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Der Pflegesachverständige Falko Weselmann berät Pflegebedürftige, Angehörige und professionelle Anbieter rund um das Thema Pflegestufen und SGB XI Herzlich Willkommen auf der Facebook Seite des Pflegesachverständigen Falko Weselmann

Für Privatkunden, Pflegebedürftige und deren Angehörige biete ich umfassende Unterstützung und Begleitung auf dem Weg zur Pflegestufe. Wenn die Pflegestufe abgelehnt wurde: Ob Erstantrag, Höherstufungsantrag oder Widerspruch, ich unterstütze Sie bei jedem Verfahrensstand, mit Ihnen die Pflegestufe zu erlangen.

Ein Antrag bei der Pflegekasse ist schnell gestellt, doch wissen Sie auch, was bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) zu beachten ist? Weil es um eine so bedeutende finanzielle Entlastung geht, sollten Sie nicht allein auf Ihr Glück vertrauen. Vertrauen Sieeinem Experten! Denn Sie zahlen uns nur bei Erfolg.

Für ambulante Pflegedienste und stationäre Pflegeeinrichtungen stellen ich ein Pflegestufenmanagement auf höchstem Niveau zur Verfügung.


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Umstellung auf Pflegegrade in Altenheimen

Allen, die sich für die Umstellung auf Pflegegrade in Pflegeheimen interessieren, kann ich folgendes Buchs ans Herz legen: https://www.walhalla.de/soziales-&-gesundheit/umstellung-auf-pflegegrade-in-altenheimen.produkt.html

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Aussetzung von Wiederholungsbegutachtungen ab dem 1.7.2016

Aktuell kursiert ein Link einer Anwaltskanzlei in diversen Foren. Dort heißt es u.a. [...]Wenn Pflegebedürftige eine Wiederholungsbegutachtung aufgrund einer möglichen Höherstufung in Betracht ziehen, muss diese unbedingt bis zum 30.06.2016 durchgeführt sein. [...]". Das stimmt so nicht! Es geht auschließlich um Wiederholungsbegutachtungen ( von Gutachtern empfohlen), nicht um Änderungsanträge ( vom Versicherten oder dem Versicherer beauftragt). Ein bisschen Recherche in der aktuellen Begutachtunsgrichtlinie unter C 2.8.1 und C 2.8.2 hätten hier schnell für Klärung gesorgt) Außerdem sollte bei solchen brisanten Aussagen die Plausibilität der Folgen bedacht werden. Würde die von der Anwaltskanzlei verbreitete Regelung tatsächlich stimmen, würden das stationäre und ambulante Versorgungssystem in Deutschland vor arge Probleme gestellt. Eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes erhöht häufig den pflegerischen Aufwand. Zur Finanzierung wird die Pflegestufe oder der Pflegegrad erhöht. Im stationären Bereich wird mehr Personal eingesetzt. Würde man diese Regelung für 2,5 Jahre aussetzen, stünden viele Pflegebedürftige im ambulanten Bereich vor einer Finanzierungslücke, das Personal im stationären Bereich würde verheizt. Die Kanzlei schreibt zwar in den Kommentaren, dass Sie keine Spezialisten sind. Bei vielen suggeriert die Bezeichnung Fachanwalt für Medizinrecht aber genau das. Der Unterschied zwischen Sozialrecht und Medizinrecht ist für den „Laien“ besonders im Bereich Pflege nicht so offenkundig, wie man es evtl vermuten würde. Dementsprechend schnell verbreitet sich der Beitrag gerade in sozialen Netzwerken als Tatsache. Dem möchte ich mit diesem Beitrag entgegen wirken. Hier den Link zu dem Blog der Kanzlei: https://ihr-anwalt.com/blog/allgemein/aussetzung-wiederholungsbegutachtungen/ Ergänzung: Mittlerweile wurde der Beitrag etwas abgeändert, und der Link vom ursprünglichen Beitrag auf den Neuen umgeleitet. Im ersten Beitrag hieß es noch "[...]Wichtig zu wissen: Bei Versicherten, die von einer Pflegestufe in einen Pflegegrad übergeleitet werden, werden in der Zeit vom 01.07.2016 bis zum 31.12.2018 keine Höherstufungs-/Wiederholungsbegutachtungen durchgeführt[...]" Glücklicherweise vergisst Google sowas nicht und im Google Cache ist der alte Beitrag noch erhalten. http://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache:https://ihr-anwalt.com/blog/allgemein/aussetzung-hoeherstufungs-wiederholungsbegutachtungen/&gws_rd=cr&ei=x84oV921JuzDgAaikqCAAw

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Seit dem 1.1.2016 wurde der Bereich Pflegestufenberatung aus der Lexcura GmbH ausgegliedert. Ich stehe meinen Kunden nun selbständig mit Rat und Tat zur Seite und versorge Sie regelmäßigen mit den neuesten Information zum Thema Pflegestufen und Umstellung auf Pflegegrade.

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