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Fahrschule Seidel

Römerstraße 58, Rheinberg, Germany
Professional Service

Description

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Du möchtest gerne den Führerschein machen? Dann schau vorbei! Fahrschule Seidel in Rheinberg mit über 30 Jahre Erfahrung.

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Ja auch Marina hatte heute morgen ihre Fahrprüfung erfolgreich bestanden trotz der vielen Unfälle um uns herum. Wir gratulieren herzlich. Allen Prüflingen eine gute und sichere Fahrt. Lg Jürgen

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Selten so einen Trucker gehabt, der mit so viel Freude den Lorry fährt. Mathias ich gratuliere dir zur +++C Prüfung. LG Jürgen

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Neiiiiiiin nieeeemand kann das glauben. Jahrhundert Ereignis, meine Kleine Indianerin fährt Ihre Prüfung ohne große Fehler. Gestern noch der sterbende Schwan, heute wie ausgewechselt. Reina du hast es gut gemacht. Gleiches gilt für Oksana. Beiden kann man gratulieren, geschafft.

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Heute wieder ein 100% Prüfungsteam. Unser Glückwunsch geht an Lena, Fadhila und Alexander. Fadhila hat die letzte Nacht vor Anspannung kein Auge zugemacht und sich trotzdem erfolgreich durchgekämpft. Alexander sieht man die Erleichterung im Gesicht an. Er hat für seinen Erfolg hart gearbeitet. Allen Dreien wünschen wir allzeit gute Fahrt.

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Herzlichen Glückwunsch zum BE Führerschein, Florin. Viel Spaß mit der neuen Lizenz! Gute Fahrt Jürgen

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Ok, manchmal hast du Prüflinge, die sich schwer tun. Kleine Sorgenkinder und passend dazu ausgerechnet der scharfe Prüfer, dem nichts entgeht. In solcher Situation bleibt nur noch der Weg nach vorne! So haben Sarah und Mahmoud ihre Prüfung erfolgreich durchkämpft. Von uns aus einen herzlichen Glückwunsch an euch beide. Alles Gute. Jürgen

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Hurra Alex darf seine schöne Harley fahren und extra zur Belohnung für die saubere Prüfung bekommt er ein tolles Sonnenwochenende. Ebenso Sydney, sie hat Freitag den 13. super genutzt, um sich in die Gewinnerliste einzutragen. Ja, sie hat durchgehalten! Beiden gratulieren wir herzlich und wünschen gute und sichere Fahrt.

