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RISICON

Mooranger 2, Schwarzenbruck, Germany
Consulting Agency

Description

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Unser Impressum finden Sie unter http://www.risicon.de/Impressum.html wir möchten uns als Ihr kompetenter Partner bei allen Themen zu:

Bonitätsauskünften,Inkasso, Arbeitsschutz, Sicherheitskonzepte, Seminare für die Sicherheitsbranche

vorstellen.

Als junges aufstrebendes Unternehmen ist es für uns ein Garant um auf die Wünsche und Bedürfnisse unserer Kunden einzugehen.

Für jede Anforderung werden wir Ihnen ein individuelles Konzept erarbeiten und Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Diskretion gehört hier natürlich zu unseren obersten Gebot.


Für Rückfragen, stehe ich Ihnen natürlich jederzeit sehr gerne zur Verfügung



mit freundlichen Grüßen

Jürgen Baumgärtner
RISICON

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Achtung!!! wichtiger Hinweis momentan sind Personen unterwegs, die sich von Haus zu Haus durcharbeiten und kontrollieren ob die gesetzlich vorgeschriebenen Rauchmelder vorhanden sind. Bitte diese Personen NICHT ins Haus lassen, da es sich hier um eine organisierte Verbrecherbande handelt Bitte sofort die Polizei informieren Gruß RISICON

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Hallo, heute mal ein Buchtipp über eine großartige Person GRUß RISICON

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hier mal was zum Zeitmanagement

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Hallo RISICON wünscht allen einen GUTEN RUTSCH und ein glückliches gesundes NEUES Jahr

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EINFACH MAL EINE PAUSE MACHEN Zum Jahreswechsel werden Pläne gemacht man ist offen für Neues – schlägt manche Schlacht. Friedvoll, besinnlich und ruhig soll es sein – so kommt man am besten ins Neue Jahr hinein Eine heit’re und fröhliche Weihnachtszeit: das wünschen wir Ihnen. Nun ist es soweit. RISICON wünscht allen eine friedvolle Weihnacht

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Achtung - Achtung - Achtung endlich rührt sich mal was, obwohl die Mitarbeiter in den genannten Tätigkeiten auch alle die Sachkundeprüfung ablegen sollten und nicht nur die leitenden Personen ABER EIN ANFANG IST GETAN Für die Durchführung folgender Tätigkeiten ist der Nachweis einer vor der Industrie- und Handelskammer erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung erforderlich: 1. Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr, 2. Schutz vor Ladendieben, 3. Bewachungen im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken, 4. Bewachungen von Aufnahmeeinrichtungen nach § 44 des Asylgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. September 2008 (BGBl. I S. 1798), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 2. Februar 2016 (BGBl. I S. 130) geändert worden ist, von Gemeinschaftsunterkünften nach § 53 des Asylgesetzes oder anderen Immobilien und Einrichtungen, die der auch vorübergehenden amtlichen Unterbringung von Asylsuchenden oder Flüchtlingen dienen, in leitender Funktion, 5. Bewachungen von zugangsgeschützten Großveranstaltungen in leitender Funktion. Zur Überprüfung der Zuverlässigkeit holt die zuständige Behörde mindestens eine unbeschränkte Auskunft nach § 41 Absatz 1 Nummer 9 des Bundeszentralregistergesetzes sowie eine Stellungnahme der für den Wohnort zuständigen Behörde, der Landespolizei, einer zentralen Polizeidienststelle oder dem jeweils zuständigen Landeskriminalamt ein, ob tatsächliche Anhaltspunkte bekannt sind,die Bedenken gegen die Zuverlässigkeit begründen können. RISICON

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