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Compass Immobilien Armin F. Reuter

Königsberger Straße 18, Netphen, Germany
Real Estate

Description

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Unser Immobilien- u. Tätigkeitsspektrum umfasst  Häuser, Wohnungen, Gewerbeimmobilien,  Baugrundstücke, u. Anlageimmobilien in allen Preiskaterogien.
Der Mensch im Mittelpunkt

Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrungen für einen gemeinsamen Erfolg.
Die Firma compass immobilien Armin F. Reuter ist seit 20 Jahren im Kreisgebiet Siegen- Wittgenstein und den angrenzenden Gebieten tätig.

Unser Immobilien- und Tätigkeitsspektrum umfasst  Häuser, Wohnungen, Gewerbeimmobilien,  Baugrundstücke, Neubauvorhaben und Anlageimmobilien in allen Preiskategorien.

Seriosität, Kompetenz und Fairness sind die Grundlage unserer Arbeit, bei der wir uns stets unserer verantwortungsvollen Aufgabe bewusst sind. Wir gehen zielgerichtet und sensibel auf die Wünsche und Bedürfnisse unserer Kunden ein.

Zusammen mit unseren Kooperationspartnern, wie Notaren, Finanzierungsspezialisten, Handwerkern und Architekten, können wir unseren Kunden ein „Rundum-Sorglos-Paket" für die Vermarktung oder den Erwerb einer Immobilie anbieten.

Wir beraten Sie gerne rund um die Immobilie.
Tel:      02738-692741
Fax:     02738-692891
Mobil: 0175 - 3418439
Email: compass-immobilien@online.de
www: compassimmo.de

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Test Immobilienfinanzierung - Kredite unter 2 Prozent – 25 Jahre lang - Test - Stiftung Warentest

31.03.2017 - Immobilienkauf Hausfinanzierung: Die besten Angebote im Test Nach wie vor gibt es günstige Darlehen zur Immobilienfinanzierung auf dem Markt. Zwar sind die Zinsen für Baukredite gestiegen, doch laut einer aktuellen Untersuchung von Stiftung Warentest gibt es nach wie vor attraktive Angebote unter 2 Prozent bis zu 25 Jahre lang. Die besten Anbieter aus mehr als 100 Banken, Vermittlern, Bausparkassen und Versicherern hat Stiftung Warentest aktuell zusammengestellt. Je nach Zinsbindung, Eigenkapital und Immobilie unterscheiden sich die Zinssätze in den Modellfällen erheblich. Die Hypovereinsbank zum Beispiel, deren Kredite auch bei Vermittlern wie Planethome und Enderlein erhältlich sind, vergab ein Darlehen mit 20 Jahren Laufzeit zum Effektivzins von 1,65 Prozent. Zum Vergleich: Bei teuren Banken war das gleiche Darlehen mit einer Kreditsumme von 180.000 Euro um fast 25.000 Euro teurer. Neben niedrigen Zinsen konnten einige Institute ebenfalls mit flexiblen Konditionen wie einem Sondertilgungsrecht oder variablen Tilgungssatz punkten. Der ausführliche Test ist unter www.test.de/immobilienkredit abrufbar.

