Sachverständigen- und Ingenieurbüro Wagner GbR
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Sachverständige für
+Kraftfahrzeuge
+Maschinen
+Boote
+UVV Prüfungen und Abnahmen Sachverständige für:
> Kraftfahrzeugtechnik, -schäden,
-bewertungen
> Maschinenschäden, -bewertungen
> Arbeitssicherheit
> Bootsschäden, -antrieb
Im Auftag der KÜS:
> Hauptuntersuchungen
> Abgasuntersuchungen
> Anbauabnahmen
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facebook.com🎉Neue Öffnungszeiten!!!🎉 Ab dem 13. Februar 2017 gelten in unseren Prüfstellen Montabaur und Bad Ems folgende Öffnungszeiten (y) Aber Achtung am Samstag den 18.02.2017 und Samstag den 04.03.2017 bleibt unsere Prüfstelle Montabaur geschlossen !
Haftpflichtschaden •Im Haftpflichtschadensfall ist der Unfallverursacher verpflichtet, dem Unfallopfer gemäß § 249 BGB den Schaden zu ersetzen, den er unfallbedingt erlitten hat. Der Unfallgeschädigte ist so zu stellen, wie er stehen würde, wenn der Unfall nicht eingetreten wäre. Im Haftpflichtschadenfall tritt Kraft Gesetzes an die Stelle des Schädigers die Haftpflichtversicherung des Unfallbeteiligten (§ 3 Pflichtversicherungsgesetz). Beim Haftpflichtschadensfall werden Schadenersatzansprüche geltend gemacht. •Hiervon klar zu unterscheiden, sind vertragliche Ansprüche aus der eigenen Kaskoversicherung.