Energieberatung Keppeler
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Gebäudeenergieberatung gefördert durch BAFA, Energieausweise nach EnEV für Wohn- und Nichtwohngebäude, Fördermittelberatung
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facebook.com#Balkonkraftwerke oder auch Mini-Solaranlagen sind eine interessante Möglichkeit an der #Energiewende mitzuwirken. Diese bieten eine gute Möglichkeit der Eigenstromnutzung auch für Mieter!
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat erste Ergebnisse der Langfrist- und #Klimaszenarien veröffentlicht, die Fraunhofer ISI, Consentec und ifeu auf Basis umfangreicher Simulationen ermittelt haben. Verschiedene Szenarien untersuchen die kostenoptimale Entwicklung des deutschen #Energiesystems bis 2050, mit speziellem Fokus auf dem #Stromsektor. http://energieberatung-keppeler.de/langfristszenarien-fuer-die-transformation-des-energiesystems-in-deutschland
15 Jahre Förderprogramm #Klimaschutz-Plus Baden Württemberg – Fast eine Milliarde Euro Gesamtinvestitionen Ob klimafreundliches Bauen oder Sanieren, das Umsetzen von kommunalen Klimaschutzkonzepten oder der Einsatz #regenerativerEnergien bei der Wärmeversorgung: Statt bisher 20 Prozent könne der maximale Zuschuss ab sofort 30 Prozent der Investitionskosten betragen, so der Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft.
#Energie-Label für #Holzheizungen ab 1. April Pflicht. Auch Holzheizungen müssen ab 1. April eine Kennzeichnung über ihren Energieverbrauch, kurz EU-Label, tragen. http://energieberatung-keppeler.de/energie-label-fuer-holzheizungen-ab-1-april-pflicht
Mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll der Niedrigstenergie-Gebäudestandard für Nichtwohngebäude der öffentlichen Hand eingeführt und EnEG, EEWärmeG und EnEV zusammengeführt werden. Am 23.01.2017 wurde der Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung Erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kältebereitstellung in Gebäuden“ vorgelegt. Mit diesem Gesetz soll das Energieeinsparrecht für Gebäude strukturell neu konzipiert und vereinheitlicht werden.
Hydraulischer Abgleich: Das ändert sich 2017 Der hydraulische Abgleich ist ein wichtiges Element in der Förderlandschaft von energieeffizienten Neubau- und Bestandsgebäuden. In vielen Fällen ändert sich dazu seit dem 1. Januar 2017 die Form des Nachweises. Konkret bedeutet dies: Für Fachhandwerker und Planer gelten jetzt andere Nachweis-Formulare beim hydraulischen Abgleich. Auch darf die Berechnung des hydraulischen Abgleichs nur noch softwarebasiert erfolgen. Zwei Verfahren zulässig Zur Berechnung des hydraulischen Abgleichs bei einer Einzelmaßnahme sind nun nach wie vor zwei Verfahren zulässig: Das Verfahren A ist ein Näherungsverfahren, bei dem die relevanten Werte überschlägig ermittelt werden. Das Verfahren B basiert auf der raumweisen Heizlastberechnung in Anlehnung an die DIN EN 12831.
Fördermittel für Solarstromspeicher fließen wieder – Seit Januar können Anträge gestellt werden. Für Hauseigentümer ist Eile geboten, die Mittel könnten schnell erschöpft sein.
Qualifizierte Experten sind unerlässlich, wenn es um energieeffizientes Bauen und Sanieren geht. Deshalb gibt es seit fünf Jahren die „Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes“: Sie definiert bundesweit Qualifikationsanforderungen für Fachleute und ermöglicht es Gebäudeeigentümern, geprüfte Experten in ihrer Nähe zu finden. #EnergieeffizienzExperten #energetischeSanierung #Förderungen
Es gibt eine neue Förderung für Brennstoffzellen. Ist echt sehr lukrativ und spannend. Mein erstes Projekt hierzu steht auch schon an https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/F%C3%B6rderprodukte/Energieeffizient-Bauen-und-Sanieren-Zuschuss-Brennstoffzelle-%28433%29/
Bin nun auch in der Fachliste 11 - Energieberatung der Ingenieurkammer BW