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Rechtsanwälte SWN Schröder Werner & Partner

Kanzlei Monheim am Rhein: Opladener Straße 149, Monheim, Germany
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Standorte: Opladener Str.149, Monheim / Herderstr.26, Hilden / Ufergarten 35, Solingen / Florastraße 8, 41539 Dormagen/  Dönhoffstraße 39, Leverkusen Rechtsanwälte und Fachanwälte in Monheim am Rhein, Hilden, Solingen, Dormagen und Leverkusen

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Wir bilden aus! Heute in der RP und auch online. http://www.rp-online.de/nrw/staedte/langenfeld/meine-ausbildung/dieser-arbeitsplatz-wartet-auf-dich-aid-1.6773064

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Dinge, die Sie in einer Verkehrskontrolle nicht sagen sollten. #fachanwaltverkehrsrecht #swnmonheim #adacvertragsanwalt #swnsolingen #swndormagen #swnhilden #swnleverkusen

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Deutschlandweit im Dienste der Gerechtigkeit unterwegs! Heute: Hamburg. Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht vertreten Sie vor allen deutschen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten und beim Bundesarbeitsgericht. #swn #swnfachanwaelte #arbeitsrecht #fachanwaltarbeitsrecht

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Gegen solche Vermieter helfen wir gern #Mietrecht #SWN #fachanwaltmietrecht

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Schadensersatz wegen unterbliebener Erhöhung der Wochenarbeitszeit - Benachteiligung wegen der (Schwer-)Behinderung BAG Urteil vom 26.1.17 - 8 AZR 736/15 Der Entscheidung lag folgender Fall zugrunde: Der Kläger, der seit Dezember 2011 mit einem GdB von 50 als schwerbehinderter Mensch anerkannt ist, ist bei der Beklagten, die einen Express-Versand und Transport-Service betreibt, in deren Station in K. als Kurier mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 27,5 Stunden beschäftigt. Im Juni 2013 verteilte die Beklagte ein Stundenvolumen von insg. 66,5 Stunden - unbefristet - an 14 teilzeitbeschäftigte Kuriere und schloss mit diesen entsprechende Änderungsverträge ab. Dabei wurden bis auf den Kläger, der mehrfach um eine Erhöhung seiner Wochenstundenzahl nachgesucht hatte, und einen weiteren Mitarbeiter, der erst im Januar 2013 in die Station in K. gewechselt war, sämtliche Teilzeitmitarbeiter mit Wunsch auf eine Stundenerhöhung berücksichtigt. Mit seiner Klage hat der Kläger eine Erhöhung seiner wöchentlichen Arbeitszeit unter entsprechender Vertragsänderung begehrt. In der Berufungsinstanz hat er seine Klage erweitert und zusätzlich hilfsweise einen Schadensersatzanspruch nach § 15 Abs. 1 AGG in Höhe der ihm entgangenen Vergütung geltend gemacht. Zur Begründung hat er sich darauf berufen, die Beklagte habe ihn bei der Vergabe der Stundenerhöhungen wegen seiner Schwerbehinderung benachteiligt. Das Arbeitsgericht hat die Klage abgewiesen. Auf die Berufung des Klägers hat das Landesarbeitsgericht - unter Zurückweisung der Berufung des Klägers im Übrigen - dem Kläger Schadensersatz in Höhe des ihm entgangenen Verdienstes zugesprochen. Die hiergegen gerichtete Revision der Beklagten hatte vor dem Achten Senat des Bundesarbeitsgerichts Erfolg. Das Landesarbeitsgericht durfte der Klage nicht mit der Begründung stattgeben, es lägen Indizien iSv. § 22 AGG* vor, die eine Benachteiligung des Klägers wegen seiner Schwerbehinderung vermuten ließen und die Beklagte habe diese Vermutung nicht widerlegt. Das Landesarbeitsgericht hat verkannt, dass die Vermutung einer Benachteiligung wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes nur besteht, wenn Indizien vorliegen, die mit "überwiegender Wahrscheinlichkeit" darauf schließen lassen, dass ein in § 1 AGG genannter Grund ursächlich für die Benachteiligung war und dass damit die vom Landesarbeitsgericht angenommene "Möglichkeit" einer Ursächlichkeit nicht ausreicht. Aufgrund der bislang vom Landesarbeitsgericht getroffenen Feststellungen konnte der Senat den Rechtsstreit allerdings nicht abschließend entscheiden. Die Sache wurde deshalb zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen. Quelle: VdAA

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Gutes Recht links und rechts des Rheins. Mit Fähre noch leichter. #swnmonheim #swndormagen #dontpaytheferryman

