Freund & Partner Nordhausen
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Wir bieten Ihnen klassische Steuerberatung, Finanzbuchhaltung, Bilanzen - Steuererklärungen, Lohn- Gehaltsabrechnung, Betriebswirtschaftliche Beratung.
Herzlich Willkommen im Steuerbüro Freund & Partner Nordhausen.
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Unsere Steuerberater begleiten Sie auf dem erfolgreichen Weg in die Zukunft
Wir unterstützen unsere Mandanten in allen steuerlichen, betriebswirtschaftlichen und organisatorischen Angelegenheiten. Unsere Beratung ist nicht nur individuell auf Ihre Anforderungen zugeschnitten, sondern berücksichtigt auch die in Ihrem Wirtschaftszweig wesentlichen Erfolgsfaktoren. Wir denken heute schon an morgen und setzen auf persönliche Beratung von Mensch zu Mensch mit individuell angepassten Konzepten.
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+ NEWS+ Kirchensteuerabzugsmerkmale müssen auch in 2016 abgefragt werden Gewinnausschüttungen und Dividenden unterliegen der Abzugssteuer, dem Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls der Kirchensteuer. Damit die Kirchensteuer nur bei kirchensteuerpflichtigen Empfängern von Kapitalerträgen einbehalten und an das Finanzamt abgeführt wird, müssen die verpflichteten Gesellschaften die Kirchensteuerabzugsmerkmale auf den Stichtag 31. August beim BZSt elektronisch abfragen. »mehr Vorsteuervergütungsverfahren in der Europäischen Union Für 2015 können Vorsteuerbeträge aus Ländern der Europäischen Union nur noch bis zum 30. September 2016 beim BZSt zur Erstattung eingereicht werden. Die Beantragung ist für jedes Land einzeln auf elektronischem Weg zu erstellen. Für einen Jahresantrag muss die Summe der erstattungsfähigen Vorsteuern mindestens 50 Euro pro Land beantragen. »mehr Kontoführung mit Umsatzsteuer In der Regel sind Bankgeschäfte von der Umsatzsteuer befreit. Damit können Banken aber auch keine Vorsteuern aus Eingangsrechnungen geltend machen. Im Ergebnis stellen die gezahlten Umsatzsteuern einen erheblichen Kostenfaktor dar. Eine Möglichkeit der Kostensenkung besteht in dem Verzicht auf die Steuerfreiheit ihrer Leistungen. Immer mehr Banken nutzen diesen Weg. »mehr
++ STEUER-NEWS++ hier wieder interessante Neuerungen... +Vergütungsantrag für Vorsteuer aus Nicht-EU-Ländern bis 30. Juni 2016 stellen+ Nicht nur innerhalb der Europäischen Union ist die Mehrwertsteuer im Geschäftsleben ein durchlaufender Posten. Auch in 50 Ländern außerhalb der EU kann ein Unternehmer die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer auf Antrag erstattet bekommen. Für Steuerbeträge aus 2015 endet die Ausschlussfrist am 30. Juni 2016. +Bundesregierung plant die Zertifizierung der Kassensysteme+ In Betriebsprüfungen hat die Finanzverwaltung festgestellt, dass mit speziellen IT-Programmen elektronische Kassensysteme so manipuliert werden können, dass es nur sehr schwer nachweisbar ist. Der Gesetzgeber will diese Datenmanipulationen unterbinden. Ein Gesetzentwurf sieht vor, dass alle Kassensysteme ab 2019 eine durch das Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik zertifizierte Sicherheitseinrichtung haben müssen. +Das Besteuerungsverfahren wird digital+ Am 12. Mai 2016 verabschiedete der Bundestag das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens. Dabei steht die Nutzung der Digitalisierungsmöglichkeiten im Vordergrund. Der Schriftverkehr zum Finanzamt wird zunehmend auf elektronischem Weg erfolgen. Dabei ist vorgesehen, auch die Bekanntgabe der Steuerbescheide über einen Abruf im Elster-Portal der Finanzverwaltung zu ermöglichen. Weitere Änderungen sind die Verlängerung der gesetzlichen Abgabefristen, automatische Verspätungszuschläge bei Überschreitung der Abgabefristen und eine Belegvorhaltepflicht.
++NEWS++ Ohne Kenntnis des Finanzamtes über die Trennung oder Scheidung erfolgt die Anrechnung von Steuerbeträgen bei Eheleuten immer je zur Hälfte Eheleute sind Gesamtschuldner der Einkommensteuervorauszahlungen. Wird keine abweichende Tilgungsabsicht vereinbart, so gilt die Steuerzahlung des einen Ehepartners auch immer als schuldbefreiende Zahlung für den anderen Partner. Dies gilt auch dann, wenn nur einer der Partner ein steuerpflichtiges Einkommen bzw. nur einer der Partner ein vorauszahlungspflichtiges Einkommen hat. Die Tilgungsvermutung gilt auch bei einer Trennung oder Scheidung solange weiter bis das Finanzamt davon Kenntnis erlangt. »mehr Was passiert, wenn das Erbschaftsteuergesetz nicht bis zum 30. Juni 2016 geändert wird? Mit Urteil vom 17. Dezember 2014 hatte das Bundesverfassungsgericht das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz teilweise für verfassungswidrig erklärt. Gleichzeitig wurde der Gesetzgeber aufgefordert, bis zum 30. Juni 2016 eine Neuregelung der verfassungswidrigen Gesetzesteile zu schaffen. Aktuell ist es fraglich, ob der Termin durch den Gesetzgeber gehalten werden kann. Doch was passiert, wenn die Neuregelung nicht bis zum 30. Juni 2016 Gesetz wird? »mehr Auch bei Vermietung und Verpachtung kann es eine regelmäßige Tätigkeitsstätte geben Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte können nur in Höhe der Entfernungspauschale von 0,30 Euro pro Entfernungskilometer als Betriebsausgaben oder Werbungskosten geltend gemacht werden. Dabei beschränkt sich der Begriff der Tätigkeitsstätte nicht nur auf die Gewinneinkünfte Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder Freiberufliche Tätigkeit und die Überschusseinkunftsart der nichtselbständigen Tätigkeit. Eine Tätigkeitstätte kann auch im Rahmen der Vermietung und Verpachtung angenommen werden. »mehr