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Immobilien Die Commerzbank plant den Hypotheken-Hype Die hohen Immobilienpreise wecken Begehrlichkeiten bei den Banken. Die Commerzbank will bald 40 Prozent mehr Hypotheken vergeben. Baukredite soll es auch per Smartphone geben. 28.03.2017 Die Commerzbank setzt bei ihren Wachstumsplänen auf eine andauernde Blüte der privaten Baufinanzierung. Das Neugeschäft mit privaten Immobilienkrediten solle bis zum Jahr 2020 um bis zu 40 Prozent auf knapp 17 Milliarden Euro wachsen, sagte Privatkunden-Vorstand Michael Mandel am Dienstag in Frankfurt. Das Kreditbuch würde damit auf bis zu 75 Milliarden Euro aufgebläht, im vergangenen Jahr waren es noch 58 Milliarden. „Wir gehen davon aus, dass der Markt für Immobilienfinanzierung kontinuierlich weiter wachsen wird“, sagte Mandel. „Das ist ein nachhaltigerer und langfristigerer Prozess als viele glauben.“ Eine Immobilien-Blase gebe es „in der Breite“ nicht. Für das laufende Jahr stellt Mandel ein Neugeschäft von mindestens zwölf Milliarden Euro – wie im Vorjahr – in Aussicht, hofft aber auf mehr. „14 Milliarden wären eine schöne Zahl.“ Im ersten Quartal sei die Baufinanzierung neben dem Wertpapier-Geschäft einer der Wachstumstreiber gewesen. In der vergangenen Woche habe die Commerzbank mit rund einer halben Milliarde Euro Neugeschäft einen Rekord aufgestellt. Finanzierungszusagen auf dem Smartphone Um das Geschäft weiter anzukurbeln, soll eine Internet-App zur Baufinanzierung Neukunden anlocken und bestehende Kunden beim Haus- oder Wohnungskauf handlungsfähiger machen. Damit können sich Kunden ab April nicht nur eine Finanzierungszusage für den Makler auf das Smartphone schicken lassen, das Geldhaus macht dort auch seine Bewertung für das ins Auge gefasste Objekt publik. „Ich kenne keine andere Bank, die das macht“, sagte Bereichsleiter Falko Schöning. Für die Immobilien-Suche greift die Anwendung auf die Datenbank von Immobilienscout 24 zu. Theoretisch ließe sich damit der Immobilienkredit komplett per Smartphone abwickeln. „Wenn es zum Abschluss kommt, gehen die meisten aber doch in die Filiale“, glaubt Mandel. Derweil denkt der Privatkunden-Vorstand bereits an das nächste Projekt. „Der Ratenkredit wird dieses Jahr ein großer Wurf werden.“ Dieses Geschäft betreibt die Commerzbank künftig ohne den Joint-Venture-Partner BNP Paribas.

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Immobilien Der Ferienhaus-Markt trotzt allen Widrigkeiten 27. März 2017 Investieren und vermieten: Neue Ferienhäuser an der Ostsee. von Andreas Toller Ferienwohnungen sind immer gefragter - auch aus Angst vor Terror. Vermieter rechnen mit hohen Renditen. Ein neues Gesetz soll Ferienhausanbietern zudem mehr Rechtssicherheit bescheren. Was Käufer wissen sollten. Diesen Gesetzentwurf verbucht der Deutsche Ferienhausverband als eigenen Erfolg: Am 31. März entscheidet der Bundesrat über eine Änderung der Baunutzungsordnung. Ferienwohnungen werden demnach nicht mit störenden Gewerbe- und kleinen Beherbergungsbetrieben gleichgesetzt. Weil dies in einigen Gemeinden bislang anders gesehen wurde, fürchteten viele private Ferienhausanbieter um den Verlust ihrer Einnahmequelle. Nach der neuen Baunutzungsordnung sind Ferienwohnungen und -häuser aber grundsätzlich in allgemeinen Wohngebieten erlaubt. In reinen Wohngebieten kann die Gemeinde weiterhin abwägen. "Wir sind erleichtert", ließ der Deutsche Ferienhausverband denn auch Geschäftsstellenleiterin Michelle Schwefel kürzlich mitteilen. „Mit der Änderung der Baunutzungsverordnung haben wir endlich die nötige Rechtssicherheit für Ferienwohnungen in Wohngebieten wieder hergestellt. Damit ist für die meisten Anbieter ein Verbot vom Tisch. Tourismusvielfalt und wichtige Einnahmen bleiben erhalten“, so Schwefel. Mehr als zwei Jahre schwebte ein mögliches generelles Verbot der Vermietung von Ferienimmobilien in Wohngebieten wie ein Damoklesschwert über der Branche. Dennoch konnte diese Rechtsunsicherheit den Boom am Ferienhausmarkt nicht stoppen, weder was den Verkauf von Ferienimmobilien noch deren Vermietung angeht. Die Gesetzesinitiative ist ein Grund mehr, warum der Aufstieg dieses Marktes weitergehen sollte. "Alle Faktoren sprechen für starkes Wachstum in der Branche. In den vergangenen Jahren hat uns die Dynamik des Marktes immer wieder überrascht“, sagt Tobias Wann, Vorsitzender des Deutschen Ferienhausverbandes (DFV).

