Jugendring Oberlausitz
Description
Der Jugendring Oberlausitz e.V. ist ein freiwilliger, politisch unabhängiger Zusammenschluss von Trägern der freien Jugendhilfe im Landkreis Görlitz. Der Jugendring Oberlausitz e.V. ist ein freiwilliger, politisch unabhängiger Zusammenschluss von Trägern der freien Jugendhilfe im Landkreis Görlitz, die zum Wohle der Entwicklung von Kindern, Jugendlichen und deren Familien wirken.
Er vertritt die Interessen und Bedürfnisse seiner Mitglieder gegenüber den kommunalen Körperschaften. Er regt die demokratische Verantwortung der Jugend insbesondere für die Kommunalpolitik an, fördert sie und nimmt durch geeignete Maßnahmen rege am öffentlichen Leben teil. Durch ihn werden Entwicklungstrends analysiert und kommuniziert sowie Arbeitsperspektiven und Projekte daraus abgeleitet, entwickelt und diskutiert. Er steht somit für innovative, bedürfnisorientierte und richtungweisende Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Görlitz (Sachsen).
Schwerpunkt der Arbeit des Jugendrings bildete die Zusammenarbeit mit den Mitgliedsvereinen und ehrenamtlichen Strukturen. Aus dieser Arbeit sind zahlreiche Netzwerke entstanden, welche wichtige Arbeitsgremien in der Jugendarbeit des Landkreises bilden.
Gegenwärtig ist der Jugendring Dachverband für 48 Jugendvereine, -verbände, -gruppen, und -initiativen im Landkreis. Auf der Grundlage gemeinsam vereinbarter Leitlinien wird ein einheitlicher Arbeitsansatz verfolgt, welcher die regionalen Gegebenheiten in den Blick nimmt und ein effektives Gesamtsystem der Interessenvertretung integriert.
Durch die langjährige Zusammenarbeit mit den örtlichen Trägern wurden verlässliche und vertrauensvolle Arbeitsstrukturen entwickelt, die es ermöglichen, flächendeckend im Interesse von Kindern, Jugendlichen und deren Familien zu wirken.
Der Jugendring Oberlausitz e.V. ist ein gemeinnütziger Verein, eingetragen beim Amtsgericht Dresden unter der Nummer 13186 und ist anerkannter, freier Träger der Jugendhilfe.
Der Jugendring Oberlausitz e.V. arbeitet derzeit in folgenden Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe:
• Jugendverbandsarbeit (§§ 11, 12, 73 SGB VIII)
• Flexibles Jugendmanagement (§§ 11, 14, 73 SGB VIII)
• Aktivierende Jugendarbeit im Planungsraum 2 (§§ 11, 13, 14, 16, 73 SGB VIII)
• Jugendzentrum Niesky (§§ 11, 14, 73 SGB VIII)
• Flexible ambulante Hilfen zur Erziehung (§§ 27 ff. SGB VIII)
• Spielmobil „OLLI“ (§§ 11, 16, 73 SGB VIII)
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facebook.comIn der Gemeinde Kurort Oybin geht die Jugendbeteiligung nun auch digitale Wege mit dem ePartool. Die Gemeinde hat in diesem Jahr über das Projekt "Jugend bewegt Kommune" (Deutsche Kinder- und Jugendstiftung) 3.000,- € zur Verfügung, um Projekte junger Menschen zu fördern. Nun sind die Ideen der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus Oybin, Hain und Lückendorf gefragt. Welche Ideen oder Wünsche möchtet ihr mit dem Geld verwirklichen? Bis zum 30.04.2018 könnt ihr eigene Projektideen einbringen. Bis zum 03.05.2018 könnt ihr dann über alle Projektideen abstimmen.
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http://www.sz-online.de/nachrichten/klub-klinik-muss-raus-3907714.html
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