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Katrin Meier Steuerberaterin

Rosenheimer Straße 3, Riedering, Germany
Professional Service

Description

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Ihr Steuerberater in Riedering Die Zeit fliegt an einem vorbei. Die Steuern und die dazugehörigen relevanten Themenfelder wandeln sich fast monatlich, werden dabei immer komplezer und undurchschaubarer für unsere Mandanten.

Hierfür benötigten Sie eine maßgeschneiderte steuerliche Beratung, die Sie durch den “Paragraphen-Dschungel” führt. Verständlich aufbereitete Aussagen und präzise Angaben sind dabei meine Stärke. Somit können Sie selbstbewusst und mit handfesten Lösungen schwierigste Herausforderungen meistern.

Eine individuelle Betreuung und persönliche Beratung liegen mir dabei besonders am Herzen.

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Na was seid Ihr? Die Gesellschaft braucht beides; Optimisten und Pessimisten. Zum Beispiel hat ein Optimist das Flugzeug erfunden, während ein Pessimist den Fallschirm erfand.

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Wiesnbrezn auf dem Oktoberfest steuerbegünstigt ------------------------------------------------------------------- Urteil vom 3.8.2017 V R 15/17 Verkauft ein Brezelverkäufer auf den Oktoberfest in Festzelten "Wiesnbrezn" an die Gäste des personenverschiedenen Festzeltbetreibers, ist der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % für Lebensmittel anzuwenden. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 3. August 2017 (V R 15/17) die Rechtsauffassung der Finanzverwaltung zurückgewiesen, die im Verkauf der Brezeln durch den Brezelverkäufer einen restaurantähnlichen Umsatz gesehen hatte, der dem Regelsteuersatz von 19 % unterliegen sollte. Im Streitfall pachtete die Klägerin während des Oktoberfestes Verkaufsstände in mehreren Festzelten an. Die von ihr beschäftigten „Breznläufer“ gingen durch die Reihen des Festzelts und verkauften die Brezeln an die an Bierzelttischen sitzenden Gäste des Festzeltbetreibers. Das Finanzamt (FA) sah hierin umsatzsteuerrechtlich eine sog. sonstige Leistung, die dem Regelsteuersatz unterliege. Es sei ein überwiegendes Dienstleistungselement gegeben, weil der Klägerin die von den Festzeltbetreibern bereitgestellte Infrastruktur, bestehend aus Zelt mit Biertischgarnituren und Musik, zuzurechnen sei. Das Finanzgericht bestätigte dies. Demgegenüber hob der BFH das Urteil der Vorinstanz auf und gab der Klage statt. Danach führt der Verkauf der Brezeln umsatzsteuerrechtlich zu einer Lieferung der Backwaren, die ermäßigt zu besteuern ist. Die in den Festzelten aufgestellten Biertischgarnituren, bestehend aus Tischen und Bänken, dienten den eigenen Gastronomieumsätzen des Festzeltbetreibers. Damit handelte es sich um für die Klägerin fremde Verzehrvorrichtungen, an denen der Klägerin kein eigenes Mitbenutzungsrecht zugestanden habe. Sie habe keine Verfügungs oder Dispositionsmöglichkeit in dem Sinne erlangt, dass sie Besuchern Sitzplätze im Festzelt zuweisen konnte. Es sei nach der "Realität" im Bierzelt auch nicht davon auszugehen, dass Personen, die ausschließlich Brezeln von der Klägerin erwarben, zur Nutzung der Biertischgarnituren berechtigt gewesen wären, ohne zusätzliche Leistungen des Festzeltbetreibers in Anspruch nehmen zu müssen. Das Urteil ist zu den Streitjahren 2012 und 2013 ergangen. Bei gleichbleibenden Verhältnissen ist die kurz vor Beginn des Oktoberfests 2017 veröffentlichte BFH-Entscheidung auch für die Folgejahre zu beachten.

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Verordnung zur elektronischen Rechnungsstellung ------------------------------------------------------------------- Zukünftig sollen private Unternehmen Rechnungen an Behörden und Einrichtungen der Bundesverwaltung weit überwiegend elektronisch stellen können. So sieht es die E-Rechnungs-Verordnung des Bundes vor, die am 06.09.2017 vom Bundeskabinett verabschiedet wurde. Rechnungen sollen künftig nicht mehr ausgedruckt, kuvertiert und frankiert, sondern mit nur wenigen Klicks über ein webbasiertes Rechnungsportal des Bundes in dem einheitlichen Format XRechnung digital hochgeladen und an den Empfänger gesendet werden können. Dadurch fallen nicht nur Portokosten weg, auch der Arbeitsaufwand bei den Privaten wird erheblich reduziert werden können: eine jährliche Einsparung von insgesamt bis zu 11 Mio. Euro dank digitaler Rechnungsstellung. Gleichzeitig werden die natürlichen Ressourcen geschont: digital statt Papier. Die Bundesregierung rechnet pro Rechnung mit einem um ca. 50 % verringerten CO2-Ausstoß. In der Summe werden damit jährlich etwa 5.850 Tonnen CO2 eingespart werden können. Und auch im grenzüberschreitenden Warenverkehr dürfte sich der digitale Paradigmenwechsel bemerkbar machen: Elektronische Rechnungen aus dem europäischen Ausland können zukünftig problemlos und ohne Datenverlust schnell und einfach empfangen werden. Die Verordnung tritt am 27. November 2018 für Bundesministerien und Verfassungsorgane in Kraft. Für alle übrigen Bundesstellen gelten die Regelungen ab dem 27. November 2019. Die Verordnung ist auf folgender Internetseite zu finden: http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetzestexte/e-rechnungs-verordnung.pdf?__blob=publicationFile

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Habt Ihr diese Möglichkeit schon in Betracht gezogen? Ist ein etwas älteres Urteil, BFH Urteil vom 3.9.2015, VI R 13/15, aber mit Sicherheit gibt es den einen oder anderen unter euch, der es anwenden kann.

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Ja, ist es den schon wieder soweit? Es gibt schon neue Muster/Vorlagen für das Jahr 2018, anbei die LSt-Anmeldung 2018:

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WÜNSCHE EIN SCHÖNES LETZTES FERIENWOCHENENDE🍁🍂🌞

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Das könnte ich fasst sein, man klärt ja ständig auf :-)

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Im September starten viele in eine Berufsausbildung, wechseln den Job oder wechseln nach dem Studium in ein angestellten Verhältnis. Es ist manchmal interessant zu wissen, was am Ende bleibt. Ich würde den Rechner des Bundesministerium für Finanzen empfehlen....

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Mal eine erfreuliche Nachricht:

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Zum Start ins neue Schuljahr, gibt es jetzt die Unterbringungskosten fürs Internat:

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STEUERTERMIN IST MONTAG DER 11. SEPTEMBER 2017 ✔️✔️✔️✔️✔️✔️✔️✔️✔️✔️✔️✔️✔️✔️✔️✔️✔️✔️✔️✔️✔️ * Einkommensteuer * Lohn- und Kirchenlohnsteuer * Umsatzsteuer

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Zum regnerischen Wetter, heute mal eine Bauernweisheit: ----------------------------------------------------------------------------- Dreht mehrmals sich der Wetterhahn, so zeigt er Sturm und Regen an.

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