IMMOBILIEN MANAGEMENT KAPP
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Mein Name ist Tobias Kapp und ich verwalte, vermiete und verkaufe Wohnimmobilien im Ortenaukreis. Als Hausverwalter vertrete ich die Interessen unserer Wohnungseigentümergemeinschaft.
Unsere Leistungsbereiche als Hausverwalter!
•erstellen eines Wirtschaftsplans und der Jahresabrechnung
•Eigentümerversammlung + Niederschrift
•Überwachung der Hausordnung
•Überwachen der Wartungsverträge der Gemeinschaft
•Hausgeldverwaltung + Buchführung
•Technische Kontrollen am Gemeinschaftseigentum
•Auftragsvergabe und Angebotseinholung
•Sofortmaßnahmen bei einem Rohrbruch, Brand- und Sturmschäden
•Persönliche Objektbetreuung und -kontrolle
Ich würde mich freuen, mit Ihnen ins Gespräch zu kommen.
Tobias Kapp
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Neues Objekt im Portfolio 2 Zimmer Wohnung mit Balkon zu vermieten! Altenburger Allee 32,Offenburg Baujahr 1995 Energiebedarf 94 kwh (m² x a) 1. Obergeschoss Wohnfläche ca .52,00m². Küche, Wohnzimmer, Bad mit Badewanne, Schlafzimmer, Kellerraum und Tiefgaragenstellplatz Kaltmiete 450,00 € Tiefgaragenstellplatz 30,00 € Nebenkosten 130,00 € Bruttomiete 610,00 € Bitte rufen Sie mich an, wenn Sie die Wohnung besichtigen möchten.
2 Zimmer Wohnung in Kehl Zentrum zum Vermieten | immo.bo.de - Ihre Immobiliensuchmaschine für die Ortenau
Neu im Portfolio 2-Zimmer Wohnung in Kehl zu vermieten! https://immo.bo.de/immobilie/wohnen/miete-pacht/2-zimmer-wohnung-kehl-zentrum-zum-vermieten-1484565322
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Neu im Portfolio 3-Zimmerwohnung in Kehl - Zentrum zu vermieten! Wohnfläche 116m² Tiefgaragenstellplatz Erdgeschoss Baujahr 2015 Kellerraum Fahrstuhl Kaltmiete: 1.100,00 Euro Nebenkosten: 204,00 Euro Tiefgaragenstellplatz 60 Euro Bruttomiete: 1364 Euro Kaution 3 Monatskaltmieten 3300 Euro Kaution 100 Euro für die Fernbedienung der Tiefgarage Objektbeschreibung: Die Wohnanlage wurde im Jahr 2015 errichtet. Ihre Fahrzeuge parken auf einem Stellplätz in der Tiefgarage. Für Ihre Fahrräder stehen separate über die Tiefgarage erreichbare Abstellräume zur Verfügung. Die Wohnung ist aus der Tiefgarage per Aufzug zu erreichen. Die Ausstattung des Lichts durchflutete Wohnung entspricht gehobenen Ansprüchen. Alle Wohnräume, sind mit hochwertigen Böden und Fußbodenheizung ausgestattet. Das Bad ist mit zeitlosen Fliesen in weiß gefliest und hat eine Badewanne sowie eine Dusche. Alle Fenster sind mit elektronischen Jalousien ausgestattet. Sie wünschen einen Besichtigungstermin! Dann bitte eine E-Mail an info@immo-kapp.de
Winterdienst!!! Schneematsch und Glatteis machen Bürgersteige und Straßen aktuell zu einer wahren Schlitterpiste. Wer wann dafür Sorge zu tragen hat, dass Wege begeh- und befahrbar bleiben, führt häufig zu Streit Acht Urteile zum Winterdienst! 1. Wer nicht räumt, macht sich strafbar Wer nicht räumt und dann stürzt jemand auf dem nicht gestreuten Weg macht sich wegen fahrlässiger Körperverletzung strafbar. Auch wer zu wenig streut macht sich strafbar. Urteil: Amtsgericht Tiergarten, Az. (277 Cs) 3012 PLs 4836/10 (274/10) 2. Hauseigentümer können Streupflicht auf Mieter abwälzen Der Hauseigentümer kann seine Mieter per Mietvertrag dazu verpflichten den Gehweg vor dem Haus selbst zu räumen. Allerdings muss er überprüfen, dass diese den Dienst auch durchführen. In dem unten genannten Urteil hatte der Hauseigentümer einen Räumplan aufgestellt und einen Hauswart beauftragt, der räumen sollte, falls ein Mieter der Aufgabe nicht nachkam. das reicht nach Ansicht der Richter, um die Mieter in die Pflicht zu nehmen. Urteil: Landgericht Karlsruhe, Az. 2 O 324/06 = ZMR 2006, 698 3. Beginnt die Winterdienstpflicht laut örtlicher Straßenreinigungssatzung zu einem bestimmten Zeitpunkt gilt auch die Streupflicht