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Fahrschule Schoene

Harsdörfferstraße 9, Nürnberger Hof, Germany
Education

Description

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Fahrschule Schoene, Ausbildung der Klassen: A, A2, A1, AM, B, B96, BE, Mofa. Aufbauseminare ASF und FES. Sicherheitstrainings, Training für Wiedereinsteiger Eine fundierte Ausbildung zu Deiner Sicherheit steht bei uns an oberster Stelle. Hier einige Punkte, die für uns selbstverständlich sind: Eine pädagogisch strukturierte Fahrstunde beinhaltet auch eine Vorbesprechung, eine klare Zielsetzung und Nachbesprechung. Der Ausbildungsstand des Fahrschülers wird regelmäßig dokumentiert und besprochen. Inkl.: Eine Feedback-Fahrt nach Ablauf von ca. einem halben Jahr, um die Entwicklung seit der Prüfung zu reflektieren. Einführungsrunden für die Begleiter (BF17). Bei uns werden die künftigen Begleiter unserer Fahrschüler in einer kostenlosen Schulung auf ihren Job nach der Prüfung vorbereitet. Motorradspezifisch: Die erste Fahrstunde findet auf einem abgesperrten oder zumindest verkehrsarmen Platz statt. Dorthin fährt der Fahrlehrer mit dem Fahrschüler als Sozius. Erst auf dem Platz gibt es eine Einweisung und den ersten Kontakt mit dem Motorrad. Erst wenn die Grundfahrübungen beherrscht werden, fährt auch der Fahrlehrer selbst mit dem Motorrad!

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Heute sind wieder mal die Motorradfahrer dran: A-Unterricht in Schwarzenbruck

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STVO: NEUE WINTERREIFEN-REGELUNG Am 1. Juni 2017 sind neue Vorschriften zur Winterreifenregelung für Kraftfahrzeuge in Kraft getreten: Reifen für winterliche Straßenverhältnisse müssen mit dem Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) gekennzeichnet sein M+S-Reifen dürfen noch bis zum 30. September 2024 als Winterreifen genutzt werden, wenn sie bis zum 31. Dezember 2017 hergestellt worden sind. Maßgeblich ist hierfür das am Reifen angegebene Herstellungsdatum Für Lkw und Busse gibt es folgendes zu beachten: Die Räder der permanent angetriebenen Achsen und der vorderen Lenkachsen müssen mit den entsprechenden Reifen (Alpine-Symbol) ausgerüstet sein. Die Bestimmung bezüglich der Lenkachsen gilt spätestens ab dem 01. Juli 2020, kann vom Bundesverkehrsministerium aber auch schon früher in Kraft gesetzt werden.

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Web-Ansicht | webview | Aperçu web Warum Motorradhandschuhe so wichtig sind Klar, beim Ski- oder Schlittenfahren trägt man draußen Handschuhe, um der Kälte zu trotzen. Auch beim Motorrad- und Rollerfahren ist der Schutz vor Witterungseinflüssen je nach Wetterlage nicht unerheblich. Kälte und Nässe machen weniger Spaß, verlangsamen vor allem die mechanischen Reaktionen der Hand und stören die Konzentration beim Fahren. Aber auch bei schönem Wetter können vom Vorausfahrenden aufgewirbelte Steinchen oder anprallende Insekten gerade bei höheren Geschwindigkeiten Schmerzen verursachen und schlagartig für unnötige Ablenkung sorgen. Und: Kommt es zu einem Sturz, werden Ihre Hände zwangsläufig Bodenkontakt aufnehmen. Aus all diesen Gründen gehören zur Ausrüstung auf dem motorisierten Zweirad selbstverständlich die passenden Handschuhe dazu – und das bei jedem Wetter! Mit Blick auf die Erfüllung aller für die Sicherheit wichtigen Kriterien von Handschuhen, sollten diese vor allem perfekt und bequem sitzen und Ihre „Verbindung“ zum Fahrzeug nicht stören. Ihr Fingerspitzengefühl sollte beim Handling des Fahrzeugs erhalten bleiben. Praktische Handschuh-Tipps gibt es hier. Und noch etwas … Auch die Fahrer von Mofa, Moped, Mokick oder Roller sollten sich darüber im Klaren sein, dass auch bei niedrigeren Geschwindigkeiten die Hände bei einem Sturz unweigerlich in Mitleidenschaft gezogen werden. Eine Gute Fahrt & schönes Wochenende!