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A C H T U N G dies gilt nicht nur für Syrer... Führerscheine aus sonstigen Staaten (“Drittstaaten”) Umschreibung mit Wohnsitzbegründung in Deutschland innerhalb von 6 Monaten notwendig) Führerscheine aus allen anderen Staaten können zwar prinzipiell ebenfalls in Deutschland umgeschrieben werden, im Unterschied zu denen aus “Listenstaaten” wird hierbei jedoch eine theoretische und praktische Prüfung in einer Fahrschule abverlangt. Von der Fahrausbildung ist der Inhaber zwar grundsätzlich befreit, diese ist aber in den meisten Fällen zur Erhöhung der Erfolgsaussichten anzuraten. Grundsätze der Umschreibung (Listen- oder Drittstaaten): Mit Begründung eines deutschen Wohnsitzes und innerhalb von 6 Monaten müssen ausländische Führerscheine (außer EU/EWR) umgeschrieben werden. Die Frist kann im Ausnahmefall auf Antrag um weitere 6 Monate verlängert werden. Der Besitz einer deutschen Fahrerlaubnis wird zur weiteren Teilnahme am deutschen Straßenverkehr zwingend erforderlich. Wird innerhalb dieser Frist nicht umgeschrieben und nimmt der Inhaber der ausländischen Fahrerlaubnis trotzdem weiter am deutschen Straßenverkehr teil, macht er sich des Fahrens ohne Fahrerlaubnis nach § 21 StVG strafbar. Die Antragsfrist zur Umschreibung ausländischer Führerscheine beträgt maximal 3 Jahre, beginnend ab dem Datum der Wohnsitzbegründung. Wird die Umschreibung nicht innerhalb dieser Frist beantragt, wird zur Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis eine komplette Fahrausbildung und -prüfung erforderlich (§ 31 Abs. 1 FeV). Zur Umschreibung anerkannt werden grundsätzlich nur solche ausländischen Fahrberechtigungen, wenn der Inhaber zum Zeitpunkt des Erwerbs einen ordentlichen Wohnsitz im Ausstellerstaat hatte. Führerscheine, die z.B. während eines kurzen Urlaubsaufenthaltes erworben wurden, sind in der Bundesrepublik ungültig und berechtigen lediglich zum Führen von Kraftfahrzeugen in dem Staat, in dem der Führerschein ausgestellt wurde. Der Antragsteller hat den Besitz der ausländischen Fahrerlaubnis durch den nationalen Führerschein nachzuweisen. Außerdem hat er seinem Antrag auf Erteilung einer inländischen Fahrerlaubnis eine Erklärung des Inhalts beizugeben, dass seine ausländische Fahrerlaubnis noch gültig ist. Die Fahrerlaubnisbehörde ist berechtigt, die Richtigkeit der Erklärung zu überprüfen (§ 31 Abs. 3 FeV). Zur Umschreibung sind die deutschen Bestimmungen über das Mindestalter maßgeblich (§ 10 FeV). Auch wenn die Bestimmungen des jeweiligen Ausstellerstaates ein anderes Mindestalter zum Führen bestimmter Kraftfahrzeugarten vorsehen, unterliegt der Betreffende mit Wohnsitzbegründung im Bundesgebiet dem deutschen Fahrerlaubnisrecht und damit den hiesigen Bestimmungen über das Mindestalter. Abgabe des ausländischen Führerscheins: Eine Abgabe des ausländischen Führerscheins an deutsche Verwaltungsbehörden kommt bei Umschreibung nur dann in Betracht, wenn der ausländische Führerschein prüfungsfrei umgeschrieben werden kann. Der (deutsche) Führerschein ist in diesem Fall nur gegen Abgabe des ausländischen Führerscheins auszuhändigen. Die Fahrerlaubnisbehörde sendet ihn über das Kraftfahrt-Bundesamt an die Stelle zurück, die ihn ausgestellt hat, wenn mit dem betreffenden Staat eine entsprechende Vereinbarung besteht. In den anderen Fällen nimmt sie den Führerschein in Verwahrung. Er darf nur gegen Abgabe des auf seiner Grundlage ausgestellten inländischen Führerscheins wieder ausgehändigt werden. In begründeten Fällen kann die Fahrerlaubnisbehörde davon absehen, den ausländischen Führerschein in Verwahrung zu nehmen oder ihn an die ausländische Stelle zurückzuschicken (§ 31 Abs. 4 FeV). Ausländische Führerscheine aus “Drittstaaten” können trotz Umschreibung (nach theoretischer und praktischer Prüfung) und Aushändigung eines deutschen Führerscheins beim Inhaber verbleiben. Dies gilt auch analog für ausländische Führerscheine aus “Listenstaaten” (vgl. Anlage 11 FeV), wenn sich der Inhaber freiwillig und erfolgreich einer theoretischen und praktischen Prüfung unterzieht. Ein bereits eingezogener ausländischer Führerschein kann gegen Gebühr wieder ausgehändigt werden. Hierfür ist aber der entsprechende deutsche Führerschein abzugeben. Gratis wird dazu noch eine Ausnahmegenehmigung für 14 Tage erteilt, damit der Inhaber bis zur Aus- oder Abreise keinen Ärger mit der Polizei bekommt, weil dieser den deutschen Führerschein nicht mitführt… DIESE VORSCHRIFTEN GELTEN FÜR ALLE LEUTE AUS SOG. DRITTLÄNDERN!!! So zB. für Syrer, Afghanen Chinesen oder Inder. Also: Seit Wohnsitzbegründung in Deutschland darf max. mit dem gültigen Auslandführerschein (aus Drittstaaten) 6 (12) Monate gefahren werden. Danach √Straftat ! Umschreibung muss aber spätestens in 3 Jahren vollzogen sein sonst muss die gesamte Führerschein Ausbildung mit den Prüfungen absolviert werden. VG JS Grundlage: FeV und StVG (O. a. Beitrag ohne Gewähr für die Richtigkeit)

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Sie hatte keine leichte Zeit hinter sich. Da brauchte Claudia sowas wie heute, eine erfolgreiche Fahrprüfung. Das zeigt mir, dass sie die Ausbildung zum Führerschein heute auch richtig umgesetzt hat!!! Als Fahrlehrer freue ich mich darüber ganz besonders. Allzeit gute Fahrt, Jürgen

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Joa, sehen wir auch so. ;) #Kopfhoch

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