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Streckmann Steuerberatung Ratingen

Bahnstraße 14, Ratingen, Germany
Finance Company

Description

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Offizielle Seite der Steuerberatung Bernd Streckmann.
Impressum: http://www.streckmann.com/index.php?id=10 Seit über 25 Jahren sammelt der Kanzleiinhaber Bernd Streckmann Erfahrung in dem komplexen Thema Steuerberatung.
Diese Erfahrung und das daraus entstandene Wissen gibt er heute nicht nur an seine Mitarbeiter und Azubis weiter, sondern teilt Sie auch mit seinen Kunden. Bei einem persönlichen Gespräch werden Kunden fachkompetent beraten und alle Fragen rund um das Thema Steuern geklärt.
Ständige Weiterbildung, langjährige Erfahrung und großes Fachwissen zeichnen die Kanzlei von Bernd Streckmann aus und garantieren Ihnen optimale Lösungen rund um das Thema Steuern.
Vereinbaren Sie jetzt einen Termin mit uns, telefonisch oder per E-Mail. Wir freuen uns auf Sie!

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👉AKTUELL: Verzinsung von Steuerzahlungen Leider hat der Bundesfinanzhof als höchstes deutsches Steuergericht am 27.2.2018 völlig unverständlich entschieden, dass er die Verzinsung von Steuern mit 6 % weiterhin als verfassungsmäßig ansieht. Eine letzte Chance gibt es in einem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht: Das Finanzgericht Köln hat ein Verfahren zur Überprüfung des nicht mehr marktgerechten Prozentsatzes dort vorgelegt. Wann darüber entschieden wird, ist noch nicht klar. Wir bleiben für Sie am Ball. Ihr Steuerberater Bernd Streckmann

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🚙Fahrzeugwerbung als Lohnsteuer-Modell steht vor dem Aus Als lohnsteuerliches Bonbon gab es die Möglichkeit, das der Arbeitnehmer sein Fahrzeug mit Werbung für seinen Arbeitgeber versah und dafür einmalig bis zu EUR 256,00 lohnsteuerfrei bekommen konnte. Wie das oft so ist, wurde aber in der Vergangenheit diese Regelung mehr als überreizt. Nun haben Finanzgerichte einen Riegel vorgeschoben – es reicht nicht mehr aus, dass der Arbeitnehmer auf der Nummernschildhalterung den Namen des Arbeitgebers stehen hat. Es muss dann schon ein besonderes Logo sein, welches auf so einer Nummernschildhalterung angebracht ist. Und Gelder dürfen nur einmalig gezahlt werden, nicht jährlich wiederkehrend, es sei denn, das Logo ändert sich, oder sonstige Aktualisierungen sind erforderlich. Fazit: etwas steuerfrei zu bekommen ist schon ziemlich schwierig. 👉 Aber wir kennen die Möglichkeiten. Ihre Kanzlei Bernd Streckmann aus Ratingen

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❗❗INTERESSANTES für Sie: Bei einem gekündigten Bausparvertrag muss die Entschädigung versteuert werden! Häufig kündigen Bausparkassen schon lange laufende, zuteilungsreife Verträge, wenn diese nicht für Bauspardarlehen eingesetzt werden und der Sparer die vergleichsweise hohen Zinsen mitnimmt. In diesen Fällen, wird oft noch eine Vergleichszahlung mit ausgekehrt. Die Oberfinanzdirektion NRW steht auf dem Standpunkt, dass nun diese Vergleichssumme für entgehende Zinsen als steuerpflichtige Entschädigung zu erfassen sei. Wirtschaftlich könnte man dies so sehen, aber die Grundidee bei Abschluss eines Bausparvertrages ist ja, später ein zinsgünstiges Darlehen zu bekommen. Da diese Absicht nicht mehr besteht, muss die Finanzverwaltung dies beweisen. Daher ist die pauschale Annahme, dass es sich um eine steuerpflichtige Entschädigung handelt nicht haltbar. Wir bleiben bei diesem doch spannenden und wichtigen Thema für Sie am Ball – Ihr Kanzlei-Team der Steuerberatung Bernd Streckmann.

