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Rechtsanwälte Keller & Niemann

Sülbecker Weg 1, Obernkirchen, Germany
Lawyer

Description

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Sie sind auf der Suche nach einem Anwalt Ihres Vertrauens, der Sie freundlich, umfassend und kompetent berät? Dann sind Sie bei uns richtig. Keller & Niemann
Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft

Sie sind auf der Suche nach einem Anwalt Ihres Vertrauens, der Sie freundlich, umfassend und kompetent berät?

Dann sind Sie bei uns richtig.

Sie finden unsere Kanzlei in zentraler Lage in der Stadt Obernkirchen direkt am Gewerbe- und Einkaufszentrum "Rösertor" (Parkmöglichkeiten sind vor dem Kanzleigebäude vorhanden).

Obernkirchen liegt in der Mitte des Landkreises Schaumburg, in direkter Nachbarschaft der Städte Bückeburg, Rinteln und Stadthagen mit den dort jeweils ansässigen Amtsgerichten, sowie dem Landgericht Bückeburg.

Die Tätigkeit unserer Kanzlei steht ganz im Dienste des Mandanten. Weiterbildung und regelmäßige Schulungen unserer Mitarbeiter sind ein fester Bestandteil unserer Philosophie. Dadurch verfügen unsere Mitarbeiter stets über die aktuellsten Informationen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung.

Unser weitläufiges Tätigkeitsfeld korrespondiert mit einer ebenso breit gefächerten regionalen und überregionalen Klientel.

Wir sind sehr darauf bedacht, durch Verhandlungsgeschick und beratende Dienste eine möglichst schnelle und unkomplizierte Lösung zu finden, um bereits im Vorfeld Prozesse zu vermeiden. Schließlich geht es um Ihr Geld und Ihre Zeit.


Sollte dennoch die Führung eines Prozesses notwendig werden, vertreten wir Sie gerne.

Wir sind für unsere Mandanten regional bei den hiesigen Gerichten in Bückeburg, Stadthagen, Rinteln, sowie Minden, Hameln, Bielefeld, Hannover und Celle tätig, als auch im Einzelfall überregional. Wir können deutschlandweit bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten, sowie Sozial- und Arbeitsgerichten in Ihren Angelegenheiten auftreten.


Oliver Keller
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Miet- und
Wohnungseigentumsrecht

Schwerpunkte:

- Arbeitsrecht
- Bank- und Kapitalmarktrecht
- Bau- und Werkvertragsrecht
- Erbrecht
- Familien- und Scheidungsrecht
- Insolvenz- und Sanierungsrecht
- Miet- und Wohnungseigentumsrecht
- Urheber- und Wettbewerbsrecht


Christiane Niemann
Rechtsanwältin

Schwerpunkte:

- Arbeitsrecht
- Beamtenrecht
- Nachbarschaftsrecht
- Medizinrecht
- Reiserecht
- Sozialrecht
- Verkehrsrecht
- Versicherungsrecht

Weitere Informationen erhalten Sie unter:

www.keller-niemann.de

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Kündigungsschutzklage im Arbeitsrecht / Rechtsanwälte Keller & Niemann