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Immobilien Fertighausbranche profitiert vom Bauboom Datum: 26.03.2017 11:32 Uhr Mehr als jeder sechste Neubau eines Ein- oder Zweifamilienhauses wurde 2016 als Fertigbau beantragt. Traditionell besonders gefragt sind Fertighäuser vor allem im Süden und Südwesten Deutschlands . Fertig wird das Haus Die Zahl der Baugenehmigungen für Ein- und Zweifamilienhäuser in Fertigbauweise ist im vergangenen Jahr weiter gestiegen. Bad Honnef: Die Zahl der Baugenehmigungen für Ein- und Zweifamilienhäuser in Fertigbauweise ist im vergangenen Jahr weiter gestiegen. Mit einem Plus um 6,4 Prozent auf 19.051 Häuser habe die Branche ihren Marktanteil weiter erhöhen können, berichtete der Bundesverband Deutscher Fertigbau (BDF) in Bad Honnef. Insgesamt seien die Baugenehmigungen in diesem Bereich im vergangenen Jahr lediglich um 1,5 Prozent auf 106.979 Häuser angestiegen. Damit sei mehr als jedes sechste (17,8 Prozent) neu genehmigte Ein- oder Zweifamilienhaus in Deutschland ein Fertigbau gewesen. Traditionell besonders gefragt seien Fertighäuser im Süden und Südwesten Deutschlands. So habe die Fertighausquote in Baden-Württemberg im vergangenen Jahr bei 30,6 Prozent gelegen, gefolgt von Hessen (28,4 Prozent), Rheinland-Pfalz (21,9 Prozent) und Bayern (20,4 Prozent). Beim Branchenumsatz konnten die Hersteller um 16 Prozent auf 2,25 Milliarden Euro zulegen. Die Beschäftigtenzahl stieg um acht Prozent auf rund 10.600 Mitarbeiter. Wichtigste Zielgruppe sind nach Angaben des Verbands junge Familien, die fast 60 Prozent der Bauherren stellen.

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15.03.2017 | Mietrecht LG Berlin hält Abwälzung der Schönheitsreparaturen grundsätzlich für unwirksam Haufe Online Redaktion Die Übertragung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter ist nach Auffassung des LG Berlin auch bei renoviert übergebener Wohnung unwirksam, wenn dem Mieter kein (finanzieller) Ausgleich gewährt wird. Zur endgültigen Klärung durch den BGH hat das Gericht die Revision zugelassen. Hintergrund: Mieter streicht trotz Renovierungsklausel nicht Die Vermieterin einer Wohnung verlangt von den Mietern Schadensersatz wegen unterlassener Schönheitsreparaturen. Der Mietvertrag enthält die Klausel „Die Kosten der Schönheitsreparaturen trägt der Mieter“. Das Mietverhältnis, das 2001 begründet worden war, wurde 2015 einvernehmlich beendet. Die Mieter gaben die Wohnung unrenoviert an die Vermieterin zurück. Diese verlangt nun 3.700 Euro Schadensersatz. Entscheidung: Übertragung der Renovierungspflicht nur mit Ausgleich. Das LG Berlin verneint einen Anspruch auf Schadensersatz. Die Schönheitsreparaturklausel sei selbst dann unwirksam, wenn man davon ausgehe, dass die Wohnung renoviert an die Mieter übergeben worden sei. Nach der kundenfeindlichsten Auslegung könne die Klausel so verstanden werden, dass ein Mieter, der während des Mietverhältnisses fällige Schönheitsreparaturen nicht ausführe, gegen den Vermieter keinen Anspruch auf Gewährleistung wie zum Beispiel Minderung habe. Dies sei unwirksam, weil nach § 536 Abs. 4 BGB zum Nachteil des Mieters nichts Abweichendes vereinbart werden dürfe. Dem stehe nicht entgegen, dass es der Gesetzgeber in engen Grenzen für zulässig erachtet habe, die Durchführung von Schönheitsreparaturen auf den Mieter abzuwälzen. Denn diese Grenzen seien nicht näher definiert worden und ein entsprechender Wille des Gesetzgebers sei auch nicht in den gesetzlichen Regelungen zum Ausdruck gekommen. Außerdem benachteilige die Klausel den Mieter unangemessen, sofern der Vermieter ihm für die während des Mietverhältnisses anfallenden Schönheitsreparaturen keinen angemessenen Ausgleich gewähre. Ein solcher Ausgleich müsse klar und deutlich vereinbart sein. Dies sei hier nicht der Fall Endgültige Klärung obliegt dem BGH Zur endgültigen Klärung der Frage, ob solche Schönheitsreparaturklauseln wirksam sind oder nicht, hat das LG Berlin die Revision zum BGH zugelassen. Im März 2015 hat der BGH bereits seine Rechtsprechung zu Schönheitsreparaturen in wichtigen Punkten geändert. Seinerzeit stellten die Bundesrichter klar, dass eine formularmäßige Übertragung der Renovierungspflicht auf den Mieter jedenfalls dann unwirksam ist, wenn die Wohnung unrenoviert übergeben wurde. Ob der BGH dem LG Berlin folgt und die Abwälzung auch bei renoviert übergebener Wohnung für unwirksam hält, bleibt abzuwarten – sofern die Vermieterin überhaupt Revision einlegt. (LG Berlin, Urteil v. 9.3.2017, 67 S 7/17)

