Eurokurier Rauscher
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Europaweite Eil, Sonder- und Kuriertransporte sowie alle zeitkritischen just in time Frachten
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facebook.comHeute war kein guter Tag. Auf dem Weg nach Amsterdam kurz hinter der Grenze in Holland die Wasserpumpe kaputt gegangen. Die Holländer haben Ihn zur Grenze zurück geschleppt und da wurde dann umgeladen auf einen Deutschen ADAC Schlepper der Ihn in die nächste Werkstatt brachte. Von dort aus ging es erst mal mit dem Mietwagen weiter nach Hause.
Sehr geehrte Kunden, Geschäftspartner und Kollegen Mit sofortiger Wirkung fahren wir Frankreich und Östereich nicht mehr an. Die Bürokratischen Hürden durch das, in diesen Ländern geltende Entsendegesetz können ohne zusätzliches Personal nicht mehr bewältigt werden.Wir bitten um Ihr Verständnis. Im folgenden werden wir die aktuelle Regelung seit 01-01.17 aufführen. Wir denken, Sie verstehen dann warum wir diese Entscheidung getroffen haben. Die österreichischen Behörden haben folgende Punkte bestätigt: 1. Alle Fahrten müssen über ein Online-Portal angemeldet werden: https://www3.formularservice.gv.at/formularserver2/user/formular.aspx?pid=fe66ce db506e495c94b3e826701443e5&pn=B461f73088ab946fe9bd1d1cce573d81a 2. Alle Be-oder Endladeorte in Österreich müssen in dieser Bescheinigung angegeben werden. 3. Es wird kein Repräsentant in Österreich benötigt. 4. Alle Fahrer müssen die folgenden Dokumente mit sich führen: i. Dokument zur Meldung einer Entsendung nach Österreich (Dokument der Onlineanmeldung über vorherigen Link) ii. Arbeitsvertrag (übersetzt ins Englische oder Deutsche) iii. Gehaltsabrechnungen (Deutsche Übersetzung) iv. Lohnzahlungsnachweise (Deutsche Übersetzung) v. A1 Nachweis des zuständigen Sozialversicherungsträgers (Deutsche Übersetzung) vi. Bestätigung der Zahlung des österreiischen Mindestlohnes zur Zeit der Entsendung (zur Zeit gibt es noch kein vorgeschriebenes Dokument für diese Bestätigung) 5. Alle Dokumente können auch in elektronischer Form (Handy, Tablet) mitgeführt werden. Dabei ist zu beachten, dass die Firma die Dokumente nicht erst bei einer Kontrolle versenden darf, sie müssen dem Fahrer bereits vorliegen. 6. Wenn Fahrer regelmäßig bei der selben Adresse in Österreich verladen, kann eine Rahmenmeldung gemacht werden. Diese ist 3 Monate lang gültig. Bußgelder - Die vorgeschriebenen Dokumente werden nicht im Fahrzeug mitgeführt: 1.000-10.000 € (Wiederholungstat: 2.000€ - 20.000€) - Der österreichische Mindestlohn wird nicht gezahlt: 1.000 - 10.000 € - Die Entsendung wird nicht im Online-Portal angemeldet: 1.000€- 10.000€ (Wiederholungstat: 2.000€- 20.000€) - Die Onlineanmeldung zur Entsendung wird nicht im Fahrzeug mitgeführt: 500€- 5.000€ (Wiederholungstat: 1.000€-10.000€) - Daten haben sich geändert und sind in den Dokumenten nicht korrekt angegeben: 41€ - 4.140€ Unsere Lösung für den Truckcontroller: 1. Kunden müssen unabhängig von uns jede Fahrt über das genannte Online-Portal anmelden. 2. Der Kunde hat dann die Möglichkeit das PDF-Dokument auf www.truckcontroller.com im Bereich "Verwaltung von Dokumenten" hochzuladen