MPU-Beratung in Tübingen und Rottenburg
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Wir verstehen unter Beratung und Vorbereitung eine Rundumbetreuung. Das bedeutet für Sie, wir begleiten Sie, bis Sie ein positives Gutachten erhalten haben
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Mittelblinker zum Signalisieren von Geradeausfahrten wird ab 2017 Pflicht
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Wir möchten mehr über die Interessen unserer Besucher erfahren, um Euch besser informieren zu können. Würdest Du uns ab und zu eine Frage beantworten?
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MPU wegen Fahrrad-Fahrt 21 August, 2014 Ab wann droht die MPU bei einer alkoholisierten Fahrrad-Fahrt? Trinkfreudige Radfahrer aufgepasst. Wer in Deutschland alkoholisiert Fahrrad fährt, begeht ab 1,6 Promille eine Straftat. Das Gleiche gilt für Radfahrer, die ihre Fahrweise offensichtlich nicht mehr kontrollieren können. Die Strafe hat es in sich: . Zwei Punkte und eine Geldstrafe von etwa einem Monatsnettogehalt drohen dem Verkehrssünder. Zusätzlich wird ab 1,6 Promille eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet. Wer diese nicht besteht, verliert auch seine Fahrerlaubnis. Auch im Urlaub sollten sich Radfahrer über die Promillegrenzen im Reiseland informieren. Nach Angaben des ADAC müssen Reisende unter Umständen tief in die eigene Tasche greifen: So sind in Italien, Frankreich, Kroatien, der Schweiz oder den Niederlanden am Lenker 0,5 Promille erlaubt, die Bußgelder variieren zwischen 65 Euro (Kroatien) und 500 Euro (Italien). Österreich hat mit 0,8 Promille noch die höchste Toleranzschwelle. Wer mit einem höheren Alkoholwert erwischt wird, muss dort mit Geldstrafen ab 800 Euro rechnen. Vorsicht ist auch in Ländern geboten, in denen es keine Promillegrenze gibt zum Beispiel in Großbritannien, Irland, Dänemark, Finnland , Norwegen und Schweden. Hier ist das Fahren mit dem Fahrrad verboten, wenn der Radfahrer alkoholbedingt nicht mehr in der Lage ist, das Rad sicher zu fahren. Bei einer Kontrolle oder auffälligem Fahrverhalten können Bußgelder bis zu 2.000 (Irland) verhängt werden. mid/shw
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EU-Führerschein: Leichter, billiger Führerschein ohne MPU im Ausland? Hier die Fakten: In allen EU-Staaten gilt für den Führerscheinerwerb das Wohnsitzprinzip, und das ist Gesetz. Danach kann ein Führerschein rechtmäßig nur in dem EU-Staat erworben werden, in dem man seinen ordentlichen Wohnsitz hat. Ordentlicher Wohnsitz verlangt neben polizeilicher Meldung (Meldepflicht) einen ununterbrochen Aufenthalt von mindestens 185 Tagen in dem Land, in dem der Führerschein erworben werden soll. Wird das nicht eingehalten, ist der Führerscheinerwerb illegal. Die deutschen Behörden gehen jedem Fall von illegalem Führerscheinerwerb nach. Die Behörden Polens und der anderen EU-Staaten arbeiten eng zusammen, um den illegalen Führerscheinerwerb zu unterbinden. Bei den Versprechungen über den leichten, billigen Führerschein in Polen geht es nicht darum, Ihnen zu helfen, es geht vielmehr um den schnellen EURO, den üble Geschäftemacher bei Ihnen abkassieren wollen. Das von diesen verantwortungslosen Leuten zitierte Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) betrifft einen Einzelfall, in dem der EuGH das Wohnsitzprinzip ausdrücklich bestätigt hat. Zwischenzeitlich hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) klargestellt, dass offensichtlich missbräuchlich erworbene Führerscheine, beispielsweise bei Umgehung der Wohnsitzregelung, nicht anerkannt werden müssen (Aktenzeichen: C-329/06 und C-334/06 vom 26. Juni 2008). Seit 19.01.2009 ist eine Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) in Kraft getreten, mit der eine Regelung der Dritten Europäischen Führerscheinrichtlinie umgesetzt wurde. Seit diesem Datum gilt: Nach einer Entziehung durch ein Gericht oder eine Behörde werden im Ausland erworbene Führerscheine in Deutschland nicht mehr anerkannt, solange die Entziehung im Verkehrszentralregister eingetragen ist. Wer trotzdem mit einem solchen Führerschein fährt, kann wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG) belangt werden. Für diese Fälle sieht das Gesetz hohe Geld- bzw. Freiheitsstrafen vor. Lassen Sie sich nicht von einer verlogenen Werbung irreführen! Machen Sie keine Anzahlung auf das Versprechen hin, in Polen oder in einem anderen EU-Staat während eines Urlaubs oder eines anderen Kurzaufenthaltes rechtmäßig einen in Deutschland gültigen Führerschein erwerben zu können.