erst ab dann Ist in der Straßenreinigungsordnung vorgegeben, dass die Straßen erst ab 8 Uhr morgens und bis zehn Uhr Abends gestreut sein müssen, können sich Anlieger danach richten. Wer vorher stürzt, hat keinen Anspruch auf Schmerzensgeld oder Schadenersatz. Urteil: Oberlandesgericht Schleswig, Az. zt/NJW-RR 2004, 171/rb PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG 4. Jeder im Mehrfamilienhaus muss mal Schneeschippen Nur eine Mietpartei in einem Mehrfamilienhaus, zum Beispiel im Erdgeschoss, zum Winterdienst zu verpflichten, ist verboten. Wenn der Eigentümer den Winterdienst abgeben will, muss er ihn auf alle Mieter übertragen. Urteil: Amtsgericht Köln, Az. 221 C 170/11 5. Gebrechliche Mieter können nicht zum Winterdienst gezwungen werden Eine Ausnahme von der Räumpflicht gibt es in einem Mehrfamilienhaus für alte und gebrechliche Bewohner. Sie sind vom Räumdienst entbunden. Hier muss der Vermieter jemand anderen mit dem Schneeräumen und Streuen beauftragen. Urteil: Amtsgericht Hamburg-Altona, Az. 318A C 146/06 6. Vereinzelte kleine Eisflächen müssen nicht gestreut werden Nur wenn die Wege generell glatt sind, muss auch gestreut werden. Wenn sich nur kleine, einzelne Glatteisstellen bilden, muss der Anwohner nicht räumen. Urteil: Bundesgerichtshof, Az. VI ZR 138/11 7. Ein Parkplatz muss nicht komplett eisfrei sein Öffentliche Parkplätze müssen nicht komplett schnee- und eisfrei sein. Falls der Weg nicht komplett durch Eis versperrt ist, ist es in Ordnung, nur einen Teil der Fläche zu räumen und zu streuen. Urteil: Oberlandesgericht Koblenz, Az. 5 U 582/12 8. Hauseigentümer haften für Schäden durch Dachlawinen - auch an parkenden Autos Wer nicht vor möglichen Dachlawinen warnt, haftet, wenn durch einen Schneeabgang Schäden an parkenden Autos entstehen. Das gilt auch, wenn in der Gegend normalerweise kaum Schnee fällt. Allerdings trifft den Autofahrer eine Mitschuld, wenn er die Gefahr hätte erkennen können - etwa weil man die Schneemasse auf dem Dach auch von unten sieht. Urteil: Landgericht Magdeburg, Az. 5 O 833/10
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Immobilien Management Kapp wünschen euch allen eine frohe Weihnachtzeit.
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Rheinau - Linx Helle Kellerwohnung mit Stellplatz und Einbauküche sofort zu vermeiten. Details: - 1 Zimmer - ca. 51,62 Wohnfläche - Baujahr 1997 - Einbauküche - Badezimmer - Abstellraum - 1 Außenstellplatz - Kellerraum - Waschraum - ENEV 112 KWH/(m²-a) Preis: Kaltmiete:360,00 EUR Nebenkosten:120 EUR Bruttomiete: 480,00 EUR
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Neu im Portfolio! 3 Zimmer Wohnung in Offenburg zu Vermieten! Die Wohnung befindet sich im 1. OG eines Hauses im offenburger Südstadt. Sie besteht aus einem Wohn- und Esszimmer, einem Schlafräumen, einem Kinderzimmer, einem Abstellraum, einer Küche und einem hochwertig ausgestattetem Badezimmer mit Dusche. Alle Zimmer sind mit Laminat ausgelegt. Zur Wohnung gehört ein Kellerabteil. Weitere Informationen oder Besichtigungstermine nur nach Angabe von Name und Telefonnummer.
Zweifamilienhaus für die größere Familie in Legelshurst! | immo.bo.de - Ihre Immobiliensuchmaschine für die Ortenau
Anrufen und ein Besichtigungstermin vereinbaren! http://immo.bo.de/immobilie/wohnen/kauf/zweifamilienhaus-f%C3%BCr-die-gr%C3%B6%C3%9Fere-familie-legelshurst-1473078053 0781/96759666
Immobilienverband IVD
Info´s zu den neuen Kreditrichtlinien. https://www.facebook.com/Immobilienverband.IVD/photos/a.10150168934993918.301946.223106033917/10153998635928918/?type=3&theater
Nachrichten der Ortenau - Offenburger Tageblatt
Clevere Bauherren! http://www.bo.de/lokales/offenburg/gestatten-offenburgs-kleinstes-einfamilienhaus
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Immobilien Tipp DER ORTENAU!