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Trotz Vorbereitungsmaßnahmen wird die Investitionsfrist nicht verlängert❗ Heut mal ein sehr spezielles Thema: Wenn Sie im Betrieb ein Grundstück verkaufen, besteht die Möglichkeit, den entstandenen Gewinn in eine so genannte Rücklage einzustellen und diesen somit nicht zu versteuern. Die gesetzliche Vorschrift ist der § 6b des Einkommensteuergesetzes; daher nennt man das Ganze auch 6b-Rücklage. Ich muss den Gewinn nicht versteuern❓ Das gibt es doch gar nicht. Stimmt, denn nach vier Jahren muss ein neues Objekt angeschafft worden sein und der Kaufpreis wird um den damals entstandenen Gewinn gemindert. Die Abschreibung für das neue Grundstück ist also geringer und so wird auf die Laufzeit der beim Verkauf entstandene Gewinn sukzessive versteuert. Bauen Sie neu, dann verlängert sich die Frist auf sechs Jahre. Aber hier ist nun Vorsicht geboten: vor Ablauf der Sechsjahresfrist muss mindestens die Architektenplanung abgeschlossen und der Bauantrag gestellt worden sein. Ist dies nicht der Fall, wird die Rücklage gewinnerhöhend aufgelöst und der Gewinn um einen Zinszuschlag für die sechs Jahre erhöht. Fragen❓ Bitte einfach anrufen, wir helfen Ihnen auch bei solch speziellen Themen. Ihre Kanzlei Bernd Streckmann Steuerberatung 😉

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👉 Kennen Sie schon unseren RATGEBER hier finden Sie folgende Themenbereiche. Vielleicht könnte Sie das Ein oder Andere interessieren. ✅ Betriebsprüfung: https://www.streckmann.com/ratgeber/ratgeber-betriebspruefung/ ✅ Informationen für angehende Mandanten: https://www.streckmann.com/ratgeber/informationen-fuer-angehende-mandanten/ ✅ Buchhaltung: https://www.streckmann.com/ratgeber/ratgeber-buchhaltung/ ✅ Existenzgründung: https://www.streckmann.com/ratgeber/ratgeber-existenzgruendung/ ✅ Buchführung: https://www.streckmann.com/ratgeber/buchfuehrung/ Finden Sie hier nicht den passenden Ratgeber für Sie, dann zögern Sie nicht sich an uns zu wenden! Wir sind Ihr persönlicher Ansprechpartner in allen Steuerfragen. Ihre Kanzlei Bernd Streckmann

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Info´s zu Ihrer Buchhaltung: Der Stromverbrauch von Elektrofahrzeugen 🚗🚐🚙 Haben Sie ein Elektrofahrzeug in Ihrem Betriebsvermögen? Wissen Sie wie man den Stromverbrauch als gewinnmindernde Kosten ansetzen kann? Ist an Ihrem Betrieb eine Ladestation vorhanden oder betanken Sie Ihr Fahrzeug zu Hause, was müssen Sie steuerrechtlich berücksichtigen? Auf unserer Webseite erfahren Sie hierzu mehr! https://www.streckmann.com/blog/buchhaltung-stromverbrauch-von-elektrofahrzeugen/ Ihre Kanzlei Bernd Streckmann steht Ihnen gerne beratend zur Seite - haben Sie weitere Fragen rufen Sie uns gerne an Tel. 02102 929360

