Bahnhof Preetz
Description
Sperrung Fahrradunterstand:
Zunächst einmal bedauere ich den aktuellen Zustand vorallem im Hinblick auf die Radfahrer, die in der ganzen Sache die Leidtragenden sind. Doch leider bleibt mir nichts anderes übrig.
Sachverhalt:
Es fing eigentlich alles damit an, dass die Stadtverwaltung ihren Bauhof beauftragte den Fahrradunterstand zu säüubern und das laub auf dem Dach zu entfernen. Hierbei wurden zwei Bäume, welche auf meinem Grundstück standen ohne Absprache einfach gefällt. Desweiteren wurden Baumwurzeln eines anderen Baumes entfernt, da diese den Belag anhoben. Weiterhin sollte ein Grünstreifen einfach zu betoniert werden. Nachdem ich weitere Arbeiten unterbunden hatte, meinete herr krebs von der Stadtverwaltung er wäre dazu berechtigt gewesen und bräuchte mich (als Eigentümer) diesbezüglich nicht zu fragen. Nach einer gewissen "Nachdenkzeit" hat Herr Krebs wohl seinen Fehler eingesehen, zumindest wird seither ordnungsgemäß nachgefragt wenn Änderungen anstehen.
Scheinbar hat man mir diese "Zurechtweisung" aber sehr übel genommen:
Da ein Mieter im Erdgeschoss (hinter dem DB-Reisecenter) ein Kiosk mit Taxizentrale eröffnen möchte, habe ich beim Bauamt der Stadt Preetz einen Nutzungsänderungsantrag eingereicht. Den hierfür erforderlichen Stellplatz habe ich zusätzlich nachgewiesen.
Daraufhin kam nun von Herrn Einar Baldauf vom Bauamt Preetz eine Aufforderung, aufgrund der Nutzungsänderung müsste ich für das gesamte Gebäude (also für die bestehenden Wohnungen, für das griechische Restaurant, für das DB-Reisecenter) entsprechende Stellplätze nachzuweisen.
Da jedoch in der Landesbauordnung (§ 50 Abs. 2) geregelt ist, dass bei Nutzungsänderung nur der neue hinzukommende Stellplatzbedarf nachzuweisen ist, ist hierüber mit Herrn Baldauf eine "Bürokraten-Posse" losgetreten. Da ich Ihn auf die gesetzliche Regelung aufmerksam machte, reichte er irgend welche Erläuterungen nach bzw. recherchierte in den alten Bauunterlagen, dass der Bahnhof bei Erstbezug im Jahr 1911 nur mit zwei Wohnungen in Betrieb ging. Somit wäre die seit mehr als 50 jahren betriebene dritte wohnung im 'Dachgeschoss illegal und ich müsste hierfür einen Bauantrag und Nutzungsänderungsantrag (wieder mit Stellplatznachweis) nachreichen.
Daraufhin teilte ich der Stadtverwaltung mit, dass ich die von mir geduldeten Nutzungen (Zugang zum Fahrradunterstand, Stromversorgung für Fußgängertunnel) nicht weiter dulden werde.
Es ist falsch, wenn Herr Bürgermeister Schneider behauptet, ich wünsche eine Sonderbehandlung oder ich wäre nicht kooperativ. Fakt ist dass ich mich an die Landesbauordnung halte. Leider wird diese jedoch von Herrn Baldauf vom Bauamt Preetz anders ausgelegt als diese tatsächlich in Schriftform vorliegt bzw. meines Wissens bisher in Preetz angewendet wurde bzw. wird. Scheinbar gibt es unterschiedliche Auslegungen der Landesbauordnungen, je nachdem woher der Bauherr stammt. Herr Baldauf möge doch erklären, wie andere Bauprojekte in der Innenstadt (wo ebenfalls Nutzungsänderungen vorgenommen und beantragt wurden) diesbezüglich behandelt wurden. Mussten diese nun auch für das gesamte Objekt Stellplätze nachweisen oder nur für den geänderten, neu hinzukommenden Bereich ?
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