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Hohe Bußgelder bei falscher Anhängersicherung im Ausland! Der ADAC weist in einer Mitteilung auf die sehr unterschiedlichen Vorschriften für die Anhängersicherung im Ausland hin. Was Autofahrer wissen müssen. Urlauber, die mit Camping- oder Bootsanhänger im benachbarten Ausland unterwegs sind, sollten die Vorschriften für die Anhängersicherung der jeweiligen Länder kennen. Darauf verweist der ADAC. Die Regelungen wichen zum Teil erheblich voneinander ab. Für Deutschland (und auch Italien) gelte: Nur Anhänger mit Auflaufbremse und einem zulässigen Gesamtgewicht von über 750 Kilo benötigen ein Sicherungsseil. Das zusätzliche Seil aus Draht soll die Bremse auslösen und so den abgekoppelten Anhänger schnellstmöglich zum Stillstand bringen. Wo es genau am Fahrzeug angebracht sein muss, ist nicht vorgeschrieben. Sofern technisch möglich, ist eine Befestigung des Sicherungsseiles durch eine Öse oder eine vorhandene Bohrung an der Kupplung ratsam. Ist das nicht möglich, genügt es, das Sicherungsseil als Schlaufe über den Kugelhals der Anhängerkupplung zu legen. Anders sieht es im Nachbarland Schweiz aus. Hier müssen nach Angaben des ADAC alle Anhänger, sowohl mit als auch ohne Bremse, mit einer zusätzlichen Sicherheitsverbindung mit dem Zugfahrzeug verbunden werden. Es genügt nicht, wenn die Sicherheitsleine lediglich über den Kugelhals gelegt wird. Die Befestigung ist laut Automobilclub an zusätzlich angebrachten Ösen oder speziellen Befestigungsöffnungen vorzunehmen. Fehler kommen den Autofahrer teuer zu stehen - bis zu 600 Schweizer Franken sind fällig. Die gleiche Regelung gilt in den Niederlanden, allerdings sind Verstöße etwas „günstiger: Es drohen 230 Euro Strafe. In Österreich benötigen ebenfalls alle Anhänger, also auch solche unter 750 Kilogramm ohne Bremse, eine zusätzliche Sicherungsverbindung mit dem Zugfahrzeug. Laut ADAC ist es gesetzlich nicht vorgeschrieben, wie die Reißleine oder Sicherungskette an der Kupplung angebracht werden muss. Im Gegensatz zu den Niederlanden und der Schweiz reiche es im Allgemeinen aus, die Reißleine beziehungsweise Sicherungskette über die Anhängerkupplung zu legen. Besteht keine zusätzliche Sicherungsverbindung mit dem Zugfahrzeug, wird ein Bußgeld von bis zu 100 Euro erhoben. In Frankreich ist nach Angaben des Clubs in der Straßenverkehrsordnung festgeschrieben, dass Anhänger über 750 Kilogramm über eine Bremsvorrichtung verfügen müssen, die bei einem Bruch der Anhängerkupplung einen automatischen Stillstand des Anhängers ermöglicht. (tr)

