Gesellschaft für Betriebsberatung
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Wir vermitteln Versicherungen an Privatpersonen, Gewerbetreibende und Vereine.
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facebook.comWichtiger Hinweis: Wir stellen momentan unsere Telefonie um: Sie erreichen uns voraussichtlich bis 12.02.18 nur unter folgenden Nummern: 06302-95 65 56 - 2 und 06302-95 65 56 -3
Liebe Kunden, testen Sie mit dem Rechnungszinsrechner ob sich der Abschluß von wichtigen Absicherung für Sie noch in diesem Jahr rechnet. http://fondsfinanz.is2.de/nullzinsrechner/
Liebe Kunden, der Entwurf des Pflegestärkungsgesetzes III wurde im Juni 2016 beschlossen und die Regelungen werden – der Zustimmung durch den Bundesrat vorausgesetzt – zum 01. Januar 2017 in Kraft treten. Das Ziel: Eine bessere Beratung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sowie weitreichende Maßnahmen gegen den Betrug in der Pflege. Mit den drei Pflegestärkungsgesetzen wird in dieser Wahlperiode die Hilfe für Pflegebedürftige und ihre Angehörige deutlich verbessert. Eine Übersicht über die Inhalte gibt Ihnen das Bundesministerium für Gesundheit unter http://www.bmg.bund.de/themen/pflege/pflegestaerkungsgesetze.html Insbesondere das Pflegestärkungsgesetz II hat Auswirkungen auf die Pflegerentenprodukte der IDEAL, da die gesetzliche Definition der Pflegebedürftigkeit geändert wird. Es gibt aber keinen Grund, mit Neuabschlüssen bis zum Wirksamwerden der Änderungen in 2017 zu warten! Bestandskunden der IDEAL werden die Möglichkeit erhalten, ab Mitte 2017 in den neuen Tarif zu wechseln – dank der Wechseloption ohne erneute Gesundheitsprüfung! Jetzt können sich Ihre Kunden noch den aktuellen Gesundheitszustand absichern (in ein paar Monaten kann viel passieren, besonders im hohen Alter…) sowie an der sehr attraktiven Überschussbeteiligung der IDEAL partizipieren!