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Immobilienpreise mit geringer Aussagekraft Die Kaufpreise von Immobilien in bestimmten Regionen werden mehrmals im Jahr veröffentlicht und führen immer wieder zu Diskussionen. Was kann man von diesen publizierten Durchschnittswerten erwarten, die von Institutionen wie RDM, IVD oder dem Gutachterausschuss errechnet werden? Die Antwort ist einfach: Nur einen groben Anhaltspunkt. Die Ergebnisse sind in jedem Fall zu hinterfragen. Denn sie basieren auf der Verwendung unterschiedlichster Quellen, Annahmen, Objektbetrachtungen, statistischer Methoden und werden von den individuellen Fragestellungen der Informationsanbieter bestimmt. Sind es Preise auf Basis realisierter Verkäufe, wie der Gutachterausschuss sie erhebt, oder sind es Angebotspreise, wie sie Portale im Internet veröffentlichen? Ergo: Einen wirklichen Durchschnittspreis gibt es nicht, denn differenzierte Kauf- und Verkaufspreise sind anhängig von Alter, Zustand, Größe, Lage, Ausstattung, Schnitt und Bauart einer Immobilie. Und von Angebot und Nachfrage. Eine exakte Wertermittlung ist im Einzelfall also unerlässlich. Nicht nur innerhalb einer Stadt gibt es große Preisunterschiede - der Marktwert kann von Straßenseite zu Straßenseite, sogar von Haus zu Haus variieren. Da reicht es eben nicht, aus den gesammelten Verkaufspreisen der Region einen Mittelwert zu errechnen. Schwarz und Weiß ergibt bekanntlich Grau. Und genau das führt zu Durchschnittswerten mit geringer Aussagekraft . Käufer und Verkäufer dürfen sich dadurch nicht in die Irre führen lassen und sollten die vermeintlich erzielbaren Verkaufspreise unbedingt auf ihre Belastbarkeit vom Experten prüfen lassen.

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Spartipps zur Steuererklärung

