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ams rechtsanwälte

Institutweg 10, Schriesheim, Germany
Lawyer & Law Firm

Description

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[ams] rechtsanwälte schneider PartmbB | Fachanwaltskanzlei für Vergaberecht | Vergaberecht und Vertragsrecht | Beschaffungsberatung | Auftragsberatung
[ams] rechtsanwälte schneider PartmbB | Fachanwaltskanzlei für Vergaberecht

[ams] rechtsanwälte ist eine bundesweit tätige mittelständige Rechts- und Fachanwaltskanzlei für Vergaberecht und Vertragsrecht, Beschaffungsberatung und Auftragsberatung.

[ams] rechtsanwälte beraten persönlich | präzise | klar in allen Belangen und Fragestellungen des Vergaberechts und des Vertragsrechts sowohl Auftraggeber als auch Unternehmen.

Als moderner Dienstleister stehen wir unseren Mandanten zur Seite und beraten in rechtlicher, strategischer, technisch-fachlicher und betriebswirtschaftlicher Hinsicht.

Für Auftraggeber führen wir nationale und europaweite Vergabe- und Konzessionsverfahren von der Bedarfsbildung bis zur Auftragserteilung durch. Eine vollelektronische Umsetzung nach aktuellen Anforderungen der Richtlinien, Gesetze und Verordnungen ist bei Bedarf über unser Vergabemanagementsystem gewährleistet.

Unternehmen beraten und begleiten wir bei der Teilnahme an Vergabeverfahren, beispielsweise bei Einzelfragen, bei der Erarbeitung und Umsetzung erfolgversprechender Beteiligungsstrategien sowie bei der Abfassung von Teilnahmeanträgen oder Angeboten.

Durch unsere langjährigen Erfahrungen in der Beratung und Begleitung von Auftraggebern sowie Auftragnehmern besitzen wir ein hohes Maß an Fachkunde in vergabe- und vertragsrechtlichen Fragestellungen. Mit praxisnähe und technischem Verständnis erarbeiten wir für unsere Mandanten effiziente und bedarfsorientierte Lösungen auf höchstem juristischem Niveau.


Auftraggeber wie Unternehmen beraten und vertreten wir bei der Anbahnung und in Nachprüfungsverfahren vor Vergabekammern und in Sofortigen Beschwerdeverfahren vor den Vergabesenaten.

In Schulungen und Seminaren vermitteln wir praxisrelevantes Wissen und vertiefen dieses im Dialog mit den Teilnehmern anhand von Beispielen aus der aktuellen Rechtsprechung. Wir bieten unsere Schulungen und Seminare auch als Inhouse-Schulungen und Webinare an.

Seit dem Jahr 2000 sind wir für Einrichtungen des Bundes und der Länder sowie Kreise, Städte und Gemeinden, Universitäten, Kliniken und Krankenhäuser, Eigenbetriebe und Versorgungsträger sowie Ingenieur- und Architekturbüros, Unternehmen aus den Bereichen Entsorgung, Straßenverkehr, Reinigungs- und Sicherheitsdienstleistungen tätig.

[ams] rechtsanwälte schneider PartmbB haben ihren Sitz in Schriesheim in unmittelbarer Nähe von Heidelberg und Mannheim.

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Nachprüfungsverfahren: Beeinträchtigung der Transparenz durch Wahlpositionen und Bedarfspositionen; Vermischung von Eignungs- und Zuschlagskriterien; unzureichende Dokumentation (3. VK Sachsen-Anhalt, Az.: 3 VK LSA 04/17, Beschluss vom 27.03.2017)

