koordiniert die Leistungen mit den Fachplanern - beispielsweise Statiker, Elektroplaner und Planer für Heizungs-, Lüftungs- und Sanitäranlagen - zu einer Gesamtleistung. So können die Wünsche und Vorstellungen des Bauherrn mit den Erfahrungen seines Architekten optimal kombiniert werden und führen zu einer maßgeschneiderten Planung. Im Rahmen der Koordinierung und Kontrolle der Bauausführung, Bauleitung, stellt er die Einhaltung der Kosten und Termine, die Gestaltung, Funktionalität, Umweltverträglichkeit und die wirtschaftliche Nutzbarkeit sicher. Auch als Generalplaner kann der Architekt seinem Bauherrn alle Planungsleistungen aus einer Hand anbieten, die so genannte Gesamtplanungsleistung. Als Berater und Treuhänder des Bauherrn stellt der Architekt seinem Bauherrn sein gesamtes, durch Ausbildung und Erfahrung erworbenes Wissen zur Verfügung. Unabhängig von gewerblichen Interessen handelt der Architekt allein als Sachverwalter der Interessen des Bauherrn und ist damit nicht nur planerischer Ideengeber, sondern auch der ideale Partner für kostengünstiges Bauen. Alles in allem, gute Gründe warum Planungsaufgaben und Bauvorhaben einem Architekten anvertraut werden sollten.
Meine Architekten Leistungen
- Bauberatung / Baubetreuung
Sie haben sich für ein Grundstück oder eine gebrauchte Immobilie entschieden. Hier wird im Vorfeld geprüft, ob das gewünschte Bauvorhaben bauplanungs- und bauordnungsrechtlich zulässig ist.
Der Bau eines Eigenheims ist die wichtigste Entscheidung in Ihrem Leben. Schon vor dem ersten Spatenstich müssen viele Dinge bedacht werden und aus vielen Alternativen die richtige gewählt werden. Und welche Bauherrin/welcher Bauherr verfügt über die hierzu nötigen Kenntnisse?
Hinzu kommt, dass nach der Erweiterung der EU die Zahl der Bauschäden und Baubetrugsdelikte drastisch gestiegen ist. Die Grenzöffnung bewirkt einen noch massiveren Preiskampf der Bauunternehmen untereinander. Dieser Preiskampf wirkt sich in erster Linie auf die Qualität der technischen und handwerklichen Leistungen aus.
- Bauplanung
Sie haben vor, sich ein Eigenheim zu bauen oder ein Neubau für eine Gewerbeanlage bzw. Produktionshalle beschäftigt Sie. Sie haben jedoch noch keine konkreten Vorstellungen zu Funktion und Gestaltung des Bauwerkes. Ich berate Sie gern und fasse Ihre Vorstellungen in konkrete Zeichnungen.
- Bauantrag
Mit der Bauantragsstellung leiten Sie als Bauherr das Baugenehmigungsverfahren ein. Aus den einzelnen Landesbauordnungen ergibt sich, welche Unterlagen dem Bauantrag beizufügen sind. Allgemein sind dies: Lageplan, Bauzeichnungen, die Baubeschreibung sowie der Nachweis der Standsicherheit.