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VfE Ulm/Neu-Ulm Donau Devils

Wiblinger Straße 57, Neu-Ulm, Germany
Sports venue

Description

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Offizielle Seite
V f E Verein für Eissport Ulm/Neu-Ulm  e. V.
Donau Devils Satzung des Verein für Eissport (VfE) Ulm/Neu-Ulm




A. Allgemeines
§ 1 Name, Sitz, Eintragung und Geschäftsjahr
1. Der Verein führt den Namen
Verein für Eissport Ulm/Neu-Ulm e. V.
2. Sitz des Vereins ist Neu-Ulm
3. Der Verein ist in das Vereinsregister eingetragen.
4. Das Geschäftsjahr geht vom 1. April eines Jahres bis zum 31. März des Folgejahres.
§ 2 Zweck des Vereins
1. Vereinszweck
a) Der Verein bezweckt die Pflege und Förderung des Eissports nach dem Grundsatz
der Freiwilligkeit und unter Ausschluss von parteipolitischen, rassischen und
konfessionellen Gesichtspunkten.
b) gefördert wird insbesondere die Jugendarbeit in Bezug auf Trainings- und
Spielbetrieb.
2. Der Vereinszweck wird erreicht durch:
a) die Durchführung eines regelmäßigen Trainingsbetriebes
b) die Teilnahme an Turnieren und Ligenspielbetrieb
c) durch anderweitige Veranstaltungen, die den Zusammenhalt und das
Gemeinschaftsgefühl vor allem der Jugend fördern.
§ 3 Gemeinnützigkeit
1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne
des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
2. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
Zwecke. Alle Mittel des Vereins dürfen nur zu satzungsgemäßen Zwecken verwendet

werden.
3. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus
den Mitteln des Vereins. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck des
Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt
werden.
4. Ausscheidende Mitglieder haben gegen den Verein keinen Anspruch am
Vereinsvermögen.
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§ 4 Verbandsmitgliedschaft
1. Der Verein ist Mitglied im
a) BLSV Bayerischer Landes-Sportverband e.V. in München
b) BEV Bayerischer Eissport-Verband e.V. in München
2. Der Verein erkennt die Satzungen, Ordnungen und Wettkampfbestimmungen der
Verbände nach Absatz 1 als verbindlich an.
B. Vereinsmitgliedschaft
§ 5 Mitgliedschaft
1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden.
2. Die ordentliche Mitgliedschaft wird durch Aufnahme erworben. Es ist ein schriftlicher
Aufnahmeantrag an den Vorstand zu richten.
3. Der Aufnahmeantrag Minderjähriger bedarf der Unterschrift/-en des/der gesetzlichen
Vertreter/-s.
4. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand durch Beschluss. Mit
Beschlussfassung beginnt die Mitgliedschaft.
5. Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht. Die Ablehnung der Aufnahme muss nicht
begründet werden.
6. Durch die Mitgliedschaft von Einzelpersonen im Verein wird auch die Zugehörigkeit
der Einzelpersonen zum Bayerischen Landes-Sportverband vermittelt.
§ 6 Beendigung der Mitgliedschaft

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