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Immobilien Yener Tunc

Neißeweg 14, Schwäbisch Hall, Germany
Real estate

Description

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Ich verkaufe Ihre Immobilie ... fix, fair und kompetent!!! Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Maklervertrag
(1) Gegenstand des Maklerauftrages ist der Nachweis von Interessenten zum Abschluss eines Miet- bzw. Kaufvertrages bzw. die Vermittlung eines Vertragsabschlusses (Mietvertrag / Kaufvertrag) über das Auftragsobjekt. Der Maklervertrag kommt spätestens zustande mit der Inanspruchnahme jeglicher Dienstleistung des Maklers bzw. Aufnahme von Verhandlungen mit dem vorgesehenen Vertragspartner aufgrund des Nachweises bzw. aufgrund Vermittlung des Maklers. Der Makler erbringt sämtliche Dienstleistungen, Lieferungen und sonstige Leistungen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
(2) Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Maklerverträge, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
(3) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur dann wirksam, wenn sie vom Makler schriftlich bestätigt werden.
(4) Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen, Ergänzungen und die Aufhebung dieses Vertrages oder der Schriftformklausel bedürfen der Schriftform; auf das Schriftformerfordernis kann nur schriftlich verzichtet werden.

§ 2 Objektangebot
(1) Ist dem Kunden eine durch den Makler nachgewiesene oder vermittelte Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, verpflichtet sich der Kunde, dies dem Makler unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 6 Werktagen nach Nachweis bzw. Angebot schriftlich mitzuteilen. Nimmt der Kunde trotz Vorkenntnis weitere Leistungen des Maklers in Anspruch, so entsteht hieraus eine Pflicht zur Zahlung von Provision entsprechend dieser Bedingungen.

(2) Das Angebot ist freibleibend und unverbindlich. Irrtümer, Auslassungen, Preisänderungen und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. Die Kaufpreisfindung ist ausschließlich Sache des Verkäufers und des Käufers.
(3) Wird dem vertraglich gebundenen Kunden ein vom Makler angebotenes Objekt später direkt oder, über Dritte noch einmal angeboten, ist der Kunde verpflichtet, dem später Anbietenden gegenüber die durch den Makler erlangte Vorkenntnis geltend zu machen und etwaige Maklerdienste Dritter bezüglich der nachgewiesenen Objekte des Maklers abzulehnen bzw. neu mit dem Makler zu verhandeln. Im Falle eines Direktverkaufs bzw. der Zuwiderhandlung des Verkäufers oder Käufer, bleibt der bereits entstandene Provisionsanspruch für 2 Jahre bestehen. Dies gilt auch nach Ablauf des Maklervertrages.

§ 3 Weitergabeverbot
(1) Alle Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausschließlich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne schriftliche Zustimmung des Maklers, an Dritte weiterzugeben.
(2) Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die vereinbarte Provision zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu entrichten.

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