Versicherungsbüro Henzler GmbH & Co KG
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3 Generationen. 2 Standorte. 1 Grundsatz. Verlässlichkeit hat einen Namen! Versicherungsbüro HENZLER. Seit 1963. Lernen Sie uns kennen, Sie werden begeistert sein wie einfach und klar Versicherung sein kann.
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Heute sind wir auf der Gewerbeschau in Lenningen vertreten. Vorbeikommen lohnt sich!
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Am Sonntag ist Gewerbeschau in Lenningen! Noch nichts vor am Sonntag? Dann schaut doch mal bei uns vorbei :-) Ihr findet uns in der Halle der Bauschlosserei Rau. Wir freuen uns auf euren Besuch. #Lenningen #Kirchheim
DIE VERSiCHERER
Versicherungen sind was total unromatisches? Zum Welttag des Kompliments zeigen unsere Kolleginnen und Kollegen vom Gesamtverband, dass das gar nicht stimmt :D
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Reiche Beute am schmotzigen Doschdich für unsere Kolleginnen :) Wir wünschen euch allen eine glückseelige Fasnet und viel Spaß in der närrischen Zeit.
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Zweiradfahrer aufgepasst! Ab 1. März braucht ihr für euer Moped, Mofa oder euren Roller das neue, schwarze Versicherungskennzeichen für 2017. Das gibt’s wie immer bei uns vor Ort in unseren Büros Neuffen oder Lenningen. #Neuffen #Lenningen
Armes reiches Deutschland
Zusätzliche Altersvorsorge, ob privat oder betrieblich, ist schlicht alternativlos. Wir erklären Ihre Ansprüche aus der gesetzlichen Rente und entwickeln Ihren individuellen Rentenplan. Auch wenn schon private Vorsorge besteht. Am besten gleich Termin vereinbaren.
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Wir haben noch einen kleinen Restbestand an Kalender für 2017! Vorhanden sind noch einige Tisch-Quer-Kalender sowie Taschenkalender. Einfach bei uns in Neuffen vorbei kommen. Reservierungen möglich (PN oder Kommentar). Nur solange der Vorrat reicht :)
Das Team von Versicherungsbüro HENZLER wünscht allen unseren Kunden, Freunden und Geschäftspartner erholsame und besinnliche Weihnachten sowie einen guten Start in ein erfolgreiches Jahr 2017. Natürlich sind wir auch zwischen den Feiertagen für Sie da: 24.12.: Geschlossen Dienstag 27.12.: 8:30-12:00 und 14:00-18:00 Uhr Mittwoch 28.12.: 8:30-12:00 Donnerstag 29.12.: 8:30-12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr Freitag 30.12.: 8:30-12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr Ab dem 2.1.2016 sind wir wieder zu unseren gewohnten Öffungszeiten für Sie da. In dringenden Schadensfällen stehen unsere Hotlines auch außerhalb unserer Öffnungszeiten zur Verfügung: 00800 81 82 2000 bei KFZ Schäden & Pannenhilfe 00800 81 82 6000 Auslandskrankenversicherung Notruf & Hilfeleistung bei Krankheit / Unfall im Ausland (Weltweit gebührenfrei ohne Ländervorwahl erreichbar)
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Brauche ich wirklich eine Haftpflichtversicherung? Einfach selber raus finden ;)
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Wieder große Fahrradverlosung bei HENZLER! Traditionell verloste das Versicherungsbüro HENZLER wieder -in Zusammenarbeit mit der Firma Seiler's Radsport- ein Mountainbike und weitere attraktive Gewinne für die Erstklässler. Jeder Schulanfänger durfte sich bei uns eine Schirmmütze („Wir sind 1. Klasse“) abholen und eine Teilnahmekarte ausfüllen, um an der Verlosung der Gewinne teilzunehmen. Am 5. Oktober wurden die Gewinner von "Glücksfee" Bürgermeister Matthias Bäcker gezogen. Der glückliche Gewinner war diesesmal Paul Bartholomäi. Als zweiter Preis kam ein hochwertiger Fahrradhelm zur Verlosung, über den sich Chiara Sophie Glohr freuen durfte. Der dritte Preis, eine Fahrradtrinkflasche, ging an Elly Kudermann. Auch wer nicht gezogen wurde, musste natürlich nicht mit leeren Händen nach Hause gehen: Alle Teilnehmer und auch deren Geschwister erhielten noch einen Trostpreis. Das Team vom Versicherungsbüro HENZLER gratuliert allen Gewinnern recht herzlich und bedankt sich für die Teilnahme! Das Foto zeigt das Team vom Versicherungsbüro HENZLER mit Bürgermeister Matthias Bäcker sowie den Gewinnern Elly Kudermann, Paul Bartholomäi und Chiara Sophie Glohr.
