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Vogtshaus Oschatz Kirchplatz 1, Oschatz, Germany
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Die Krötenwanderung beginnt!
Brandheiße Info´s und Urteile für Steuerfachangestellte, Arbeitnehmer und Selbständige!
Grit Jähn Steuerberater Schnell mal dem Finanzamt was erklären!
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Diese und auch die Rechnungen anderer Systemhäuser geistern durch die Mailprogramme-ACHTUNG!

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"Das Stuttgarter Verfahren ist holzschnitzartig!" Richterin Gerhard in der alten KGB-Villa in der Leipziger Richterstraße.

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NWB Verlag

🌭 Gemein irgendwie! 🌭

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Ho ho ho...

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Rechtsanwaltskanzlei: Herrenabend im Garten! 358 Gäste. 22.800 Euro. Finanzamt und Finanzgericht: Eventcharakter= Abzugsverbot nach § 4 Abs. 5 EstG BFH: Nicht zwingendermaßen nicht abzugsfähig und Zurückverweisung an das FG zur weiteren Prüfung, ob es sich um ein "gewöhnliches Gartenfest" gehandelt habe. Urteil 13.07.2016 VIII R 26/14 #Herrenabend?

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GStB Gestaltende Steuerberatung

Dienstleistungsfreiheit und Berufsrecht

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Wann endet eine Berufsausbildung? Mit der bestandenen Prüfung oder mit Ende des Vertrages? Im Urteil zum Kindergeldbezug hat das FG Baden Württemberg sich mit dieser Frage befasst. Einer der Leitsätze lautet: Das Berufsziel ist zwar in der Regel mit Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse erreicht, doch im Streitfall ist zu diesem Zeitpunkt das Ausbildungsverhältnis noch nicht beendet gewesen. Noch ist nicht der letzte Richterspruch gesprochen: FG Baden-Württemberg, Urteil v. 19.10.2016 - 7 K 407/16; Revision zugelassen

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70.000 Rentner waren schon seit ihrer Geburt steuerpflichtig! Aber ob sie eine Erklärung abgeben müssen oder Steuern nachzahlen müssen, sollte geklärt sein, denn Unwissenheit schützt bekanntlich nicht...

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GStB Gestaltende Steuerberatung

Und wenn schon. Es gibt noch den 1601 BGB und den 33 EstG. Dann haben wir wieder was zu rechnen und die Steuerzahler sehen noch weniger durch!

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Die Martinsgans. Heute wird sie einfach so aufgegessen. Im Mittelalter war sie auch Zahlungsmittel. Am 11.11. war das Wirtschaftsjahr vorbei. Die Zinsen wurden gezahlt. Mägde und Knechte wurden ausgestellt. Der nächste Tag für Steuerzahler: Lichtmess im Februar! Alte Zeiten!

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