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Der Zebrastreifen wird in diesem Jahr 65 Jahre alt: Welche Rechte und Pflichten Auto- und Radfahrer sowie Fußgänger an dem Überweg haben. Es gibt ihn bereits seit 65 Jahren: den Zebrastreifen. Und trotzdem gibt es immer wieder Unklarheiten bei den Verkehrsteilnehmern, welche Rechten und Pflichten sie haben. So haben Radfahrer auf dem Zebrastreifen nur Vorrang, wenn sie absteigen und das Fahrrad schieben, erklärt der ADAC. Denn nur dann gelten sie als Fußgänger und verfügen über die entsprechenden Rechte. Absoluten Vorrang haben außerdem Fußgänger, Rollstuhlfahrer und Nutzer von Krankenfahrstühlen. Fahrzeuge müssen laut dem ADAC diesen Verkehrsteilnehmern auf dem Zebrastreifen das Überqueren ermöglichen. Hierfür müssen sich Auto-, Motorrad- und Radfahrer mit mäßiger Geschwindigkeit dem Überweg nähern und gegebenenfalls warten. Halten und Parken sind bis zu fünf Meter vor dem Zebrastreifen verboten. Stockt der Verkehr, dürfen Fahrzeuge den Überweg nicht befahren, wenn absehbar ist, dass sie auf ihm warten müssen. Wenn ein Auto wegen eines fahrenden Radfahrers auf dem Zebrastreifen abbremsen oder halten muss, riskiert der Radfahrer übrigens ein Bußgeld für eine vermeidbare Behinderung. Kommt es zu einem Unfall, trägt der Radfahrer laut ADAC eine Mitschuld. Mit 80 Euro Bußgeld muss ein Autofahrer rechnen, der einem Berechtigten das Überqueren auf dem Zebrastreifen nicht ermöglicht, weil er nicht mit mäßiger Geschwindigkeit an diesen heranfährt. Dasselbe gilt, wenn an einem Fußgängerweg überholt wird. Kommt eine Gefährdung hinzu, sind 100 Euro fällig. Hinzu kommt in all diesen Fällen ein Punkt in Flensburg, so der ADAC. (ts)

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Ab sofort kannst du dann mit deinem Mini cruisen - viel Spaß!

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So, jetzt kanns dann mal mit richtigen Mopeds losgehen... viel Spaß mit deiner MT-07, Flo!

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Heute sind in Schwarzenbruck wieder die Motorradfahrer an der Reihe! Spezifischer Unterricht Klasse A von 19:00 - 20:30

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Coole Reaktion, trotzdem dumm gelaufen...

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Wann ist der Motorradhelm zu alt? Damit ein Motorradhelm seine Schutzaufgabe ohne Einschränkung erfüllen kann, darf er nicht zu alt sein und sollte nach einer bestimmten Zeit erneuert werden, empfiehlt das Goslar Institut. Als Faustregel gilt: Alle fünf bis sechs Jahre ist der Kauf eines neuen Helms mehr als ratsam. Das gilt unabhängig davon, wie der Helm rein optisch daherkommt. Nach einem überstandenen Sturz oder Unfall sollte man ohnehin nach einem neuen Helm umschauen. Denn die Materialstruktur der Außenschale kann schon beeinträchtigt werden, wenn der Helm von einem Möbelstück herunterfällt. Eventuelle Risse sind mit dem bloßen Auge nicht sichtbar, können aber die Schutzwirkung des Helms beeinträchtigen. Wer sich einen neuen Helm kaufen will, sollte die infrage kommenden Exemplare wenigstens zehn Minuten lang auf dem Kopf behalten. Denn nur so lässt sich feststellen, ob sie korrekt und fest sitzen, ohne zu drücken. Noch besser ist eine Probefahrt, um zudem die Geräuschentwicklung des jeweiligen Helms und seine Aerodynamik unterwegs zu testen. Unabhängig davon gilt: Eine helle, kontrastreiche Farbgebung des Motorradhelms macht ihn auffälliger. In dieser Hinsicht gilt, je mehr, desto besser! Denn damit nimmt die Gefahr ab, als Motorradfahrer im Verkehr übersehen zu werden.

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