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EHESCHEIDUNG - SORGERECHT - UNTERHALT - ZUGEWINN Nach dem Gesetz wird eine Ehe grundsätzlich auf Lebenszeit geschlossen. Allerdings kann dieser Bund fürs Leben auch wieder aufgehoben oder geschieden werden. Statistisch wird heute jede 2 – 3 Ehe durch das Familiengericht geschieden. Bis zur Ehescheidung hat man häufig nicht nur ein heftiges Auf und Ab der Gefühle hinter sich, sondern auch ein langwieriges rechtliches Prozedere. Dieses beginnt meist klassisch damit, dass einer der Partner dem anderen eröffnet, sich trennen zu wollen und auszieht. Ab dem Zeitpunkt des Auszugs beginnt das Trennungsjahr, und erst wenn dieses abgelaufen ist, dürfen sich Eheleute scheiden lassen. Für schnellere Scheidungen muss es sehr gravierende Gründe geben. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit innerhalb der Ehewohnung getrennt zu leben, was z.B. häufiger vorkommt wenn die Ehewohnung Eigentum beider Ehegatten ist und man sich einen Auszug evtl. wirtschaftlich nicht erlauben kann. Auch in diesem Fall müssen die Eheleute aber mindestens 1 Jahr (innerhalb der Ehewohnung) getrennt leben, bevor sie Scheidungsantrag stellen können. ZWEI RECHTSANWÄLTE BEI EINER SCHEIDUNG? Zuständig für eine Ehescheidung ist das Familiengericht. Der Ehepartner, der die Scheidung einreichen will, muss eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt beauftragen, denn nur eine Anwältin oder ein Anwalt darf den Scheidungsantrag beim Familiengericht stellen. Der andere bleibt dann oft ohne Beistand, denn rechtlich gesehen muss er sich nicht vertreten lassen. Es geht auch so, denken viele in dieser Situation (mit Blick auf die Kosten), doch das ist manchmal ein Irrtum. Ist der nicht anwaltlich vertretene Teil der „schwächere“, kann das für ihn gefährlich werden. Anträge im Ehescheidungsverfahren zum Unterhalt etwa kann man nur durch einen Anwalt stellen. Nur wenn beide Ehegatten sich über alle Punkte der Ehescheidung nebst Unterhalt, etc., wirklich einig sind, sollte man auf einen eigenen Anwalt verzichten. Im Zweifelsfall sollte man sich zumindest vorher anwaltlich beraten lassen. GIBT ES FINANZIELLE HILFEN FÜR DIE SCHEIDUNGSKOSTEN? Rechtsschutzversicherungen übernehmen teils die Kosten für die erste Beratung bei einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt, aber nur wenn es im Vertrag festgelegt ist. Das Gerichtsverfahren wird aber nicht durch eine Rechtsschutzversicherung übernommen. Paare, die ihre Scheidung nicht selbst bezahlen können, sollten zusammen mit dem Scheidungsantrag Verfahrenskostenhilfe beantragen. Zur vorherigen Beratung besteht außerdem die Möglichkeit beim Amtsgericht Beratungshilfe zu beantragen. WAS IST EIN VERSORGUNGSAUSGLEICH? Hat das Scheidungsverfahren begonnen, führt das Familiengericht automatisch einen sogenannten Versorgungsausgleich durch. Im Versorgungsausgleich werden alle Rentenansprüche, die ein Paar in seiner Ehe angesammelt hat, zwischen den ehemaligen Partnern aufgeteilt. Bei Ehen, die nicht länger als drei Jahre bestanden haben, führt das Gericht den Versorgungsausgleich nur durch, wenn ihn einer der Ehepartner beantragt. Der Versorgungsausgleich ist das einzige, was das Familiengericht von sich aus durchführt, alles andere müssen die Eheleute beantragen. Erst auf Antrag berechnet das Gericht während des Scheidungsverfahrens den Zugewinnausgleich oder den Unterhalt und entscheidet, wer weiter in der ehelichen Wohnung leben darf. ABLAUF EINER SCHEIDUNG! Wenn der Scheidungsantrag eingereicht wird, schickt das Gericht ihn zusammen mit den Formularen zum Versorgungsausgleich dem anderen Ehegatten zu. Ist der Versorgungsausgleich vom Rententräger berechnet, legt das Gericht den Scheidungstermin fest. An dem Termin müssen beide Ehegatten teilnehmen. Dabei muss mindestens der Partner, der den Scheidungsantrag gestellt hat, mit seinem Rechtsbeistand erscheinen. Bei dem Termin fragt die Familienrichterin oder der Familienrichter das ehemalige Paar, ob es geschieden werden will. Ein schlichtes „Ja“ als Antwort besiegelt das Ende der Ehe. Dann wird der Scheidungsbeschluss verkündet. Dieser wird nach einem Monat rechtskräftig, wenn niemand dagegen Beschwerde einlegt. Wir beraten und vertreten Sie in allen Bereichen des Familienrechts, z.B. im Rahmen einer Ehescheidung, bei Fragen zum Unterhalt oder Sorgerecht. Rechtsanwalt Oliver Keller Tel.: 05724 – 3973247 www.keller-niemann.de

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Widerruf von geförderten Darlehen und Neuregelung Immobiliendarlehen 2016

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