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THW OV Ratzeburg

Pillauer Weg 6 - 8, Ratzeburg, Germany
Government organization

Description

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Bundesanstalt Technische Hilfswerk in der schönen Inselstadt Ratzeburg Dabeisein und Mitmachen!  
  
Sie suchen eine spannende Freizeitbeschäftigung, interessieren sich für den Umgang mit moderner Technik, arbeiten gerne im Team und möchten anderen Menschen helfen?

Wollen Sie dabeisein – Ihrer Freizeit einen Sinn geben?

Dann treten Sie doch mit uns in Kontakt! Wir informieren Sie gerne.

Wir suchen immer neue, motivierte Leute, egal ob Frauen oder Männer, die bei uns Helfer/in werden möchten. Alles was Sie für unsere Einsätze wissen müssen, können Sie bei uns lernen.

Was wir bieten:

Möglichkeit aktiv Hilfe zu leisten.

Auf den Katastrophenschutz bezogene Ausbildung unter anderen in den Bereichen:
Arbeiten mit Leinen, Spanngurten, Drahtseilen, Ketten und Rundschlingen, Umgang mit Leitern, Holzbearbeitung, Metallbearbeitung, Gesteinsbearbeitung, Bewegen von Lasten, Arbeiten im und am Wasser, Ausleuchten von Einsatzstellen, Verhalten im Einsatz, Sprechfunkeinweisung, ..., und vieles mehr!

Möglichkeit der Weiterbildung für Führungsaufgaben im THW, von der auch privat/beruflich profitiert werden kann.

Im Einsatzfall Weitergewährung des Arbeitsentgeltes entsprechend der rechtlichen Grundlagen.

Interessante Einsatzmöglichkeiten im In- und Ausland.

Als Helferin oder Helfer sind Sie während Ihrer Tätigkeit für das THW im Falle von Einsätzen, Übungen und anderen Ausbildungsveranstaltungen selbstverständlich unfallversichert.


Folgende Voraussetzungen müssen Sie für eine Mitgliedschaft bei uns erfüllen:

Sie sind mindestens 17 Jahre alt und haben das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet.

Sie sind für den Einsatzdienst im THW gesundheitlich fit.

Sie haben ihren ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland.

Sie stehen für den Dienst im THW im Frieden und im Verteidigungsfall zur Verfügung.

Sie sind nicht vom THW oder einer anderen Hilfsorganisation unehrenhaft entlassen.

Sie sind zu keiner Freiheitsstrafe über einem Jahr verurteilt worden.

Sie sind nicht nach §13 des Bundeswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen.

Sie bekennen sich zum demokratischen Rechtsstaat.

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