A&L Schuldnerberatung
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Der Weg aus der Schuldenfalle
Viele Menschen geraten heute durch unterschiedliche Umstände in finanzielle Not und wissen nicht, wie es weitergehen soll. Nach Angaben des Bundesamtes für Statistik sind ca. 5 Millionen Haushalte in Deutschland überschuldet. Der Gesetzgeber sieht die Schuldnerberatung insbesondere aus volkswirtschaftlichen Gründen als wichtigen Faktor zur Rückführung der überschuldeten Haushalte in den Wirtschaftskreislauf an und baut sie fortwährend aus.
Auch bei einem kontinuierlichen Wirtschaftswachstum lässt sich die Überschuldungsproblematik vieler Haushalte mittel- und langfristig nicht ohne professionelle Hilfe lösen.
Für den Verbraucher hat der Gesetzgeber die so genannte Verbraucherinsolvenz geschaffen. Hiernach kann eine Privatperson als Verbraucher Restschuldbefreiung erlangen, wenn:
sie ein Schuldenbereinigungsverfahren durchlaufen hat
im folgenden über einen Zeitraum von sechs Jahren Tilgungsbemühungen auf Grundlage eines Planes gezeigt hat
innerhalb eines Zeitraums von sieben Jahren keine neuen Schulden gemacht hat.
Gegenstand der Schuldnerberatung ist die Erfassung der persönlichen Einnahmen- und Ausgabensituation und die Durchführung eines Schuldenbereinigungsverfahrens. Hierbei werden zunächst die Gläubiger schriftlich aufgefordert, ihre Forderungen mitzuteilen. Dann wird unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit des Schuldners den Gläubigern ein Plan vorgelegt. Soweit alle Gläubiger zustimmen, ist das Verfahren außergerichtlich abgeschlossen.
Sollte mindestens ein Gläubiger ablehnen, ist das außergerichtliche Einigungsverfahren gescheitert, und der Schuldner kann Insolvenzantrag beim zuständigen Insolvenzgericht stellen.
Schnelle Hilfe ...
... bei rechtlichen Fragen rund um das Thema Verschuldung und die eigene Situation.
... bei wirtschaftlichen Problemen, um die eigene Existenz und die der Familie zu sichern.
... bei sozialen Belastungen.
Wir vermitteln auf Wunsch weiterführende Beratungs- und Fachdienste.
Unser Angebot für Sie:
Kostenlose Erstberatung
Kostenlose Schuldnerhilfe, soweit Sie einen rechtlichen Anspruch darauf haben
Hilfe bei Stellung notwendiger Anträge
Erstberatungen
Überschuldungs-Check
Pfändungsschutzkonto
Beratung und Bescheinigung
Haushaltscheck
Haushaltssanierung
Schuldenregulierung