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Anwaltskanzlei Dr. Storr

Franz-Senn-Straße 9, Munich, Germany
Lawyer

Description

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Die Anwaltskanzlei Storr ist eine Spezialkanzlei mit den Schwerpunkten Sozialversicherungsrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht (Internetrecht).  

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1,6 Mio Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen! Bei der Beurteilung der Sozialversicherungspflicht als sog. Scheinselbständiger oder eben Nichtselbständiger sind die Kassen nicht zimperlich. Selbst wenn eine Bestätigung der Tätigkeit als Selbständiger erfolgt wird weiter eine Versicherungspflicht als sogenannter arbeitnehmerähnlicher Selbständiger geprüft. Liegen die Voraussetzungen vor, (z. B. weil z.B. 4/5 oder mehr des Umsatzes nur mit einem Auftraggeber erwirtschaftet werden und kein Befreiungstatbestand vorliegt) kommt es zu nicht unerheblichen Nachzahlungen. Je nach Verschuldensgrad liegt die Verjährung bei 4 oder 30 Jahren. Dies sind nicht unerhebliche Summen. Es gilt vorzusorgen und eine Strategie zu entwickeln, derartigen Forderungen zu entgegegnen. Möglich ist beispielsweise die Klärung im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens. Gerade IT-Freiberufler sind hier betroffen. Zwar gibt es Ausnahmeregelungen, jedoch fehlt eine einheitliche Rechtsprechung! Eine frühzetige Beratung kann hier vorbeugend sninvoll sein. Die Anwaltskanzlei Storr erarbeitet auf Grund Ihrer persönliche Situation (abhängig von der Art, dem Umfang und der Anzahl an projektbezogenen Arbeiten) eine erforderliche und sitautionsgerechten Strategie zur Vorbeugung oder Nachsorge. Hierbei gilt wie immer: So früh wie möglich!!! Aber auch wenn bereits eine Betriebsprüfung bei ihrem Auftraggeber stattfindet oder Sie im Rahmen eines Auskunftverfahrens angeschrieben wurden: Es ist Zeit anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen! Ihr RA Dr. Oliver Storr

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