Pflege
Zum 1.1.2017 ändert sich einiges in der Pflegeversicherung, das Pflegestärkungsgesetz II tritt in Kraft. Aus den bisherigen Pflegstufen werden dann Pflegegrade und auch die Kriterien bei der Einstufung ändern sich. Eines ändert sich jedoch nicht: Die gesetzliche Pflegeversicherung ist und bleibt lediglich eine "Teilkaskoversicherung" für den Pflegefall. Vereinbaren Sie einen Termin, wir ermitteln Ihren individuellen Bedarf an zusätzlicher Absicherung und bieten Ihnen Lösungen an.
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Zweites Pflegestärkungsgesetz beschlossen. Was ändert sich zum 1.1.17 in der Pflegeversicherung? Wir geben die wichtigsten Antworten, kurz und knapp: Die bisherigen 5 Pflegestufen (0,1,2,3,Härtefall) werden zum 1.1.17 durch 5 Pflegegrade ersetzt. Bisher wurde eine Pflegebedürftigkeit vor allem nach körperlichen Beeinträchtigungen bestimmt – das wurde gerade pflegebedürftigen Menschen mit kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen, Stichwort Demenz, kaum gerecht. Das wird sich nun ändern. Die Gutachter des Medizinischen Dienstes beurteilen jetzt, wie selbstständig jemand in seinem Alltag noch handeln kann. Sechs verschiedene Bereiche spielen dabei eine Rolle: wie mobil jemand ist, wie gut jemand noch Dinge verstehen und kommunizieren kann, wie sich jemand verhält, ob sich Personen selbst versorgen können und auch in der Lage sind, Medikamente zu nehmen oder zum Arzt zu gehen, und schließlich, ob und wie gut es noch gelingt, den Tagesablauf zu gestalten und mit anderen Menschen in Kontakt zu bleiben. Wer heute bereits in einer Pflegestufe eingeordnet ist muss sich nicht neu begutachten lassen, es erfolgt eine automatische Einteilung in die neuen Pflegegrade. Auch die Leistungen der Pflegeversicherung wurden erhöht. Beispiel: Wer bisher in Pflegestufe III eingeordnet war, wird nun dem vierten Pflegegrad zugeteilt. Für die vollstationäre Pflege gibt es dann vom Staat 1.775 Euro statt bisher 1.612 Euro. Das Bundesgesundheitsministerium geht davon aus, dass rund 500.000 Menschen nun als pflegebedürftig eingestuft werden, die es vorher per Definition nicht waren. Auch die Beiträge zur Pflegeversicherung erhöhen sich. Um 0,2 Prozentpunkte geht es nach oben auf 2,55 Prozent des Bruttoeinkommens. Kinderlose müssen mit 2,80 Prozent etwas mehr abführen. Trotz aller Verbesserungen – wer glaubt, die gesetzliche Pflegeversicherung sei nun ein Vollkaskoschutz, irrt. Die Pflegepflichtversicherung ist keine "Vollkaskoversicherung" für den Pflegefall, und war als solche auch nie gedacht. Im Pflegefall muss ein nicht unerheblicher Anteil aus dem Privatvermögen bestritten werden. Reicht dieses nicht aus, können auch Sachwerte oder sogar das Vermögen von nächsten Angehörigen herangezogen werden. Wir zeigen Ihnen gerne die Leistungen der Pflegepflichtversicherung auf, ermitteln mit Ihnen zusammen Ihre Versorgungslücke und bieten Ihnen entsprechend Lösungen an. Auch bei der Pflegeversicherung gilt: Je früher desto besser. Zum Einen ist der Beitrag durch ein geringes Eintrittsalter dann dauerhaft niedriger, zum Anderen können bestehende Erkrankungen den Abschluss einer privaten Pflegeversicherung erschweren oder gar ausschließen. Sprechen Sie uns an. Wie die Pflegeabsicherung funktioniert erklärt auch spielerisch unser YouTube-Kanal: https://www.youtube.com/watch?v=RMqAK6Ix5fE