Rosenheimer Bäder
Description
Die Stadtwerke Rosenheim begrüßen Sie herzlich auf der Facebook-Seite für die Rosenheimer Bäder! Unser Freibad finden Sie in der Chiemseestraße 14 und das Hans-Klepper-Hallenbad in der Stemplingerstraße 1. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Die Schwimmbäder haben in Rosenheim eine lange Tradition. Der Anfang machte das Freibad: Schon seit 1872 gilt dort die Devise: „Kopfüber ins erfrischende Vergnügen“. Wo sich heute Badegäste sonnen oder sportlich betätigen, lagerten einst die Baumstämme, die auf der Mangfall geflößt wurden. Nach dem Bau im Jahr 1860 diente die Badeanlage zuerst als reines Militärbad, bevor sie zwölf Jahre später für alle Bürger geöffnet wurde. Seit 1984 betreiben die Stadtwerke das Rosenheimer Freibad, das 2009 aufwendig saniert worden ist.
Das heutige Hans-Klepper-Hallenbad ist deutlich jünger. Gebaut wurde es Ende der 1960er Jahre auf dem Gelände des ehemaligen Holzhofs, wo die Stadtbürger bis nach dem zweiten Weltkrieg ihr Brennholz aus Brandschutzgründen lagerten. Weil Rosenheim bis dahin kein eigenes Hallenbad hatte, gründeten die Bürger den Hallenbadverein, der damals eine Millionen Mark Spenden aufbrachte und so den Bau des Hallenbades möglich machte. Das Bad wurde schließlich nach dem Rosenheimer Unternehmer und Ehrenbürger Hans Klepper benannt, der den Bau des Bades mit einer großzügigen Spende unterstützt hatte.
.............................................................................................................
ALLGEMEINES
Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in den Bädern. Die Haus- und Badeordnung ist für alle Badegäste verbindlich. Mit dem Eintritt in das Bad erkennt jeder Besucher diese an. Die Badeeinrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung, schuldhafter Verunreinigung oder Beschädigung haftet der Badegast für den Schaden. Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten, sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft. Das Rauchen ist zum Schutz der Nichtraucher nicht gestattet. Behälter aus Glas dürfen im Umkleide-, Sanitär- und Badebereich nicht benutzt werden. Das Personal des Bades übt gegenüber allen Besuchern das Hausrecht aus. Besucher, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, können vorübergehend oder dauernd vom Besuch des Bades ausgeschlossen werden. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet. Wünsche, Anregungen und Beschwerden nimmt das Personal entgegen. Fundgegenstände sind dem Personal zu übergeben. Über Fundgegenstände wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt. Den Badegästen ist es erlaubt, Musikinstrumente, Tonwiedergabegeräte oder Fernsehgeräte im Bad zu benutzen, soweit andere Badegäste nicht gestört werden. Die Anlagen sind videogesichert.