Leitsätze Grundsätzlich erfolgt die Leistungsbeschreibung durch Grundpositionen. Diese Positionen enthalten Leistungen, die ohne jeden Vorbehalt zur Ausführung gelangen sollen. Die Aufnahme von Wahlpositionen ist in der VOL/A nicht geregelt. Sie sind daher nicht von vornherein unstatthaft. Die Wahlpositionen beeinträchtigen jedoch die Eindeutigkeit der Leistungsbeschreibung und die Gewährleistung der Transparenz. Das Transparenzgebot bezieht sich insbesondere auf das Wertungsverfahren. Durch die Vielzahl der Wahlpositionen und der zusätzlich benannten Bedarfspositionen waren die Angebote nicht mehr miteinander vergleichbar. [ 2,603 more words ] http://www.ams-rae.de/nachpruefungsverfahren-beeintraechtigung-der-transparenz-durch-wahlpositionen-und-bedarfspositionen-vermischung-von-eignungs-und-zuschlagskriterien-unzureichende-dokumentation-3-vk-sachsen-anhal/

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Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/55/EU über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen vom 04.04.2017 im BGBl veröffentlicht

Am 10.04.2017 wurde das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/55/EU über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen vom 04.04.2017 im BGBl veröffentlicht. Hintergrund Die RL 2014/55/EU (E-Rechnungsrichtlinie) bedurfte einer Umsetzung in nationales Recht. Ziel ist der Abbau der Marktzutrittsschranken europäischer Unternehmen, die derzeit aufgrund unterschiedlicher Systeme und Standards zur elektronischen Rechnungsstellung in den Mitgliedsstaaten gegeben sind. Wesentlicher Regelungskern der E-Rechnungsrichtlinie ist eine Verpflichtung aller Auftraggeber, elektronische Rechnungen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, anzunehmen und zu verarbeiten. [ 175 more words ] http://www.ams-rae.de/gesetz-zur-umsetzung-der-richtlinie-201455eu-ueber-die-elektronische-rechnungsstellung-im-oeffentlichen-auftragswesen-vom-04-04-2017-im-bgbl-veroeffentlicht/

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Nachprüfungsverfahren: Vorbefassung eines Projektanten, Ausgleich des Informationsausgleichs durch den Auftraggeber; Gewichtung von Unterkriterien (VK Niedersachsen, Az.: VgK-49/2016, Beschluss vom 27.01.2017)

In dem Nachprüfungsverfahren der xxxxxx, Verfahrensbevollmächtigte: xxxxxx, - Antragstellerin - gegen den xxxxxx, Verfahrensbevollmächtigte: xxxxxx, - Antragsgegner - beigeladen: xxxxxx, Verfahrensbevollmächtigte: xxxxxx, - Beigeladene - wegen Vergabe von Architekten-, Fachplanungs- und Koordinationsleistungen (Generalplanungsleistungen) für den Neubau eines Sozial- und Bürogebäudes in xxxxxx hat die Vergabekammer durch den Vorsitzenden RD Gaus, den hauptamtlichen Beisitzer BOR Peter und den ehrenamtlichen Beisitzer Dipl.-Ing. Dierks auf die mündliche Verhandlung vom 18.01.2017 beschlossen: [ 14,302 more words ] http://www.ams-rae.de/nachpruefungsverfahren-vorbefassung-eines-projektanten-ausgleich-des-informationsausgleichs-durch-den-auftraggeber-gewichtung-von-unterkriterien-vk-niedersachsen-az-vgk-492016-beschluss-vom-2/

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Nachprüfungsverfahren: Europaweite Ausschreibung eines Hubschrauberdachlandeplatzes; öffentliche Auftraggebereigenschaft; Fördermittel für einen Teil der Gesamtmaßnahme (VK Niedersachsen, Az.: VgK-41/2016, Beschluss vom 18.10.2016)

Zusammenfassung Die staatlich nicht geförderte Teilbaumaßnahme "Hubschrauberlandeplatz" steht im untrennbaren Funktionszusammenhang mit dem staatlich geförderten Projekt "Neubau Funktionstrakt, 1. Bauabschnitt". Für die Frage der überwiegenden Finanzierung i.S.d. § 99 Nr. 4 GWB ist auf die ermittelten Gesamtprojektkosten und die seitens des Landes ermittelte und z.T. bewilligte Fördersumme abzustellen. Die Fördersumme beträgt weit über 50% der Gesamtprojektkosten. Damit ist die Auftraggeberin öffentliche Auftraggeberin. [ 4,946 more words ] http://www.ams-rae.de/nachpruefungsverfahren-europaweite-ausschreibung-eines-hubschrauberdachlandeplatzes-oeffentliche-auftraggebereigenschaft-foerdermittel-fuer-einen-teil-der-gesamtmassnahme-vk-niedersachsen-az-v/

