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Autohaus-Jakob

Kreuzgrundweg 4, Petersberg, Germany
Automobiles and parts

Description

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Autohaus Jakob GmbH - Jeep und Lancia Vertragspartner

Hier klicken für das Impressum Impressum:

Autohaus Jakob GmbH

Lancia und Jeep Vertragspartner und Servicepartner

Chrysler und Dodge Servicepartner

Adresse:

Kreuzgrundweg 4 36100 Petersberg

Telefon: (0661) 969 13 - 0 Telefax: (0661) 969 13 - 22

E-Mail: info@auto-jakob.de

Internet: www.auto-jakob.de

Handelsregister: Amtsgericht Fulda, 5 HRB 925 Geschäftsführer: Peter Jakob Finanzamt: Fulda, Steuer-Nr.: 261883130661
Umsatzsteuer-ID: DE 112399593

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Zahlungsbedingungen

1.

Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Kaufpreis ohne Abzug sofort fällig. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Zahlungsverzugsregeln.

2.

Ist der Käufer Unternehmer, ist der Verkäufer berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen und wird den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

3.

Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Käufer jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.


§ 2 Gefahrenübergang

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Kaufsache an die Transportperson, auf den Käufer über, sofern dieser Unternehmer ist.

§ 3 Liefer- und Leistungszeit

1.

Soll ein verbindlicher Liefertermin vereinbart werden, bedarf dies der Schriftform.

2.

Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferungen des Verkäufers oder dessen Unterlieferanten eintreten -, hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.

3.

Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird der Verkäufer von seiner Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten.

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