Energieausweise
Description
Energieausweis bzw. Energiepass für Wohngebäude. Sehr geehrte Damen und Herrn,
seit dem 1.05.2014 ist bei Vermietung und Verkauf der Energieausweis gesetzlich vorgeschrieben.Dieser ist unverzüglich bei der Besichtigung dem/den Interessenten vorzuzeigen und in den Immobilienanzeigen müssen daraus die wichtigsten Daten wie der durchschnittliche Energiekennwert genannt werden.
Ebenso muss der Energieausweis, bzw. Kopie beim Verkauf / Vermietung dem Käufer / Mieter übergeben werden.
Eigentümer, die diese Pflicht verletzen drohen sogar bis zu 15.000€ Bußgelder. (gilt ab 1.5.2015)