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Sofortige Beschwerde: Schwellenwertberechnung i.S.d. § 2 Abs. 7 Satz 2 SektVO; Problematik der Gleichartigkeit von Planungsleistungen; Anforderungen an Referenzen (OLG München, Az.: Verg 15/16, Beschluss vom 13.03.2017)

Zusammenfassung Das OLG München hat erhebliche Bedenken daran geäußert, ob die Regelung des § 2 Abs. 7 Satz 2 SektVO (identisch mit § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV) mit den europäischen Vorgaben in Einklang steht. Nach § 2 Abs. 7 Satz SektVO sind bei der Schätzung des Auftragswertes nur die Auftragswerte von Losen mit gleichartigen Leistungen zusammenzurechnen. Art. 16 Abs. [ 7,291 more words ] http://www.ams-rae.de/sofortige-beschwerde-schwellenwertberechnung-i-s-d-%c2%a7-2-abs-7-satz-2-sektvo-problematik-der-gleichartigkeit-von-planungsleistungen-anforderungen-an-referenzen-olg-muenchen-az-verg-1516/

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Vorlagebeschluss an den EuGH: Anforderungen an die Selbstreinigung; Offenlegung des Umfangs eines kartellbedingten Schadens? (VK Südbayern, Az.: Z3-3-3194-1-45-117/16, Beschluss vom 07.03.2017)

Die VK Südbayern hat beschlossen, dem EuGH Fragen zu den Anforderungen an die Selbstreinigung vorzulegen. Leitsatz (amtlich): Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Auslegung der Richtlinien 2014/24/EU und 2014/25/EU von der Vergabekammer Südbayern folgende Fragen zur Vorabentscheidung nach Art. 267 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) vorgelegt: a. Ist eine mitgliedsstaatliche Regelung, die zur Voraussetzung für eine erfolgreiche Selbstreinigung eines Wirtschaftsteilnehmers macht, dass dieser die Tatsachen und Umstände, die mit der Straftat oder dem Fehlverhalten und dem dadurch verursachten Schaden in Zusammenhang stehen, durch eine aktive Zusammenarbeit nicht nur mit den Ermittlungsbehörden, sondern auch mit dem öffentlichen Auftraggeber umfassend klärt, mit den Vorgaben des Art. [ 215 more words ] http://www.ams-rae.de/vorlagebeschluss-an-den-eugh-anforderungen-an-die-selbstreinigung-offenlegung-des-umfangs-eines-kartellbedingten-schadens-vk-suedbayern-az-z3-3-3194-1-45-11716-beschluss-vom-07-03-2017/

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Nachprüfungsverfahren: Pflicht zur Information bei Änderung der Vergabeunterlagen im elektronischen Vergabeverfahren (VK Südbayern, Az.: Z3-3/3194/1/36/09/16, Beschluss vom 17.10.2016)

Leitsätze: 1. Bei elektronischer Durchführung eines Vergabeverfahrens sind auf einer Vergabeplattform registrierte Bieter über Änderungen an den Vergabeunterlagen zumindest dann gesondert (aufgrund von § 9 Abs. 1 VgV regelmäßig per E-Mail) zu informieren, wenn die konkrete Gefahr besteht, dass sie Änderungen, die lediglich auf die Plattform eingestellt werden, nicht zur Kenntnis nehmen, weil sie beispielsweise bereits ihren Teilnahmeantrag oder ihr Angebot hochgeladen haben oder die Änderungsmitteilung irreführend war. [ 1,383 more word ] http://www.ams-rae.de/nachpruefungsverfahren-pflicht-zur-information-bei-aenderung-der-vergabeunterlagen-im-elektronischen-vergabeverfahren-vk-suedbayern-az-z3-331941360916-beschluss-vom-17-10-2016/

