Maklerbüro 110
Description
110% Finanzberatung für den Öffentlichen Dienst! Ist Ihre Versicherung zu teuer? Unzufrieden mit den Leistungen? Rufen Sie uns an: 033056 - 989139 Gemäß dem Urteil des BGH vom 22. Mai 1985 , Az.: IVa ZR 190/83 ist der Makler ein sogenannter Sachwalter des Kunden und hat damit im Bereich der Finanzdienstleistung, also der Tätigkeit als unabhängiger Finanzberater und freier Versicherungsmakler, eine ähnliche Stellung wie ein Rechtsanwalt oder Steuerberater. Er hat die Interessen seines Kunden zu vertreten, einen ausreichenden Marktüberblick zu gewährleisten, diesen nachzuweisen und kann vom Kunden haftbar gemacht werden.
Der Beruf des Versicherungsmaklers blickt auf eine lange Tradition zurück. Die ersten Makler wurden als Ehrenmänner angesehen. Früher war der Maklerberuf nur Menschen mit tadellosem Leumund und einer herausgehobenen Stellung in der Bevölkerung vorbehalten. Ihre Tugenden waren Hilfsbereitschaft, Gewissenhaftigkeit, Klarheit, Aufrichtigkeit, Ehrlichkeit und Kundentreue. Es ist völlig unstrittig, dass diese Werte bis in die heutige Zeit das Handeln des Großteils der Versicherungsmakler bestimmen.
Die Mitarbeiter des Maklerbüros 110 haben sich in besonderem Maße diesen traditionellen Tugenden verschrieben.