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Grünes Licht vom Bauausschuss: Urbanes Gebiet kann kommen Nach der Zustimmung des Bauausschusses gestern, könnte der neue Gebietstyp "Urbanes Gebiet" nun schnell eingeführt werden. Der Bundestag soll heute, der Bundesrat schon bald Grünes Licht geben. Urbane Gebiete sollen sollen effizientere Bebauung in den Innenstädten möglich machen. Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat gestern seine Empfehlungen für die Anpassung der Novellierung des Baugesetzbuches (BauGB) eingereicht. Damit ist der Weg für den Beschluss für die Einführung des neuen Gebietstypen „Urbanes Gebiet“ im Bundestag, der heute erwartet wird, geebnet. Der ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss begrüßt diese Entscheidung: „Wir setzen uns bereits seit mehreren Jahren dafür ein, die städtebaulichen Potenziale unserer Innenstädte ausschöpfen zu können. Die effizientere Bebauung in Kombination mit einer Mischung aus Wohn- und Nichtwohngebäuden wird die Innenstädte motivieren und neue Möglichkeiten für die Stadtentwicklung aus dem Inneren heraus bieten. „Die Anpassungsvorschläge des Bauausschusses insbesondere für die Außenbereiche der Urbanen Gebiete sind wohldurchdacht und verbessern den vorliegenden Entwurf“, erklärt Dr. Andreas Mattner, Präsident des ZIA. ZIA sieht weiterhin Verbesserungspotenziale Dennoch weist der Verband auf weitere Verbesserungspotenziale hin. „Nach wie gelten für Gewerbelärm höhere Auflagen als für Verkehrslärm. Das Problem dieser Differenzierung ist aber die Benachteiligung von wachsender urbaner Logistik. Ihre Bedeutung nimmt seit Jahren ungebrochen zu. In dem Segment des innerstädtischen Lieferverkehrs geht der Trend hin zur Elektromobilität, die nahezu emissionsfrei gelingt. Dennoch wird dieses Segment nicht als normaler Verkehrslärm behandelt“, sagt Mattner. Zudem wird im aktuellen Entwurf eine Chance zur Stärkung des stationären Handels vergeben. „Die Übernahme der überholten Verkaufsflächenbegrenzung und Sortimentsbeschränkung auf das Urbane Gebiet zementiert ein Einkaufsverständnis der 1970er Jahre. Die Abbildung der heutigen Sortimentsvielfalt und optischen Auflockerung insbesondere für ältere Menschen wird so verhindert“, fügt Mattner an. Zudem werde der stationäre Handel weiterhin im Wettbewerb mit dem Onlinehandel blockiert. „In Anbetracht der Bedeutung des Einzelhandels als lebendiges Rückgrat der Städte sollten die Rahmenbedingungen so günstig wie möglich sein. Das ist auch im Interesse der Städte und Gemeinden in Deutschland“, sagt Mattner. ZIA fordert sachgerechte Anpassung der TA Lärm Der ZIA begrüßt die moderate Anhebung der Grenzwerte der TA Lärm auf tags 63 dB (A) und nachts 48 dB (A) im Urbanen Gebiet. „Darüber hinaus müssen aber die Festsetzungsmöglichkeiten des passiven Schallschutzes unbedingt gestärkt werden“, meint Mattner. „Nur so kann das Nebeneinander von Wohn- und Wirtschaftsimmobilien auch tatsächlich gewährleistet werden.“ Inzwischen gebe es zahlreiche neue Technologien der Gebäudetechnik zur Lärmreduktion, von denen Immobiliennutzer dauerhaft profitieren können. „Das sollte der Gesetzgeber entsprechend berücksichtigen“, sagt Mattner. 09.03.2017