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Die Meldung der Beitragsgrundlagen für die gesetzliche Unfallversicherung muss für 2017 letztmalig doppelt erfolgen. Die Digitalisierung bei den Berufsgenossenschaften (BG) hat leider lange gedauert. Wie in den Vorjahren sind auch für 2017 (bis zum 12.02.2018) die Meldungen über die gezahlten Entgelte, der sogenannte Entgeltnachweis, sowohl per Post, Fax oder Mail an die BG zu übermitteln. Und zusätzlich im neuen Verfahren „Lohnnachweis digital“. Beide Nachweise müssen die gleichen Summen enthalten – wie überraschend. Sollten Änderungen notwendig werden, sind diese auch auf beiden Wegen zu melden. Klingt kompliziert? Das ist es eigentlich nicht, es ist nur die doppelte Arbeit, die die erforderlichen Meldungen wieder so aufwändig macht. Keine Lust auf die doppelte Arbeit? Wir helfen Ihnen gerne! Und ab 2018 (also zum 11.02.2019) ist nur noch im neuen Verfahren zu melden. Wenn dann die Lohndaten im Laufe des Jahres gut gepflegt waren, ist die Meldung für uns leicht zu erstellen. Ihre Kanzlei Bernd Streckmann Steuerberatung 😉

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‼️INTERESSANTES: Kreuzfahrten 🛳️ - nicht zulässig automatische Abbuchung von Trinkgeldern! Heute mal eine Information, die nur ganz am Rande mit dem Steuerrecht zu tun hat. Kreuzfahrtliebhaber kennen das Problem: bei vielen Anbietern werden pro Tag automatisch EUR 10,00 vom Bordkonto für Trinkgelder abgebucht. Dem hat das Landgericht Koblenz nun einen Riegel vorgeschoben und diese Praxis gestoppt. ❌ Auch wenn in den Reisebedingungen steht, dass man die Höhe an der Schiffsrezeption jederzeit ändern lassen kann, reicht dies nicht aus, zusätzliche Beträge ohne ausdrückliche Genehmigung einzubehalten. Das ist doch mal ein verbraucherfreundliches Urteil, welches den Spaß am Reisen erhöhen kann. In diesem Sinne wünscht die Kanzlei Bernd Streckmann eine gute Reise! 🏝️

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Der Zoch kütt! Die Kanzlei Bernd Streckmann wünscht allen einen schönen Rosenmontagszug! Wir sind ebenfalls dabei, daher bleibt heute unser Büro geschlossen! 🎉🤡🎉

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Unser Büro ist am 08.02.2018 ab 11 Uhr an Altweiber geschlossen, denn wir werden selber den Karneval 🤡 gebührend feiern! Zudem wird am 12.02.2018 Rosenmontag 🎉 das Büro nicht geöffnet sein. Ihre Kanzlei Bernd Streckmann wünscht allen Narren eine wunderbare Zeit! 😉

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"Checken" Sie doch im neuen Jahr einmal auf unserer Webseite unser Checklisten 📝 für Sie, damit Sie auch künftig den Überblick behalten! Bei der Komplexität des Steuerrechts ist es heutzutage absolut verständlich, dass man auch einmal wichtige Punkte übersehen kann. Damit Sie den Überblick nicht verlieren - haben wir unserer Seite Checklisten eingerichtet. Hier finden Sie wertvolle Checklisten u.a. zum Download, damit Sie alles im Blick haben. https://www.streckmann.com/checklisten/ Ihr Kanzlei Team der Steuerberatung Streckmann hilft Ihnen aber auch gerne persönlich bei Fragen Tel. 02102 929360.

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‼️NEWS: Trotz weltweit niedriger Zinsen beträgt der pauschale Zinssatz für Steuerschulden (aber auch Erstattungen) weiterhin 6% im Jahr. Zurzeit läuft ein Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof, nachdem das Finanzgericht Münster die gesetzliche Regelung für in Ordnung erachtet hatte. Mit Unterstützung des Bundes der Steuerzahler wird nun versucht, den Zinssatz von 6% als unzulässig festzustellen und einen angemesseneren von z.B. 3 % durchzusetzen. Wir bleiben für Sie auf dem Laufenden - Ihre Steuerberatung Bernd Streckmann aus Ratingen 👍

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