Juristische Fortbildungen und Vorträge im Bereich der Pflege
Description
Vorträge/ Fortbildungen im Bereich des Pflegerechts Ich bin Student an der Universität Regensburg und in diesem Zusammenhang vor allem den Rechtswissenschaften zugetan, jedoch in begrenztem Umfang auch der Germanistik,Geschichte und Katholischen Theologie.
Seit eit 6 Jahren bin ich bereits in der Verwaltung eines bayernweit tätigen Unternehmens für ambulante Intensivpflege beschäftigt und seit geraumer Zeit dort auch als Vorsitzender des neu gegründeten Betriebsrates tätig. Seit geraumer Zeit halte ich auch betriebsinterne Fortbildungen im Bereich des Rechts für Pflegeberufe ab und bin außerdem Dozent des Teils "Rechtliche Grundlagen" einer von der DiGAB zertifizierten Weiterbildung für außerklinische Intensivpflege.
Ferner habe ich bereits erfolgreich eine Schulung zum Thema Arbeitsrecht für Leitungskräfte konzipiert und abgehalten.
Vornehmlich befasse ich mich mit den Themen:
Recht der Vorsorge (Patientenverfügung, Betreuungsvollmacht, Vorsorgevollmacht) sowie in diesem Zusammenhang Handeln bei vorliegender Patientenverfügung
Körperverletzung in der medizinischen und pflegerischen Berufspraxis
Arbeitsrecht für Leitungskräfte (Dieser Punkt wendet sich vor allem an Leitungskräfte wie Pflegedienstleitungen und Personalverantwortliche, da vor allem sie es sind, die im Alltag mit arbeitsrechtlichen Problemen konfrontiert werden. Es geht hier vor allem um Themen wie Abmahnung und Kündigung sowie allgemein auch die Gestaltung von Arbeitsverträgen. Bei Interesse kann aber gerne auch aus Sicht des Betriebsratsvorsitzenden das Arbeitsrecht für das gesamte Personal dargestellt werden.)
Hilfsmittelversorgung (Hier wird vor allem das Vorgehen bei Ablehnung eines Hilfsmittels durch die Krankenkasse dargestellt.)
Rechtliche Wirkung der Dokumentation
Zivil-, straf- und arbeitsrechtliche Haftung für Fehlverhalten (Hier geht es vor allem darum, wer für Schäden an Personen und Sachen haftet, die während der pflegerischen Berufsausübung verursacht wurden.)
Rechte des Betriebsrates
Betreuungsverfahren
Ärztliche Delegation
Pflegewohnqualitätsgesetz
Sollten Sie Interesse an einer Fortbildung, einem Vortrag zu diesem oder ähnlichen Themen haben, würde ich mich über Ihre Kontaktaufnahme mit mir sehr freuen. Mein ANgebot richtet sich vor allem an Bildungsträger und Pflegedienste. Bezüglich Honorars bitte ich um individuelle Vereinbarung.
Ich weise abschließend darauf hin, dass ich keine Rechtsberatung leiste/ leisten darf, sondern lediglich allgemein in rechtliche Fragestellungen einführe.
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RECENT FACEBOOK POSTS
facebook.comDas BAG hat vorgestern unter dem Az. 1 ABR 7/15 entschieden, dass ein Betriebsrat Mitspracherechte bezüglich der Facebook-Seite seines Unternehmens hat. Hierbei hat sich das Gericht vor allem auf Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates berufen, die aus § 87 Abs. 1 BetrVG abzuleiten seien. Ich halte diese Entscheidung für ziemlich abstrus. Der Betriebsrat ist nach meinem Verständnis ein Gremium mit betriebsinternen und arbeitnehmerbezogenen Aufgaben. Dies im Betrieb einer Facebook-Seite zu sehen, finde ich sehr weit her geholt. Außerdem kann ich die Ansicht des Gerichtes nicht teilen, in der Facebook-Seite quasi eine Art Vorbestimmung der Arbeitnehmer und einen gewissen Erwartungsdruck auf diese zu sehen. Erwartungsdruck auf die Mitarbeiter zu entfalten, ist zwar nur in begrenztem Umfang in Ordnung, jedoch sehe ich diesen vor allem in einer Stellenbeschreibung oder in der Position als solchen. Eine Facebook-Seite dient vor allem der Vermarktung des Unternehmens, und diese ist ureigenste Aufgabe der Geschäftsleitung. Diese Entscheidung geht an der Lebenswirklichkeit vorbei....