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Welche Steuern beim Hausverkauf fällig werden - und wie sie sich senken lassen Beim Hausverkauf werden Steuern fällig Nicht nur beim Kauf, auch beim Verkauf von Immobilien können Steuern fällig werden. Welche Steuern beim Hausverkauf zu zahlen sind und wie sich die Steuern senken lassen. Die meisten Menschen wissen, dass sie mit dem Kauf einer Immobilie Grunderwerbssteuer zahlen müssen. Dass aber auch beim Verkauf einer Immobilie Steuern fällig werden können, dürfte für manchen Hausbesitzer eine Überraschung sein. Bevor sie eine Immobilie verkaufen, sollten sich Eigentümer daher genau über die Steuergesetze informieren. Unter welchen Umständen müssen Steuern bezahlt werden? Welche – selbstverständlich legalen – Möglichkeiten gibt es, die Steuer rund um den Hausverkauf zu umgehen? Neben der „Spekulationsfrist“ und der „Drei-Objekt-Grenze" ist steuerrechtlich relevant, ob die verkaufte Immobilie zum Privat- oder Betriebsvermögen gezählt wird. Veräußerungsgewinne von Immobilien, die beim Verkauf zu einem Betriebsvermögen zählen, sind nämlich grundsätzlich steuerpflichtig. Bei Immobilien, die einem Privatvermögen zugeordnet werden, sind dagegen drei Aspekte relevant: 1. Welche Zeitspanne liegt zwischen dem Kauf und dem Verkauf der Immobilie? Für den Immobilienverkauf ist äußerst relevant, wie lange sich das entsprechende Objekt im Besitz des Verkäufers befindet; unter bestimmten Umständen ist eine Spekulationssteuer fällig. Unter Spekulationssteuer versteht man die Besteuerung von Gewinnen aus privaten Verkäufen, sofern zwischen Kauf und Verkauf eine bestimmte Frist unterschritten wird. Bei Immobilien beträgt diese Frist zehn Jahre. Das heißt: Wenn zwischen Kauf und Verkauf einer Immobilie nicht mehr als zehn Jahre liegen, sind die Gewinne aus dem Verkauf zu versteuern. Oder anders ausgedrückt: Liegen zwischen der Anschaffung einer Immobilie und deren Verkauf mehr als zehn Jahre, dann ist der Gewinn steuerfrei. Die Spekulationsfrist beginnt mit der Beurkundung des Kaufvertrages. Hatten die Vertragsparteien einen bindenden Vorvertrag abgeschlossen, so gilt dieses Datum als Termin des Fristlaufbeginns. Der tatsächliche Nutzungsübergang oder die Eintragung im Grundbuch sind irrelevant. Im nächsten Schritt ist entscheidend, ob der Verkäufer die Immobilie selbst genutzt hat oder ob es sich um eine fremdgenutzte Immobilie handelt, die verkauft werden soll. 2. Hat der Eigentümer die Immobilie vor dem Verkauf selbst genutzt oder wurde sie fremdgenutzt? Der Veräußerungserlös einer eigengenutzten Immobilie bleibt steuerfrei, hier greift die Zehn-Jahresfrist nicht. Voraussetzung ist allerdings, dass die Immobilie im Verkaufsjahr sowie in den zwei voraufgegangenen Kalenderjahren (auch angebrochene Jahre gelten) durch den Eigentümer ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde. Unter einem „eigenen Wohnzweck“ versteht der Gesetzgeber, dass das Haus durch den Eigentümer selbst, seinen Ehe-oder Lebenspartner oder kindergeldberechtigten Kindern bewohnt wird. Hausverkauf und Steuern – Beispiel 1: Sie kaufen 2013 ein Haus, bewohnen es ab Dezember 2015 selbst und im Januar 2017 verkaufen Sie das Haus wieder. In diesem Fall ist keine Spekulationssteuer zu zahlen. Beim Verkauf fremdgenutzter Immobilien müssen Sie hingegen eine Spekulationssteuer zahlen, wenn Sie die Zehn-Jahresfrist nicht einhalten. Erst wenn sich die fremdgenutzte Immobilie mindestens zehn Jahre und einen Tag lang im Eigentum des Verkäufers befindet, ist der Veräußerungserlöses steuerfrei. Hausverkauf und Steuern – Beispiel 2: Sie erwerben 2008 eine Wohnung und vermieten diese bis zum Verkauf im Jahr 2016. Die Gewinne aus dem Verkauf sind zu versteuern, da zwischen Kauf und Verkauf weniger als zehn Jahre lagen. Mein Tipp für alle Eigentümer einer fremdgenutzten Immobilie: Wenn Sie eine vermietete Wohnung oder ein vermietetes Haus besitzen und das Objekt stark im Wert gestiegen ist, dann verkaufen Sie es idealerweise erst nach zehn Jahren, um den Gewinn steuerfrei zu realisieren. Alternativ: Sie melden Eigenbedarf an, nutzen die Immobilie im Jahr der Veräußerung und den beiden vorangegangen Jahren selbst, verkaufen danach und brauchen keine Steuer zu zahlen. Es sei denn, Sie übersteigen mit dem Verkauf die Drei-Objekt-Grenze. 