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Nachprüfungsverfahren: Neuordnung der Strom- und Gasversorgung (VK Niedersachsen, Az.: VgK-12/2016, Beschluss vom 03.06.2016)

Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg Az.: VgK-12/2016 Lüneburg, den 03.06.2016 B e s c h l u s s In dem Nachprüfungsverfahren der xxxxxx, Verfahrensbevollmächtigte: xxxxxx, - Antragstellerin - gegen die xxxxxx, Verfahrensbevollmächtigte: xxxxxx, - Antragsgegnerinnen - beigeladen: Bietergemeinschaft xxxxxx, - Beigeladene - wegen Neuordnung der Strom- und Gasversorgung in den Gemeinden xxxxxx und xxxxxx… [ 13,028 more words ] http://www.ams-rae.de/nachpruefungsverfahren-neuordnung-der-strom-und-gasversorgung-vk-niedersachsen-az-vgk-122016-beschluss-vom-03-06-2016/

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Richtlinie zur Förderung von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs nicht bundeseigener Unternehmen vom 04.01.2017

Die Richtlinie zur Förderung von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs nicht bundeseigener Unternehmen vom 04.01.2017 ist am 05.01.2017 durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur bekannt gemacht worden. Richtlinie zur Förderung von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs nicht bundeseigener Unternehmen vom 04.01.2017 http://www.ams-rae.de/richtlinie-zur-foerderung-von-umschlaganlagen-des-kombinierten-verkehrs-nicht-bundeseigener-unternehmen-vom-04-01-2017/

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[ams]rechtsanwälte webinare

Webinare sind eine bequeme und effiziente Alternative zu zeit- und kostenaufwendigen Seminaren. Unsere Webinare erlauben die Kommunikation zwischen den Teilnehmern und dem Dozenten über Chat, Bild und Ton. Per Skype-Video-Konferenz wird der Vortrag, die Präsentation und der Bildschirminhalt übermittelt. Sie sehen und hören den Dozenten sowie die anderen Teilnehmer per Videoübertragung. Vorteile unserer Webinare: keine An- und Abreise, keine Hotelkosten, [ 57 more words ] http://www.ams-rae.de/amsrechtsanwaelte-webinare/

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Seminar: “UVgO – Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen unterhalb der Schwellenwerte” am 18.05.2017

Nach der Novellierung des Rechtsrahmens für die Vergabe öffentlicher Auf­träge oberhalb der EU-Schwellenwerte durch den neuen Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und die Vergabeverordnung (VgV) ist nach noch nicht einmal einem Jahr die neue Unterschwellenvergabeordnung am 07.02.2017 im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden. Die UVgO orientiert sich an der VgV und entspricht dieser in Struk­tur und Aufbau. Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte machen geschätzt rund 90 % aller Vergaben aus. [ 274 more words ] http://www.ams-rae.de/seminar-uvgo-vergabe-von-liefer-und-dienstleistungen-unterhalb-der-schwellenwerte-am-18-05-2017/

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Seminar: “Das neue Vergaberecht 2017 – Die wesentlichen Änderungen praxisnah zusammengefasst” am 17.05.2017

In dem Seminar werden Sie über die Neuerungen im Vergaberecht 2016/2017 informiert und in die Lage versetzt, Ihre anstehenden Beschaffungen bzw. Bewerbungen rechtsfehlerfrei an Hand der neuen Regelungen durchzuführen. Die Grundregeln jeder Vergabe – Wettbewerb, Transparenz und Gleichbehandlung – und die neuen strategischen Vergabeziele werden durch Praxisbeispiele erklärt. Das neue GWB – Vierter Teil und die Vergabevordnung (VgV) basieren auf den EU-Vergaberichtlinien 2014. [ 246 more words ] http://www.ams-rae.de/seminar-das-neue-vergaberecht-2017-die-wesentlichen-aenderungen-praxisnah-zusammengefasst-am-17-05-2017/

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