Schwieriges Gerichtsurteil für Wohngemeinschaften in NRW / Recht / Nachrichten / Infopool - Häusliche Pflege Online
Bleibt abzuwarten, wie sich dieses Urteil auswirken wird. Jedenfalls werden Aspekte wie die Selbstbestimmung der Bewohner, die bauliche, organisatorische und wirtschaftliche Selbständigkeit vollkommen ignoriert zugunsten eines Kriteriums, das mit dem Charakter einer Einrichtung wenig zu tun hat... Ich persönlich hoffe, dass sich diese Rechtsauffassung nicht durchsetzen wird.
Ich bin Student an der Universität Regensburg und in diesem Zusammenhang vor allem den Rechtswissenschaften zugetan, jedoch in begrenztem Umfang auch der Germanistik,Geschichte und Katholischen Theologie. Seit 6 Jahren bin ich bereits in der Verwaltung eines bayernweit tätigen Unternehmens für ambulante Intensivpflege beschäftigt und seit geraumer Zeit dort auch als Vorsitzender des neu gegründeten Betriebsrates tätig. Seit geraumer Zeit halte ich auch betriebsinterne Fortbildungen im Bereich des Rechts für Pflegeberufe ab und bin außerdem Dozent des Teils "Rechtliche Grundlagen" einer von der DiGAB zertifizierten Weiterbildung für außerklinische Intensivpflege. Ferner habe ich bereits erfolgreich eine Schulung zum Thema Arbeitsrecht für Leitungskräfte konzipiert und abgehalten. Vornehmlich befasse ich mich mit den Themen: Recht der Vorsorge (Patientenverfügung, Betreuungsvollmacht, Vorsorgevollmacht) sowie in diesem Zusammenhang Handeln bei vorliegender Patientenverfügung Körperverletzung in der medizinischen und pflegerischen Berufspraxis Arbeitsrecht für Leitungskräfte (Dieser Punkt wendet sich vor allem an Leitungskräfte wie Pflegedienstleitungen und Personalverantwortliche, da vor allem sie es sind, die im Alltag mit arbeitsrechtlichen Problemen konfrontiert werden. Es geht hier vor allem um Themen wie Abmahnung und Kündigung sowie allgemein auch die Gestaltung von Arbeitsverträgen. Bei Interesse kann aber gerne auch aus Sicht des Betriebsratsvorsitzenden das Arbeitsrecht für das gesamte Personal dargestellt werden.) Hilfsmittelversorgung (Hier wird vor allem das Vorgehen bei Ablehnung eines Hilfsmittels durch die Krankenkasse dargestellt.) Rechtliche Wirkung der Dokumentation Zivil-, straf- und arbeitsrechtliche Haftung für Fehlverhalten (Hier geht es vor allem darum, wer für Schäden an Personen und Sachen haftet, die während der pflegerischen Berufsausübung verursacht wurden.) Rechte des Betriebsrates Betreuungsverfahren Ärztliche Delegation Pflegewohnqualitätsgesetz Sollten Sie Interesse an einer Fortbildung, einem Vortrag zu diesen oder ähnlichen Themen haben, würde ich mich über Ihre Kontaktaufnahme mit mir sehr freuen. Mein Angebot richtet sich vor allem an Bildungsträger und Pflegedienste. Bezüglich Honorars bitte ich um individuelle Vereinbarung. Ich weise abschließend darauf hin, dass ich keine Rechtsberatung leiste/ leisten darf, sondern lediglich allgemein in rechtliche Fragestellungen einführe.