3. Wie viele Immobilien hat der Eigentümer in den letzten Jahren verkauft? Der Verkauf von mehr als drei Immobilien innerhalb von fünf Jahren wird als gewerblicher Grundstückshandel verstanden. Unabhängig von der Spekulationsfrist von zehn Jahren gehen die Finanzbehörden von einem steuerpflichtigen gewerblichen Grundstückshandel aus. Hausverkauf und Steuern – Beispiel 3: Sie kaufen im Jahr 2012 zwei Immobilien. In den Jahren 2013 und 2014 erwerben Sie jeweils ein weiteres Objekt. Über das Jahr 2016 verteilt verkaufen Sie alle vier Objekte. In diesem Fall sind die Voraussetzungen für einen gewerblichen Grundstückshandel gegeben, da Sie mehr als drei Objekte innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren nach der Anschaffung veräußert haben. Sie müssen Gewerbesteuer zahlen. Auch wenn ein Immobilienkäufer zunächst ein einheitliches Objekt kauft und dieses innerhalb von fünf Jahren in mehrere Wohnungen aufteilt und verkauft, hat er Gewerbesteuer zu zahlen. Hausverkauf und Steuern – Beispiel 4: Sie kaufen 2012 ein Mehrfamilienhaus, das Sie in fünf Eigentumswohnungen aufteilen. Über das Jahr 2016 verteilt verkaufen Sie vier Eigentumswohnungen. Auch hier liegt ein gewerblicher Grundstückshandel vor. Sie haben zwar nur ein Haus gekauft, aber in kurzer Zeit mehr als drei Wohnungen veräußert. Finden Sie hier die beste Baufinanzierung Welche Steuern beim Hausverkauf anfallen Interessant ist natürlich nicht nur, ob man mit einem Immobilienverkauf Steuern zu zahlen hat, sondern vielmehr auch, wie viel Steuern zu zahlen sind. Spekulationssteuer Werden fremdgenutzte Objekte innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist veräußert, so müssen die Gewinne aus dem Verkauf versteuert werden. Wie viel Steuern zu entrichten sind, hängt von zwei Faktoren ab: 1. von der Höhe des Wertzuwachses und 2. vom Ihrem persönlichen Einkommenssteuersatz. Bei der Berechnung der zu entrichtenden Steuer werden zunächst die Anschaffungskosten (Kaufpreis inklusiver Kaufnebenkosten) und der Verkaufspreis gegenübergestellt. Dabei ist steuerlich gesehen nicht nur der Saldo aus dem Verkaufspreis und den Anschaffungskosten als Gewinn zu sehen. Auch geltend gemachte Abschreibungen während der Haltedauer können in die Wertermittlung einbezogen werden. Gewerbesteuer Ordnet das Finanzamt den Immobilienverkauf dem gewerblichen Grundstückshandel zu, so hat der Verkäufer Gewerbesteuer zu zahlen. Die Gewerbesteuer ist eine Realsteuer, die zu den Gemeindesteuern zählt. Grundlage der Gewerbesteuer ist der ermittelte Veräußerungsgewinn, der mit einer Steuermesszahl von 3,5 Prozent und mit dem von der jeweiligen Kommune festgelegten Hebesatz multipliziert wird und so den zu zahlenden Gewerbesteuerbetrag ergibt. Natürlichen Personen und Personengesellschaften wird ein Freibetrag von 24.500 Euro eingeräumt. Vereine und bestimmte Unternehmen erhalten einen Freibetrag von 5000 Euro. Umsatzsteuer Bei privaten Immobilienverkäufen wird keine Umsatzsteuer berechnet. Bei gewerblichem Grundstückshandel fällt dagegen eine Mehrwertsteuer in Höhe von 19 Prozent an. Umsatzsteuer entsteht außerdem auf die Makler- und Notargebühren. So können Sie beim Hausverkauf Steuern sparen Der einfachste Weg, um bei einem Immobilienverkauf den Veräußerungsgewinn nicht versteuern zu müssen, ist die Einhaltung der Zehn-Jahresfrist. Um Gewerbe- und Umsatzsteuerzahlungen zu verhindern, sollte der Verkauf von mehr als drei Immobilien innerhalb von fünf Jahren vermieden werden.

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