Weßling & Kambach | Rechtsanwälte
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Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Nordhorn und einer Zweigniederlassung in Osnabrück. Impressum: http://www.wesslingkambachsnoeyink.wordpress.com/impressum/ Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Nordhorn und einer Zweigniederlassung in Osnabrück.
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Wir holen heute unsere Weihnachtsfeier nach! 😉
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SAVE THE DATE!!
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Wir suchen zum 01. August 2017 eine/n Auszubildende/n zur/m Rechtsanwaltsfachangestellte/n für unsere Kanzlei in Nordhorn. Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen erbitten wir entweder per Post oder aber per Mail an nordhorn@advokatus.de.
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Wir suchen zum 01. August 2017 eine/n Auszubildende/n zur/m Rechtsanwaltsfachangestellte/n für unsere Kanzlei in Nordhorn. Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen erbitten wir entweder per Post oder aber per Mail an nordhorn@advokatus.de.
Vernissage Angelika Metten + Miho Nicoloff - Malerei und Grafik
In unserer ersten Ausstellung mit Künstlern aus der Grafschaft Bentheim zeigen wir vom 10. März 2017 bis zum 5. Mai 2017 Werke der Künstler Angelika Metten und Miho Nicoloff aus Nordhorn. Die Ausstellung wird eröffnet am 10. März 2017 um 20.00 Uhr. Die Einführungsrede hält Dr. Thomas Ebers aus Bonn. Die Veranstaltung ist öffentlich und kostenlos.
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Wir wünschen Ihnen einen guten Start in ein glückliches und erfolgreiches neues Jahr!
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Wir wünschen allen Mandanten, Lieferanten und Freunden der Kanzlei ein frohes Weihnachtsfest!
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EINLADUNGSLISTE Unsere erste Ausstellung mit Künstlern aus der Reihe "Künstler in der Grafschaft Bentheim" zeigen wir vom 10. März 2017 bis zum 5. Mai 2017 in unserer Kanzlei in Nordhorn. Wenn Sie für diese und die folgenden Ausstellungen Einladungen per Post erhalten möchten, senden Sie bitte eine Email mit Ihrer Adresse und dem Betreff "Einladung" an nordhorn@advokatus.de.
Vernissage Angelika Metten + Miho Nicoloff - Malerei und Grafik
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In unserer ersten Ausstellung mit Künstlern aus der Grafschaft Bentheim zeigen wir vom 10. März 2017 bis zum 5. Mai 2017 Werke der Künstler Angelika Metten und Miho Nicoloff aus Nordhorn. Die Ausstellung wird eröffnet am 10. März 2017 um 20.00 Uhr. Die Einführungsrede hält Dr. Thomas Ebers aus Bonn.
VERJÄHRUNG DROHT ZUM JAHRESENDE! Alle Jahre wieder droht die Verjährung Ihrer Ansprüche! Nur noch wenige Wochen bis zum Jahresende und damit bis zum Ablauf der sogenannten "regelmäßigen Verjährungsfrist"! Dies betrifft Forderungen, die im Jahre 2013 entstanden sind, also beispielsweise Ansprüche von Unternehmern, die ihre Leistung im Jahre 2013 erbracht und abgerechnet haben. Ist die entsprechende Rechnung bisher nicht oder nicht vollständig bezahlt, so ist jetzt Eile geboten! Wichtig: die Versendung von Mahnschreiben unterbricht die Verjährung in der Regel nicht! Erforderlich ist die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens!
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Rechtstipp: Anspruch auf Teilzeit Grundsätzlich haben Arbeitnehmer Anspruch, in Teilzeit zu arbeiten. Nur wenn dringende betriebliche Gründe dem entgegenstehen, kann der Arbeitgeber die Teilzeitarbeit ablehnen. Die Anforderungen an eine solche Ablehnung sind jedoch streng. Es reicht nicht aus zu behaupten, dass man innerbetrieblich keine Ersatzkraft gefunden hat, entschied das Arbeitsgericht Mönchengladbach (Urteil vom 12.11.2014, Az. 2 Ca 1518/14). Im verhandelten Fall wollte die Klägerin in Teilzeit auf einer halben Stelle arbeiten. Der Arbeitgeber lehnte dies ab. Er begründete das damit, dass er innerbetrieblich keinen Mitarbeiter gefunden habe, der bereit sei, sich mit der Kollegin einen Vollzeitarbeitsplatz zu teilen. Die Begründung überzeugte das Gericht nicht. Betriebliche Gründe, die gegen eine Verringerung der Arbeitszeit sprechen, lagen zum Zeitpunkt der Ablehnung der Teilzeitarbeit nicht vor, stellte das Gericht fest. Es sei auch nicht wesentlich, dass der Arbeitgeber innerbetrieblich niemanden gefunden habe, der sich die Stelle geteilt hätte. Im Übrigen hätte er beweisen müssen, dass er überhaupt versucht habe, jemanden zu finden. Außerdem dürfe sich der Arbeitgeber nicht darauf beschränken, innerbetrieblich eine Ersatzkraft zu suchen. Er hätte sich beispielsweise auch an die Agentur für Arbeit wenden und gegebenenfalls Bewerbungsgespräche führen müssen.