Kinderhilfe Lebenswert e.V.
Description
Hilfe für Familien mit besonderen Kindern und in schwierigen Lebenssituationen.
Im Raum Buchholz i.d.N., Tostedt, nördl. Heidekreis und Rotenburg Volle Teilhabe am Leben - heute und in Zukunft
für alle Kinder
ist unser Ziel
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facebook.com§ 144 Abs. 3 SGB XI enthält eine Sonderregelung, wenn zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen, welche in der Zeit vom 01.01.2015 bis 31.12.2016 entstanden sind, nicht oder nicht vollumfänglich beansprucht wurden. Diese Leistungsansprüche verfallen nicht jeweils am 30.06. des Folgejahres (also 30.06.2016 bzw. 30.06.2017), sondern können (für beide Jahre) noch bis zum 31.12.2018 beansprucht werden. Es handelt sich bei dieser Sonderregelung um eine einmalige Ausweitung des Zeitraums, für den die Leistungsbeträge (noch nach § 45b SGB XI in der Fassung bis 31.12.2016) beanspruch werden können. lt. Sozialversicherung kompetent.de http://kinderhilfelebenswert.de/uebertrag-von-entlastungsleistungen-fud
"Minimalkonsens" - aber ein Anfang. Man merkt, dass Angela Merkel gerne anders entscheiden würde. Schade, dass Politik heute nicht mehr Spielraum läßt.
Dissoziation bei Kindern und Jugendlichen - Seminar für alle, die damit Kontakt haben - 7.8 19.00 Lüneburg - klicke hier für mehr Informationen: https://www.pk.lueneburg.de/veranstaltungen/show/informationsreihe-dissoziative-st-rungen-im-kindes-und-jugendalter-den-schrecken-berleben-im-alltag-nicht-ankommen-2433/ Für alle Betreuer und angehende Betreuer der Kinderhilfe anrechenbare Ausbildungsstunden.