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THW Sarstedt / 1. & 2. Bergungsgruppe

Glückaufstr. 2, Sarstedt, Germany
Non-profit organization

Description

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Die 1. BGr ist die universellste Gruppe im Technischen Zug. Die 2. BGr verfügt neben einer Grundausstattung, die weitgehend jener der 1. BGr ähnelt, über zusätzliche, schwere Komponenten. Aufgrund der vielseitigen Verwendungsbreite ist eine umfassende Einzeldarstellung aller Einsatzmöglichkeiten der Bergungsgruppen in diesem Rahmen nicht möglich. In Beispielen werden daher nur einzelne Einsatzmöglichkeiten bei verschiedenen Schadensursachen aufgezeigt. Pflichtaufgaben von Feuerwehr oder Rettungsdienst gemäß den landesgesetzlichen Regelungen werden nicht berührt; das THW wird hier unterstützend im Rahmen der Amtshilfe tätig.

Ausrüstung


Die Ausrüstung der beiden Bergungsgruppen entsprechen einander weitgehend. Daher können beide Gruppen autark oder im Verbund eingesetzt werden.

• Seilwinde mit einer Zugleistung von 10 t mit entsprechenden Ketten u. Seilen
• Hebekissen mit einer Hubleistung von 40 t
• Stromerzeuger 8 kVA und 5 kVA
• Pneumatischer 8 m-Lichtmast mit 5.000 Watt Lichtleistung
• Powermoon-Beleuchtungsballon
• 4 Stative 5,5 m mit 5.000 Watt Lichtleistung
• 4 Kabeltrommeln 230 V 50 m
• Kabeltrommel mit Verteilung 400 V 50 m
• Betonkettensäge und Rettungskettensäge zum Schneiden von Stahlbeton oder Öffnen von ICE-Scheiben
• Tauchpumpe 800 l/min
• Tauchpumpe 400 l/min
• Motorsäge Stihl 088 und 046
• Elektrokettensäge

• Motortrennschleifer
• Elektrotrennschleifer
• Greifzug
• Rollglissrettungsgerät zum Retten aus Höhen und Tiefen
• Hydraulische Rettungsschere und Spreizer
• Brennschneidgerät
• 4 Überdruck-Atemschutzgeräte
• 2 Bohr- und Aufbrechhammer
• Werkzeugsätze Mechaniker und Elektriker
• Schnellbaustreben zum Abstützen und Aussteifen
• Rüstholz und Verbindungsmaterial

Einsatzprofile:

• Bereitstellung von Transportkapazitäten,
• Ausleuchten von Schadensstellen,
• Mitwirkung im Führungs- und Leitungsbetrieb bei Großeinsätzen,
• Versorgungsmaßnahmen (z.B. Verpflegung, Betriebsstoffe).

Bei Bränden:

• Mitwirkung bei der Personenrettung und -bergung aus Höhen und Tiefen,
• Mithilfe bei Evakuierungsmaßnahmen,
• Bergung von Tieren und Sachwerten,
• Sichern oder Niederlegen einsturzgefährdeter Gebäude oder Gebäudeteile,
• Räumen von Brandschutt usw.
• Beseitigung von Tierkadavern,
• unterstützende Wasserförderung bzw. Schmutzwasserförderung,
• Anlegen von Brandschneisen bei Flächenbränden.

Bei beschädigten oder zerstörten Gebäuden:

• Retten und Bergen Verschütteter aus Gefahrenlagen (auch aus Höhen und Tiefen),
• Sichern und Niederlegen einsturzgefährdeter Gebäude oder Gebäudeteile.
• Beseitigen bzw. Räumen von Trümmern.

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