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Kündigung erhalten – Was muss ich beachten? Unverhofft kommt oft. Sie öffnen den Briefkasten und finden die Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses vor. Was nun? Zu beachten ist zunächst, dass Ihr Arbeitgeber die für Ihr Arbeitsverhältnis geltende Kündigungsfrist beachtet muss. Diese verlängert sich je nach Betriebszugehörigkeit auf bis zu sieben Monaten zum Monatsende, abhängig von der Dauer des Bestandes Ihres Arbeitsverhältnisses. Besteht Ihr Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate und beschäftigt Ihr Arbeitgeber mehr als zehn Vollzeitbeschäftigte (der Chef und Auszubildende zählen nicht mit, Teilzeitkräfte je nach Dauer ihrer wöchtentlichen Beschäftigung), muss Ihr Arbeitgeber ienen Kündigungsgrund haben, der Ihrem “Bestandsinteresse” überwiegt. Ein Kündigungsgrund muss in der Kündigung allerdings nicht genannt werden. Haben Sie also “Kündigungsschutz”, müssen Sie innerhalb von drei Wochen ab Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage erheben. Tun Sie dies nicht, wird die Kündigung auch dann wirksam, wenn es eigentlich überhaupt keinen Kündigungsgrund gegeben hat. Ist die Kümdigung aus anderen Gründen unwirksam, z.B. wegen Schwangerschaft, Betriesratsangehörigkeit oder Schwerbehinderung, gilt ebenfalls die drei wöchige Klagefrist. Haben Sie rechtzeitig geklagt, können Sie aber etwaige Unwirksamkeitsgründe im Verfahren nachschieben. Achtung! Sind Sie zum Zeitpunkt der Kündigung schwanger, weiß Ihr Arbeitgeber aber nichts davon, können Sie sich auf den Sonderkündigungsschutz wegen bestehender Schwangerschaft nur dann berufen, wenn Sie Ihrem Arbeitgeber innerhalb von zwei ‘Wochennach Zugang der Kündigung mitteilen, dass Sie schwanger sind. Bei bestehender Schwerbehinderung muss die Mitteilung über die Schwerbehinderung innerhalb von drei Wochen ab Zugang der Kündigung an Ihren Arbeitgeber erfolgen. Haben Sie eigentlich einen Abfindungsanspruch. Die Klare Anwrot lautet: Nein! Ausnahme: Es gibt einen Solzialplananspruch auf Zahlung einer Abfindung (nur denkbar in Betrieben mit Betriebsrat) oder Ihr Arbeitgeber erteilt Ihnen eine Kündigung nach § 1a Kündigungsschutzgesetz. Dieser seltene Fall ist aber nur dann gegeben, wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen aus dringenden betrieblichen Gründen kündigt und in der Kündigung gleichzeitig eine Abfindung von einem halben Gehalt pro Jahr der Betriesbzugehörigkeit verspricht, wenn Sie gegen die Kündigung nicht klagen (Vorsicht: Dies kann aus formalen Gründen scheitern). In jedem anderen Fall ist eine Abfindung reine Verhandlungssache. Haben Sie daher eine Kündigung erhalten, sollten Sie umgehend einen Fachanwalt für Arbitsrecht konsultieren, und zwar unbedingt vor Ablauf von drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Ob Ihr Arbeitgeber sodann einen Kündigungsgrund hat, der in einem Verfahren “zieht”, ist nämlich im Regelfall durchaus fraglich. Denn die Voraussetzungen für krankheits-, verhaltens- oder betriebsbedingte Kündigungen sind wesentlich schärfer, als dies mancher Arbeitgeber sich wünschen würde. Ein erstes Gespräch mit einem Arbeitsrechtler wird auch hier für mehr Klarheit sorgen.

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SWN in Hilden. Schon seit mehr als fünf Jahren finden Sie Ihr gutes Recht in Hilden. Wir freuen uns auf Sie. #swnhilden #swn #swnfachanwaelte #rechthabenundbekommen

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Kompetenz durch Fortbildung. Unsere Kollegin Sandra Hilberoth hat gestern ihre Mietrechtkenntnisse auf den neuesten Stand gebracht.#mietrecht #sandrahilberoth #swn #swnmonheim #mietenundwohnen

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Der frühe Vogel fängt den Wurm. Unternehmertreffen in Langenfeld zu nachtschlafender Zeit. #bni #networking #empfelhungsmanagement #swn #swnmonheim #swnfachanwaelte

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Kunst und Recht. Passt! Und deshalb regelmäßige Vernissagen bei SWN! Interesse an einer Ausstellung eigener Kunst? Melden? #vernissage #juratrifftkunst #kunstimbuero #swn #swnmonheim

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SWN jetzt auch bei Instagram! Heute Suchbild: wo ist der Inkasso Terminator? #mahnwesen #Inkasso #Inkassoterminator #swn #swnmonheim #swnsolingen #swnleverkusen#swndormagen #swnhilden

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