Berufsfachschule für Altenpflege
Description
Das Leistungsspektrum unserer Einrichtung Ausbildung zum Altenpfleger/Altenpflegerin sowie Pflegeassistent/Pflegeassistentin
Wir verfügen über 72 Ausbildungsplätze in der Altenpflege. Zur Zeit sind wir in der Erweiterung unseres Schulangebotes mit der Ausbildung zum Pflegeassistenten.
Weiterbildung
Die Berufsfachschule -Altenpflege- der Stiftung Marienhospital führt erfolgreich regelmäßig verschiedene Maßnahmen im Rahmen der beruflichen Weiterbildung durch. Je nach individuellem Bedarf können Personen oder Intuitionen an den Bildungsträger herantreten und diese anfragen.
Handelt es sich um eine Umschulung dann dient diese dazu den Umstieg von einem Beruf in einen anderen Beruf, hier Altenpflege zu realisieren. Eine Zertifizierung vom Bildungsträger (Agentur für Arbeit) ist hier gefordert. Wir sind zur Zeit in der Vorbereitung dieser Maßnahme um diese zu erfüllen.
Ziele der Weiterbildung:
Unser oberstes Ziel der Weiterbildung ist es, dass der Teilnehmer hiermit seine Beschäftigungsfähigkeit aufrecht hält. Durch den Besuch einer beruflichen Weiterbildung sichert er sich den Erhalt oder erweitert seine Beschäftigungsfähigkeit. Ein beruflicher Aufstieg verschafft Ihm Anerkennung und Wertschätzung und erhöht seine eigene Berufszufriedenheit.
Mit unseren Weiterbildungsangeboten möchten wir auf den aktuellen Weiterbildungsbedarf reagieren. Jeder Teilnehmer hat hier auch seine Eigenverantwortung. Nicht der Betrieb sollte tätig werden, sondern jeder Einzelne selbst.
Suchen Sie das Gespräch mit uns. Werden Sie selbst aktiv.
Fortbildung:
Eine berufliche Fortbildung soll dem einzelnen die Möglichkeit eröffnen, seine beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten im bisherigen Berufsfeld –z.B.-Pflege- zu erhalten und zu erweitern.
Ziel ist es seine Qualifikation der heutigen Entwicklung anzupassen:
Der Teilnehmer kann an einer Anpassungsfortbildung, die zu keiner Höhergruppierung führt, teilnehmen um seine vorhandene Fertigkeiten und Kenntnisse zu vertieften.
Oder der Teilnehmer nimmt an einer Aufstiegsfortbildung teil, um einen beruflichen Aufstieg zu erreichen. Diese ist als Weiterbildung zu bezeichnen.
Als Grundlage für eine geordnete und einheitliche berufliche Fortbildung sowie zu ihrer Anpassung an die technischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Erfordernisse und deren Weiterentwicklung können durch verschieden Rechtsverordnung begleitet werden:
Inhalt,
Ziel,
Prüfungsanforderungen, Prüfungsverfahren
sowie Zulassungsvoraussetzungen
und Bezeichnung des Abschlusses.
Die berufliche Fortbildung kann im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses im gegenseitigen Interesse von Arbeitgeber und Arbeitnehmer erfolgen. Sie kann innerhalb des Betriebes oder durch außerbetriebliche Fortbildungseinrichtungen durchgeführt werden oder auch durch Fernunterricht. Die Kosten der beruflichen Fortbildung trägt bei arbeitgeberinitiierter Fortbildung i.d.R. der Arbeitgeber bei eigeninitiierter Fortbildung dagegen weitgehend der Arbeitnehmer.